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BEG – einheitliche Förderung effizienter Gebäude

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Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt die Bundesregierung die deutschlandweite Förderung von Neubauten und der energetischen Sanierung von Altbauten. Für Bauherren und Sanierer gibt es einiges zu beachten.

Ein Neubaukomplex. Welche Förderungen es dafür gibt, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Foto: iStock.com / ah_fotobox

Seit vielen Jahren vergibt die KfW günstige Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Neubauten sowie für die energetische Sanierung von Altbauten. Daneben fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) energetische Einzelmaßnahmen in Alt- und Neubauten. Zumindest diese bundesweiten Förderungen regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit Anfang 2021 gültig ist.

Neben dieser deutschlandweit einheitlichen Förderung gibt es zusätzliche regionale Förderprogramme von einzelnen Ländern und Gemeinden, die unabhängig von der BEG vergeben werden.

Ab dem 20. April 2022 gab es für kurze Zeit ein KfW-Förderprogramm, der Fördertopf war allerdings bereits nach drei Stunden ausgeschöpft. Es gibt allerdings ein Nachfolgeprogramm, bei dem nur noch der Effizienzstandard EH40Plus gefördert wird. Auch dieses Programm läuft Ende 2022 aus. Ab Januar 2023 soll die Förderung dann neu aufgestellt werden.

Was ist neu an der BEG?

Im Zuge der BEG stellt die KfW ihre Förderprogramme zum 1.7.2021 um. Dabei ändert sich auf den ersten Blick nicht viel, denn durch die BEG werden in erster Linie verschiedene Förderprogramme, die es ohnehin schon gab, zusammengefasst. Ein paar Neuerungen gibt es bei den neuen Programmen aber dennoch:

  • Die Fördermittel steigen, für Neubauten gibt es statt 120.000 einen Kredit von maximal 150.000 Euro mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent. Für die Sanierung von Altbauten bleibt die maximale Kredithöhe bei 120.000 Euro, der Zuschuss steigt jedoch auf maximal 45 Prozent.
  • Die Förderstufe Denkmal 115 wird abgeschafft, die Förderung geht erst ab der Effizienzhausstufe 100 los. Das heißt, dass bei einer energetischen Sanierung mindestens das Niveau des Referenzhauses erreicht werden muss, niedrigere Niveaus werden nichtmehr gefördert. Für Denkmalimmobilien gibt es allerdings weiterhin eine eigene Förderklasse mit eigenen Referenzwerten.
  • Möglicherweise erschwerter Zugang. Wer einen KfW-Kredit möchte, muss diesen über einen Kreditgeber, zum Beispiel die Hausbank beantragen. Das ist auch weiterhin so. Bisher waren explizit auch Kreditvermittler von dieser Regelung eingeschlossen, was nicht mehr der Fall ist. Was das in der Praxis bedeutet, ist allerdings noch nicht klar.

Zum 1.1.2022 folgt die nächste Änderung, dann fallen Förderungen für KfW-55-Neubauten weg.

Was wird durch die BEG gefördert?

Die BEG fördert den Neubau und die Sanierung energetisch effizienter Gebäude. Dabei gibt es wie bisher Förderkredite und Zuschüsse für Bauprojekte, außerdem werden Einzelmaßnahmen gefördert.

Die Förderung im Wohnungsneubau

Das GEG legt ein Referenzgebäude fest. Neubauten, die bessere energetische Werte als dieses Referenzgebäude erzielen, werden gefördert. Dabei gibt es folgende Förderklassen, beziehungsweise Effizienzhäuser:

  • Effizienzhaus 40plus: Die höchste Förderklasse mit einem Kredit von bis zu 150.000 Euro und einem tilgungsfreien Zuschuss von bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit. Im Vergleich zum Effizienzhaus 40 wird beim Effizienzhaus 40plus der Einsatz bestimmter technischer Anlagen, etwa der Einbau einer Wärmepumpe mit Wärmerückgewinnung gefordert.
  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Diese beiden Klassen stellen entweder hohe Ansprüche an den Einsatz erneuerbarer Energien zum Heizen oder an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes. In dieser Förderstufe gibt es einen Kredit von maximal 150.000 Euro und einen Zuschuss von maximal 33.750 Euro.
  • Effizienzhaus 40: Der Kredit beträgt maximal 120.000 Euro, der Zuschuss maximal 24.000 Euro.
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse. Ähnliche Anforderungen wie beim Effizienzhaus 40 mit den entsprechenden Klassen. Der Kredit beträgt maximal 150.000 Euro, der Zuschuss bis zu 26.250 Euro.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen

Neben ganzen Bau- oder Sanierungsprojekten werden auch Einzelmaßnahmen gefördert, diese sind:

  • Maßnahmen, die zu einer effizienten Gebäudehülle beitragen. Das kann die Fassadendämmung, der Fenstertausch oder der sommerliche Hitzeschutz sein. Dafür gibt es 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Die Neuinstallation von nachhaltigen Heizungsanlagen. Je nach Art der neuen Anlage beträgt der Zuschuss zwischen 20 und 35 Prozent. Wird in diesem Zuge eine alte Ölheizung ausgetauscht, beträgt der Zuschuss bis zu 45 Prozent der Kosten.
  • Auch für die Heizungsoptimierung gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Kosten.
  • Bestimmte Anlagentechnik wird gefördert, etwa Lüftungsanlagen oder smarte Überwachungstechnik, auch dafür gibt’s 20 Prozent dazu.
  • Fachplanung: Wer sich bei all diesen Maßnahmen fachlich begleiten lässt, bekommt 50 Prozent dieser Fachplanungskosten als Zuschuss.

Die Förderung von Nichtwohngebäuden

Die BEG fördert auch die Errichtung oder Sanierung von Nichtwohngebäuden. Die Effizienzklasse 40plus steht dabei nicht zur Verfügung. Die Kreditsummen sind deutlich höher und orientieren sich an der Nettogrundfläche, maximal kann ein Kredit 30 Millionen Euro betragen. Auch hier gibt es Tilgungszuschüsse von maximal 20 Prozent der Kreditsumme.