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Baustelleneinrichtung: Gesetze, Pflichten, Kosten

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Bevor es mit dem eigentlichen Hausbau losgehen kann, muss der Bauherr das Baugrundstück vorbereiten und eine Baustelle einrichten. Was genau, das regeln zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Selbst wenn der Bauherr sich einen Baupartner an die Seite holt, muss er bei der Baustelleneinrichtung einiges beachten.

Das eigene Haus – ein Traum der schnell zum finanziellen Albtraum werden kann, wenn nicht alle Gesetze und Pflichten auf der Baustelle eingehalten werden. Foto: iStock/BrianAJackson

Anträge, Versicherungen, Pläne: Bei der Baustelleneinrichtung gibt es eine Menge zu tun und zu beachten. Passieren dabei Fehler, wird es wohl nicht nur teurer als gedacht. Es kann für Mensch und Natur auch gefährlich werden. Daher sollten sich Bauherren beim Einrichten der Baustelle streng an die Vorgaben halten.

Rechtliche Vorgaben zur Baustelleneinrichtung

Wer bauen will, sollte sich vorher mit den vielen rechtlichen Grundlagen vertraut machen. Beim Bau eines Wohnhauses greift die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie fasst alle für eine Baustelle zutreffenden Richtlinien und Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Verkehrssicherungspflicht zusammen. Die drei haben alle zum Ziel, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitern auf der Baustelle zu gewährleisten.

Vier Regeln des Arbeitsschutzes auf Baustellen:

  1. Die Arbeitsabläufe sind der Arbeitssicherheit entsprechend geplant.
  2. Falls eine Schutzausrüstung nötig ist, muss diese bereitgestellt werden.
  3. Die genutzten Arbeitsmittel entsprechen den Regeln der Arbeitssicherheit.
  4. Die Arbeitsstätte ist sicher.

Arbeitsschutzgesetz

Bei der Planung des Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze nach §4 des ArbSchG mit einzubeziehen. Das heißt zusammengefasst, der Bauherr muss die Arbeiten so gestalten, dass sie keine Gefahr für die Arbeiter darstellen und Unfälle gar nicht erst passieren. Außerdem muss er sichergehen, dass die Arbeiter auf seiner Baustelle die Sicherheitsmaßnahmen verstehen, sie also in verständlicher Form und Sprache informieren.

Erfüllt der Bauherr die Vorschriften nicht oder nur unzureichend, so ist das eine Ordnungswidrigkeit und zieht ein Bußgeld nach sich. Verletzt sich ein Bauarbeiter deshalb schwer, so macht sich der Bauherr nach §26 des ArbSchG strafbar. Ihm drohen dann bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Beauftragt der Bauherr eine Baufirma mit Arbeiten, übernimmt diese auch die Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes.

Der Bauherr ist in der Pflicht, seine Baustelle so abzusichern, dass Unfälle gar nicht erst passieren. Meist wird die Verkehrssicherheitspflicht aber an den bauausführenden Betrieb abgegeben. Foto: iStock/simonkr

Verkehrssicherungspflicht

In den meisten Fällen übergibt der Bauherr auch seine Verkehrssicherungspflichten an den bauausführenden Betrieb ab. Komplett aus der Pflicht genommen ist der Bauherr dadurch aber nicht, denn er hat immer noch eine Aufsichtspflicht und haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau seines Hauses entstehen. Das gilt etwa dann, wenn notwendige Sicherungsmaßnahmen nicht ergriffen werden und sich der Bauherr nicht regelmäßig über die Absicherung der Baustelle informiert. Das heißt allerdings nicht, dass Bauherren jeden Tag kontrollieren müssen, ob sich die eingesetzten Handwerker ausreichend selbst schützen.

Info

Die Rechtsprechung sieht Handwerker als Fachleute in der Pflicht, elementare Sicherungsmaßnahmen selbst einzuhalten (Urteil vom OLG Hamm 2014 AZ 11 W 15/14). Hat der Bauherr allerdings Hinweise darauf, dass eine Fremdfirma die Sicherheit auf der Baustelle vernachlässigt, ist er zum Eingreifen verpflichtet. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Gefahrenquelle auch für Laien ersichtlich ist, beispielsweise Auffangnetze am Baugerüst fehlen. Stürzt ein Bauarbeiter ab und kommt zu Schaden, dann ist der Bauherr dafür haftbar (Urteil des OLG Stuttgart 2005, AZ 5Ss 12/05).

Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn gilt grundsätzlich für alle Personen, die die Baustelle betreten dürfen. Das sind in erster Linie Bauarbeiter, Handwerker, möglicherweise freiwillige Helfer und Zulieferer. Eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht gilt gegenüber Kindern. Die Baustelle muss so abgesichert sein, dass sie nicht zum Abenteuerspielplatz für Kinder mutiert.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Gestaltung der Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber. Bei ihm liegt die Verantwortung für freie Flucht- und Rettungswege und für vollständiges Erste-Hilfe-Material. Bei freiwilligen Bauhelfern übernimmt der Bauherr quasi die Rolle des Arbeitgebers. Kümmert er sich nicht ausreichend um eine sichere Arbeitsstätte, dann muss er Bußgelder zwischen 200 und 5.000 Euro fürchten.

Wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle arbeiten, muss der Bauherr die Zusammenarbeit koordinieren (§3 BaustellV), unter anderem um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Mit gemeinsam genutzten Einrichtungen für den Arbeitsschutz spart der Bauherr nicht nur Platz, sondern wahrscheinlich auch Geld. Er hat allerdings die Möglichkeit, diese Verantwortung an einen Baukoordinator zu beauftragen (§4 BaustellV).

Auf der Baustelle arbeiten meist mehrere Unternehmen gleichzeitig. Damit alles reibungslos läuft, muss der Bauherr die Baustelle koordinieren. Oder er stellt einen Baukoordinator ein. Foto: iStock/xavierarnau

Unter die ArbStättV fallen auch die Regelungen für die Tagesunterkünfte der Bauarbeiter. Auf Baustellen sind Pausenräume notwendig, wenn dort mehr als vier Arbeiter länger als eine Woche oder mehr als 20 Personentage beschäftigt sind. Die Pausenräume dienen den Arbeitern zur Erholung und befinden sich meist in Baustellenwagen oder Containern.

Um die Baustelle effizient einzurichten und alle Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen, braucht es einen Baustellenplan. Dann weiß jedes Unternehmen und jeder Arbeiter, wo sich was auf der Baustelle befindet. Der Plan sollte vor Baubeginn vom Bauherrn beziehungsweise dem Baukoordinator in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Baupartnern erstellt werden. Auf dem Plan sind dann alle wichtigen Punkte maßstabsgetreu einzuzeichnen. Dabei geht es nicht nur um den Grundriss des Hauses. Auch die Lage und Standorte aller benötigten Maschinen und Anschlüsse, Lagerplätze für Baumaterial und Bauschutt, alle Leitungs- und Sozialeinrichtungen, wie Tagesunterkünfte für Bauarbeiter, sanitäre Anlagen sowie Bürocontainer, und Baustraßen müssen darauf zu finden sein.

Wichtige Genehmigungen für die Baustelle einholen

Sind die rechtlichen Vorgaben alle erfüllt und die Baugenehmigung erteilt, geht es für den Bauherrn an diePlanung der Baustelle. Der Umfang und die Art der Baustelleinrichtung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die maßgeblichen Faktoren sind:

  • Größe des Bauprojekts
  • Art des Bauwerks (Konstruktion)
  • Bauzeit
  • Witterungseinflüsse
  • Lokale Einflüsse, wie die Geländeform, Nachbarbebauung etc.
  • Innerbetriebliche Einflüsse (Verfügbarkeit der Baugeräte)

Je nach Größe des Projektes muss der Bauherr die Baustelle ankündigen (§2 BaustellV). Die Vorankündigung muss sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden und vor Witterungseinflüssen geschützt werden.

Ist auf dem Grundstück zu wenig Platz, um alle notwendigen Utensilien wie Container, Gerüst, Baukran oder Baumaterial abzustellen, besteht für den Bauherrn unter Umständen die Möglichkeit, den Gehsteig oder die Straße mit zu nutzen. Dafür muss er bei der zuständigen Behörde – meist das Straßenverkehrsamt – eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Die Höhe der Kosten und die Antragsfristen variieren je nach Region.

Wer in der Nähe eines Flugplatzes oder einer Flugsicherungseinrichtung – beispielsweise eine Flug-Navigationsanlage – ein Haus bauen will, muss eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beantragen. Für das Haus selbst ist die luftrechtliche Genehmigung in der Regel Teil der Baugenehmigung. Für Kräne oder andere Geräte, die zur Errichtung des Gebäudes eingesetzt werden, muss die Genehmigung gesondert beantragt werden.

Bevor es mit dem eigentlichen Bau losgehen kann, muss der Baugrund vorbereitet und die Baustelle eingerichtet werden. Foto: iStock/Bestgreenscreen

Auf dem Grundstück die Baustelle einrichten

Sind alle nötigen Genehmigungen eingeholt, kann es mit der eigentlichen Einrichtung der Baustelle losgehen. Noch bevor die Bauarbeiten beginnen können, muss der Bauherr allerdings einige Voraussetzungen auf dem Baugrund erfüllen:

  • fachgerechte Entfernung eventueller Altlasten (kontaminiertes Material, Chemikalien, giftige Substanzen oder Ähnliches)
  • Antrag für Baustrom- und Bauwasseranschluss stellen beziehungsweise Nutzungsmöglichkeiten abklären
  • Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge einrichten

Die ersten Arbeiter auf der Baustelle sind in der Regel die Vermesser. Sie übertragen die wichtigsten Punkte des Baustellenplans auf das Grundstück. Sind alle Punkte abgesteckt, muss der Bauherr für die notwendige Sicherung der Baustelle sorgen. Darunter fallen:

  • Bauzaun
  • Leitplanken
  • Beleuchtung
  • Gewässerschutz
  • Baumschutz
  • Leitungsschutz
  • Nachbarschaftsschutz
  • Brandschutz
  • Witterungsschutz
  • Bodenschutz

Außerdem sollte der Bauherr auf der Baustelle die wichtigsten Telefonnummern hinterlegen, zum Beispiel von Notarzt, Polizei, Feuerwehr und den Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser und Gas. Auch eine Erste-Hilfe-Ausrüstung muss er auf der Baustelle bereithalten. An den Bauzäunen sollten gut sichtbar und in ausreichender Anzahl Warnschilder „Baustelle betreten verboten“ aufgehängt sein.

