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Gartenhaus: Baugenehmigung, Bauweisen, Material

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Gartenhäuser gibt es in unterschiedlichen Materialien und Größen, in manchen Fällen ist auch eine Baugenehmigung notwendig. Wer ein Gartenhaus bauen will, kann entweder selbst planen oder auf einen Bausatz zurückgreifen. Beim Aufbau ist vor allem auf ein gutes Fundament zu achten – werden hier Fehler gemacht, drohen schnell Schäden.

Das Gartenhaus ist ein echter Allrounder: Ob schlichter Abstellraum, gemütlicher Rückzugsort oder architektonisches Highlight im Garten – nicht nur bei der Nutzung, sondern auch bei der Gestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Foto: iStock/ Hogogo

Eine exakte Definition, was ein Gartenhaus ist, gibt es zwar nicht - im Allgemeinen versteht man darunter aber ein kleines Häuschen, das im Garten eines Wohnhauses steht, aber nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Kleinere Gartenhäuser dürfen in der Regel ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Materialien für das Gartenhaus

Am weitesten verbreitet sind Gartenhäuser aus Holz. Das natürliche Material lässt sich gut verarbeiten, stammt aus nachwachsenden Rohstoffen und beim Design gibt es kaum Grenzen. Ein Nachteil des Gartenhauses aus Holz besteht jedoch darin, dass die Oberflächen zunächst geschliffen werden müssen und das Holz anschließend mit Lack oder Lasur versiegelt werden muss, da das Holz ansonsten durch Witterungseinflüsse schnell Schaden nehmen würde. Alle paar Jahre ist zudem eine Neulasur oder -lackierung notwendig.

Dieses moderne Gartenhaus mit Schiebetür ist vom Design besonders schlicht und dennoch elegant gehalten. Foto: design@garten_Alfred Hart

Es muss nicht immer viereckig sein: Wer auf den Klassiker Holz setzen möchte, kann mit einer vieleckigen Grundfläche Abwechslung schaffen. Foto: Sinuswelle/ fotolia

Ein klassischer Geräteschuppen aus Holz: Der rote Korpus ist schlicht gehalten, das tonnenförmige Dach sorgt für ein optisches Highlight. Foto: SC-Photo/ fotolia

Gartenhäuser können auch architektonisch anspruchsvoll gestaltet sein: Ein Beispiel ist dieses futuristisch anmutende Modell von Gartana Foto: Gartana Gartenhaus

Ein Gartenhaus aus Metall ist ausgesprochen langlebig. Meist besteht es aus feuerverzinktem Stahlblech oder Aluminium mit eingebrannter Pulverbeschichtung. Solche Gartenhäuser können nicht rosten und halten deshalb oft viele Jahrzehnte lang, ohne dass viel Wartung oder Pflege notwendig wäre. Meist handelt es sich bei der Metallvariante um kleinere Häuschen. Der Grund: Ein Gerätehaus aus Metall ist eher schlicht und kühl und kann mit dem Charme und der optischen Wärme eines Holzgartenhauses nicht mithalten. Allerdings gibt es auch durchaus schicke Designvarianten.

Ebenfalls eher für kleinere Gartenhäuser eignet sich das Material Kunststoff. Es ist absolut witterungs- und korrosionsfest und damit pflegeleicht und langlebig. Solche Gartenhäuser benötigen übrigens meist auch kein Fundament. Auch solche Gartenhäuser manchen auf viele einen eher ungemütlichen Eindruck.

Daneben gibt es auch Gartenhäuser aus weiteren Materialien, wie etwa aus Stein gemauerte oder solche mit einem hohen Anteil Glas. Sie sind allerdings eher selten anzutreffen.

