Bautagebuch – wie Bauherren ihre Baustelle dokumentieren

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Der Begriff Bautagebuch bezeichnet zwei verschiedene Dinge: Eine Dokumentation des Baufortschritts oder die private Erinnerungssammlung der Bauzeit.

Ob Bauherren sich ein privates Bautagebuch anlegen, um Jahre später darin zu blättern und sich an die Bauzeit ihres Hauses zu erinnern, ist natürlich ihre eigene Sache. Ein Bautagebuch zu Dokumentationszwecken ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. In einigen Fällen ist es sogar Pflicht – allerdings nur für Architekten, die mit der Baubegleitung beauftragt wurden.

Wann sollte ein Bauherr ein Bautagebuch führen?

Baut ein Bauherr mit einem Architekten, kann er diesen mit der Planung des Gebäudes beauftragen, mit der Ausschreibung der Arbeiten und eben auch mit der Überwachung und Dokumentation der Baustelle. Die Dokumentation des Architekten ist das sogenannte Bautagebuch. Der Bauherr hat jederzeit Anspruch darauf, das Bautagebuch einsehen zu dürfen. Am Ende der Bauzeit bekommt er es überreicht.

Baut ein Bauherr allerdings mit einem Generalunternehmer, beziehungsweise einer Hausbaufirma, sieht die Sache anders aus. Die Dokumentation ist in den seltensten Fällen im Vertrag geregelt. Ob und was dokumentiert wird, ist dann Sache der Baufirma selbst. Sofern hierbei überhaupt ein Bautagebuch geführt wird, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Einsicht und bekommt es auch nicht übergeben.

In diesem Fall sollte der Bauherr, so gut es eben geht, die Baustelle selbst dokumentieren.

Es kann sein, dass der Bauherr einige Dinge aber auch selbst dokumentieren muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er freiwillige Helfer auf der Baustelle einsetzt, die als solche nicht unfallversichert sind. Dann muss dokumentiert werden, wer wann und wie lange auf der Baustelle ist und welche Arbeiten durchführt. Mit einer solchen Liste können freiwillige Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau versichert werden.

Daneben kann es in Ausnahmefällen Dinge geben, die der Bauherr anstelle Dritter dokumentiert. Zwei Beispiele:

  • Der Elektriker muss jeden Tag auf die Baustelle und am Baustromkasten den Sicherungsschalter betätigen, um dessen Funktion zu überprüfen. Diese Aufgabe könnte dem Bauherrn übertragen werden.
  • Der Energieberater sollte eine Dokumentation der Dämmung und gegebenenfalls der verbauten Technik anfordern. Auch diese Aufgabe könnte dem Bauherrn übertragen werden.

Wie wird ein Bautagebuch geführt?

Architekten halten im Bautagebuch verschiedene Details fest, zum Beispiel, welche Baufirmen mit wie vielen Arbeitern im Einsatz sind.  Für Bauherren dürfte diese Art der Dokumentation in vielen Fällen nicht machbar sein. Zum Beispiel dann, wenn sie tagsüber arbeiten und insofern gar nicht mitbekommen, welche Baufirma wann genau mit wie vielen Arbeitern vor Ort ist.

Allerdings können sich Bauherren an dieser Art Dokumentation orientieren und festhalten:

  • Wann es in der Bauzeit besondere Wetterereignisse gab, beispielsweise Sturm oder Starkregen oder wenn bestimmte Wetterereignisse den Baufortschritt behindert haben. Etwa wenn wegen Frost die Arbeiten an der Bodenplatte länger dauern als gedacht.
  • Den Fortschritt auf der Baustelle, am besten mit Fotos, so oft es eben geht.
  • Fotos vom Wandaufbau, dem Fußbodenaufbau, dem eingesetzten Dämmmaterial. Auch wo in der Wand Leitungen verlaufen, kann während der Bauzeit gut dokumentiert werden, anschließend nicht mehr.
  • Alles, was seltsam erscheint, sollte fotografisch festgehalten und am besten umgehend mit der Bauleitung geklärt werden.
  • Alle Absprachen mit der Baufirma, der Bauleitung und einzelnen Handwerkern sollten schriftlich festgehalten werden.

Was muss ins Bautagebuch?

Der Architekt muss im Bautagebuch folgende Daten dokumentieren:

  • Datum der Dokumentation
  • Bauvorhaben und Baufortschritt
  • Witterung
  • Baufirmen auf der Baustelle
  • Wie viele Arbeiter im Einsatz waren
  • Welche Arbeiten ausgeführt wurden
  • Welche Probleme oder Verzögerungen es gab
  • Abnahmeprotokolle, Datenblätter und weitere Dokumente

Für Bauherren gibt es keine allgemeingültigen Vorschriften. Für ihn ist ein Bautagebuch in den meisten Fällen eine freiwillige Aufgabe.

Ist ein Bautagebuch Pflicht?

Für Architekten, die mit der achten Leistungsphase nach der HOAI beauftragt werden, ist das Führen eines Bautagebuches Pflicht. Ansonsten für niemanden.

Was kostet ein Bautagebuch?

Die Anfertigung eines Bautagebuches kann üblicherweise nicht gesondert gebucht werden. Das Bautagebuch ist Teil der Aufgabe eines Architekten, der mit der achten Leistungsphase nach der HOAI beauftragt wurde. Diese Leistungsphase ist von allen Leistungsphasen die umfangreichste und macht fast ein Drittel der Arbeit eines Architekten aus. Das Honorar kann frei verhandelt werden. Wird nach HOAI abgerechnet, sind die Kosten für das Bautagebuch abhängig von den anrechenbaren Baukosten und davon, wie aufwendig ein Bau ist.

Kostet ein Einfamilienhaus beispielsweise 400.000 Euro und sind 300.000 Euro davon anrechenbare Baukosten, würde das Bautagebuch, beziehungsweise die Baubegleitung und -dokumentation etwa 11.000 Euro kosten.

Matthias Dittmann19.11.2021

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3 Kommentare

Yolanda Melaue-Vera am 24.09.2021 21:21

Hallo alle zusammen,

Ich habe eine Frage zur Rechtswirksamkeit von Bautagesberichten die mittels neuen Computer-Programme erstellt werden, die angeblich trotz fehlender Unterschrift(en), nur mit dem Satz "Dokument digital erstellt und ohne Unterschrift gültig", rechtswirksam sind.

Angeblich soll dies der Fall sein, wenn der Ersteller/Absender deutlich erkennbar ist (z.B. durch ein Firmenlogo).

Vorausgesetzt die o.g Aussage ist richtig: Wäre es Vorstellbar ein Bautagesbericht rechtswirksam zu erstellen, auf dem das Firmenlogo der ausführenden Firma (X) UND des Objektüberwachers (Y) zu sehen sind, in dem nur schriftlich mitgeteilt wird, dass dieser Bautagesbericht von Fa. X erstellt und von Fa. Y geprüft wurde ohne dass es eine Unterschrift von beiden Parteien benötigt?

Es wäre natürlich eine riesen Erleichterung wenn dies der Fall wäre, vor allem bei größeren Bauvorhaben, ich bin da aber etwas skeptisch.

Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Yolanda Melaue-Vera

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Redaktion bauen.de am 27.09.2021 11:57

Hallo Yolanda Melaue-Vera,

dazu können wir Ihnen leider keine Antwort geben. Rechtsberatung können und dürfen wir nicht leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Bauherr am 31.01.2020 10:11

Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.09.2017 11:31

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