Warnhinweise, dass die Baustelle nicht betreten werden darf, müssen aufgehängt werden. Foto: iStock/deepblue4you

Das an den meisten Baustellen montierte Schild, dass Eltern für ihre Kinder haften, ist allerdings nur unter bestimmten Bedingungen wahr: Richtet ein nicht deliktsfähiges Kind auf einer Baustelle einen Schaden an und verletzt es sich dabei noch, so haften die Eltern nur im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung. Diese ist im Einzelfall oft sehr schwer nachweisbar. Konnte das Kind hingegen die Baustelle betreten, weil diese nicht ordnungsgemäß gesichert war, so haftet letztlich der Bauherr, der damit seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.

Kosten der Baustelle sind von vielen Faktoren abhängig

Das Aufstellen von Bauhütten, die Versorgung mit Wasser und Strom, der Schutz rund um die Baustelle: Das alles kostet – und meist nicht wenig. Wie viel genau lässt sich nicht pauschal beantworten. Da kommt es stark auf die Größe des Bauprojektes und die Dauer der Arbeiten an individuellen Gegebenheiten des Bauvorhabens an: vom Bauvolumen, von der Grundstückslage und den Bodenverhältnissen, vom geplanten Geräteeinsatz und darüber hinaus noch viele andere Faktoren.

Nimmt sich ein Bauherr einen Baupartner zu Seite, werden gut fünf bis zehn Prozent des Angebotspreises für die Baustelleneinrichtung eingerechnet sein. Kümmert er sich um die Baustelleneinrichtung selbst, kann er grob mit einer ebenso großen Summe rechnen. Kostet das Haus beispielsweise 200.000 Euro, wären das 10.000 bis 20.000 Euro. In jedem Fall sollte der Bauherr genau die Leistungsbeschreibung prüfen. Steht dort beispielsweise, dass er für die Strom- und Wasserversorgung aufkommen muss, kann das nicht nur für Verzögerungen sorgen, wenn er sich zu spät darum kümmert. Er muss auch zusätzliche Rechnungen bezahlen, die niedrige vierstellige Summen erreichen können.

Als Bauherr sich richtig absichern

Bekommt ein Bauarbeiter nach einem vermeidbaren Unfall Schadenersatz zu gesprochen, kann das den Bauherrn finanziell hart treffen. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist er für solche Fälle abgesichert. Foto: iStock/MagMos

Hat es der Bauherr versäumt, notwendige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder die Baustelle nach außen ausreichend abzusichern, kann das unter Umständen existenzbedrohende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs. 1 BGB) nach sich ziehen. Daher lohnt es sich für Bauherren eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen finanzielle Folgen von Unfällen auf der Baustelle abzusichern.

Je nach Größe des Bauprojektes bieten sich für den Bauherrn noch weitere Versicherungen an, wie beispielsweise eineFeuerrohbauversicherung gegen Brand sowie Blitzeinschlag, eine Bauleistungsversicherung zum Schutz vor Schäden durch Unwetter, Vandalismus sowie Materialfehler oder eine Bauhelfer-Unfallversicherung für private Helfer. Diese muss der Bauherren außerdem binnen einer Woche nach Arbeitsbeginn bei der regionalen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Vergisst er es und ein Unfall passiert, droht ihm ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Die finanziellen Risiken beim Hausbau sind hoch und auch das fertige Eigenheim sollte ordentlich abgesichert werden. Lesen Sie hier, welche Versicherungen für Sie wichtig sind

Fazit: Delegieren kann viel Geld sparen

Um einen reibungslosen Ablauf eines Bauvorhabens zu garantieren, braucht es eine gut funktionierende Baustelle. Damit diese läuft, ist aber so viel zu beachten, dass es einem privaten Bauherrn durchaus überfordern kann. Mit den zahlreichen Aufgaben ist auch immer ein enormes finanzielles Risiko verbunden. Daher sollten sich private Bauherren besser einen geeigneten Baupartner suchen, der die Sache professionell in die Hand nimmt. Außerdem gibt es noch die Option, sich einen externen Baubegleiter – beispielsweise über den Bauherren-Schutzbund oder den Verband privater Bauherren (VPB) zu organisieren.

Als gemeinnützige Verbraucherorganisation unterstützt der Bauherren-Schutzbund bei Bauvorhaben mit baubegleitender Qualitätskontrolle und baurechtlichen sowie bautechnischen Beratungen.

Auch der Verband privater Bauherren steht beratend in allen Baufragen zur Seite – vom Grundstückskauf bis zur Abnahme.