Wann eine Baugenehmigung für das Gartenhaus nötig ist und wann nicht

Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss die Regelungen des Baugesetzes und der jeweiligen Landesbauordnungen beachten. Und das bedeutet: Überschreitet das geplante Gartenhaus eine gewisse Größe, so ist eine Baugenehmigung notwendig. Dabei unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland: In Bayern und Brandenburg sind Gartenhäuser bis zu 75 Kubikmetern umbauten Raumes genehmigungsfrei, in Nordrhein-Westfalen sind es nur 30 Kubikmeter. Diese Genehmigungsfreiheit gilt in den meisten Landesbauordnungen für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.

Werden diese Grenzen überschritten, muss der Bau genehmigt werden, wofür Kosten anfallen. Wie hoch diese sind, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und liegen bei etwa einem halben bis einem ganzen Prozent der Baukosten. Bei niedrigen Baukosten ist der prozentuale Anteil etwas höher. Bei Baukosten in Höhe von 5.000 Euro beträgt die Gebühr 45 Euro, bei 10.000 Euro sind es 75 Euro.

Info

Was ist ein Aufenthaltsraum?

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder (Az.: 7 K 1132/09) ist ein Aufenthaltsraum ein Raum, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt geeignet ist.

Ganz gleich, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, müssen aber trotzdem baurechtliche Aspekte beachtet werden, etwa was Abstandflächen oder die Höhe des Bauwerks betreffen. So ist eine Bebauung direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück in der Regel nur dann zulässig, wenn das Gebäude maximal drei Meter hoch ist, auch die Gesamtlänge ist begrenzt – üblicherweise auf neun Meter. Und auch das gilt nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. Ist ein Gartenhaus mehr als drei Meter hoch, so muss eine Abstandfläche zum Nachbargrundstück von in der Regel drei Metern eingehalten werden.

Risiko Schwarzbau

Wo kein Kläger, da kein Richter, denken sich manche Hausbesitzer und bauen ihr Gartenhaus so, wie es ihnen gerade beliebt. Dumm nur, wenn dann ungünstig gestimmte Nachbarn den Laissez-Faire-Bauherrn bei den Behörden verpetzen. Dann droht der Abriss des Gebäudes. Deshalb ist es immer klug, Baurecht einzuhalten, statt sich später über eine untergegangene Investition zu ärgern.

Wer einen Gartenhausbau plant sollte deshalb vorab mit aussagekräftigen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde vorstellig werden und sich informieren, ob eine Genehmigung nötig und der Bau in der geplanten Art und Weise zulässig ist.

Gartenhaus bauen: Mit Bausatz oder selbst geplant

Das Gartenhaus als Bausatz: Geübte Heimwerker können ihr Gartenhaus als Bausatz auch selbst errichten. Foto: Wellnhofer Designs/Fotolia.com

Am häufigsten entscheiden sich Hausbesitzer, die in ihrem Garten ein Gartenhaus bauen wollen, wohl für einen Bausatz aus dem Baumarkt oder von einem Online-Anbieter. Kleinere Modelle, die als Gerätehaus dienen, gibt es dabei schon für wenige hundert Euro, größere können auch schnell eine vierstellige Summe kosten. Käufer sollten unbedingt auf den Lieferumfang des Bausatzes achten. Fenster und Türen gehören zwar oft dazu, die Dachdeckung aber nicht unbedingt. Auch die Qualität und Dicke des Holzes variiert stark.

Bei den Dachformen sind die einfachsten und preiswertesten Lösungen das Pult- und das Flachdach. Letzteres ist übrigens nicht völlig flach, sondern sollte eine Neigung von bis zu zehn Grad aufweisen – damit Regenwasser abfließen kann. Etwas aufwendiger, aber hierzulande weit verbreitet, ist das Satteldach, das auch bei Gartenhäusern recht beliebt ist.

