Der Bauträger erbringt nicht alle Arbeiten selbst. Häufig werden Nachunternehmer mit der Ausführung von bestimmten Leistungen beauftragt.
Wird mit einem Bauträger gebaut, so beauftragt dieser in der Regel Subunternehmer (Nachunternehmer) mit den verschiedenen Arbeiten. Ansprechpartner für den Bauherren ist jedoch nicht der Nachunternehmer, sondern ausschließlich der Bauträger als Hauptunternehmer. Dieser ist für alle Belange, also auch Gewährleistungsansprüche, verantwortlich.
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