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Mischgebiet

Ein Mischgebiet lässt sowohl Wohnbebauung als auch gewerbliche Bebauung zu.

Flächen, die im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen werden, dürfen nicht nur mit Wohngebäuden bebaut werden. Auch andere Nutzungen sind in einem Mischgebiet zulässig. Zum Beispiel: Büros und Geschäfte, Läden, Gastronomie oder auch Gewerbe, soweit das Wohnen dadurch nicht wesentlich gestört wird.

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