Statt eines Bausatzes kann der Bauherr sein Gartenhaus auch selbst planen und bauen, dabei sollte der Bauherr aber viel handwerkliches Geschick mitbringen. Ein solches Gartenhaus ist nicht unbedingt günstiger als ein Bausatzhaus, denn Heimwerker zahlen für die Materialien Endverbraucher- und nicht Großhandelspreise und auch den Holzzuschnitt lassen sich Baumärkte bezahlen.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Bausatz oder ein Selbstbauprojekt handelt, braucht ein Gartenhaus in der Regel ein gutes Fundament.

Wird auch für ein Gartenhaus meist benötigt: Ein gutes Fundament. Foto: Colby/fotolia.com

Ausnahme: Kleine Geräteschuppen aus Kunststoff können ohne Fundament auskommen, weil das Material witterungsfest ist. Hier kann es ausreichen, den Boden zu ebnen und zu verdichten.

Die einfachste Methode ist das Plattenfundament: Hier wird die Fläche, auf der das Gartenhaus später stehen soll zuzüglich rund zehn Zentimeter auf jeder Seite etwa 25 Zentimeter tief ausgehoben. Die entstehende die Mulde wird dann mit Kies und darauf Sand verfüllt und geebnet. Abschließend werden Platten oder Pflastersteine exakt waagerecht verlegt. Die Fugen werden anschließend mit Sand eingeschlämmt, an den Rändern kann noch eine Mörtelstütze angelegt werden.

Ist der Boden sehr weich oder das Gartenhaus sehr groß, sollten Gartenbesitzer ein einfaches Betonfundament in Betracht ziehen: Auch hier wird der Boden zunächst ausgehoben und sodann mit Beton aufgefüllt. Dabei werden flächig Bewährungsmatten aus Eisen in den Beton eingearbeitet, damit dieser später nicht reißen kann. Die Lasten des Gartenhauses werden so außerdem auf die ganze Fläche verteilt.

Eine weitere Alternative sind Streifen- oder Punktfundamente: Hier werden die Lasten nicht über die Fläche verteilt, sondern punktuell. Beim Streifenfundament wird der Beton nur unter die Fläche gegossen, wo die späteren Wände stehen, beim Punktfundament wird der Beton nur dort gesetzt, wo später die Stempel stehen, auf denen das Gartenhaus aufliegt.

Wer auch Strom in seinem Gartenhaus haben will, kann ein Erdkabel von Wohnhaus zum Gartenhaus ziehen. Für diesen Anschluss sollte man aber einen Elektriker beauftragen. Alternativ kann das Gartenhaus auch mit einer kleinen Insel-Photovoltaikanlage versorgt werden. Finanziell lohnt sich das meist aber nicht: Kleine Inselanlagen kosten, bezogen auf die Nennleistung, in der Regel deutlich mehr als ihre größeren Pendants auf dem Hausdach, zudem würde auch ein zusätzlicher Akku benötigt, um auch abends Licht im Gartenhaus zu haben.

Gartenhaus: So kann es genutzt werden

Ein Gartenhaus muss nicht ausschließlich als Lagerraum für Werkzeuge dienen – sondern kann auch als Aufenthaltsraum, Outdoor-Büro oder Yoga-Raum genutzt werden. Foto: Blockhausbau Hummel

Dieses Gartenhaus vereint zwei Nutzungsarten: Lagerraum und schattige Sitzgelegenheit. Foto: cubiegardenhouse.com

In vielen Fällen wird das Gartenhaus als einfacher Geräteschuppen genutzt, um Rasenmäher, Schaufeln und Häcksler wetterfest unterzubringen. Doch viele Hausbesitzer wollen nicht nur einen einfachen Unterstellplatz fürs Gartengerät, sondern auch einen Aufenthaltsraum für laue Sommerabende oder Familienfeiern schaffen: Dabei gilt es zu beachten, dass Gartenhäuser baurechtlich nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Doch es gibt noch viele weitere Nutzungsmöglichkeiten für das Minihaus im eigenen Garten: Als Saunahäuschen, Backstube, Fahrradgarage oder auch als Spielhäuschen für den Nachwuchs.

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