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Wallbox Förderung 2024: Unentbehrlich für das Laden zu Hause

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Die Notwendigkeit einer Wallbox, um Elektroautos zuhause aufzuladen, ist unbestritten. Da die Förderung durch die KfW Bankengruppe jedoch nicht mehr besteht, erläutern wir nachfolgend, welche alternativen Fördermöglichkeiten Sie nutzen können.

Kernpunkte auf einen Blick

  • Derzeit (Januar 2024) existiert keine bundesweite Förderung von Wallboxen durch die KfW.
  • Stattdessen existieren in verschiedenen Bundesländern und Kommunen individuelle Förderprogramme, die sich in Art und Umfang der Unterstützung unterscheiden.
  • Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist ein detailliertes Angebot erforderlich.
  • Weiterhin ist es möglich, die Installationskosten einer Ladestation steuerlich geltend zu machen.

Elektroautos sind eine Investition in die Zukunft und der Einbau einer eigenen Ladestation kann durch diese lokalen Förderungen erheblich erleichtert werden.

Überblick über die Wallbox-Förderung

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, sind Zuschüsse für die Installation einer Wallbox verfügbar, die an die Vorhandensein einer Photovoltaikanlage geknüpft sind. Hier können bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt bei einer bestehenden Anlage und bis zu 1.500 Euro bei Planung einer neuen Anlage gefördert werden. Ab dem 15. Februar 2024 ist die Einreichung neuer Anträge im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw möglich.

Zusätzlich existieren auf kommunaler Ebene Initiativen zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur sowie Angebote lokaler Energieversorger mit speziellen Tarifen für Wallbox-Nutzer. Eine lokale Erkundigung nach Fördermöglichkeiten lohnt sich.

Ende der KfW-Förderung

Die ehemals unter der Nummer 442 von der KfW angebotene Wallbox-Förderung wurde nach schneller Ausschöpfung der Mittel im Jahr 2023 eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Förderprogramms ist aktuell (Januar 2024) nicht geplant, was teils auf finanzpolitische Entscheidungen zurückzuführen ist, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts resultieren. Auch die meisten Bundesländer haben ihre Förderprogramme inzwischen ausgesetzt.

Förderberechtigung: Wer kann profitieren?

Grundsätzlich kann jede Privatperson einen Förderantrag stellen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer einer Wohnung, Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Mieter oder Vermieter ist. Die Förderung steht auch den Eigentümern von Stellplätzen oder Garagen zur Verfügung, die diese mit einer Ladestation ausstatten möchten.

Hinweis für Unternehmer

Unternehmer sowie Personengesellschaften haben ebenfalls die Möglichkeit, in einigen Bundesländern Unterstützung für die Installation von Wallboxen zu erhalten.

Technische Anforderungen: Nur mit „grüner Energie“

Eine Förderung setzt voraus, dass die Wallbox mit Solarstrom betrieben wird, entweder aus eigener Produktion oder über einen Ökostromvertrag. Ideal ist eine Kombination aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher, die das Elektroauto aufladen. In Nordrhein-Westfalen ist zudem eine bidirektionale Schnittstelle erforderlich, um den Strom zurück ins Netz speisen zu können. Frühere Bundesprogramme forderten eine Mindestleistung der Ladestation von elf Kilowatt, in Kombination mit einer Solaranlage von mindestens fünf Kilowattpeak und einem Stromspeicher von fünf Kilowattstunden.