Förderungen beim Hausbau – der Staat zahlt mit

Ein Hausbau oder auch der Kauf und die Renovierung eines Hauses ist für die meisten Menschen eine enorme finanzielle Belastung. Doch es gibt eine Vielzahl an Förderungen, die wichtige Bausteine bei der Immobilienfinanzierung sein können.

Förderungen, offene Hände halten Münzen, Foto: Nattapol_Sritongcom / stock.adobe.com
Wer eine Immobilie oder ein Sanierungsprojekt finanzieren will, kann auf verschiedene Förderungen zurückgreifen. Foto: Nattapol_Sritongcom / stock.adobe.com

Bauherren in Deutschland steht eine größere Zahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung – viele von ihnen für energieeffiziente Technik und erneuerbare Energien. Einige andere fördern Wohneigentum, insbesondere energieeffizientes Wohneigentum. Damit gleicht der Staat zum Teil immer strengere Normen und Regeln aus, die Bauen immer teurer machen. Die wichtigsten beiden Förderer sind die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Für Bauherren ist das eine Chance. Es lohnt sich, Förderprogramme zu prüfen und gegebenenfalls zur Finanzierung der eigenen Immobilie zu nutzen. Die Konditionen der wichtigsten bundesweiten Förderprogramme sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt.

KfW-Förderprogramme & BEG-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert Privatpersonen sowie Unternehmen und deren Bauvorhaben.

Achtung

Ab dem 20. April 2022 gab es für kurze Zeit ein KfW-Förderprogramm, der Fördertopf war allerdings bereits nach drei Stunden ausgeschöpft. Es gibt allerdings ein Nachfolgeprogramm, bei dem nur noch der Effizienzstandard EH40Plus gefördert wird. Auch dieses Programm läuft Ende 2022 aus. Ab Januar 2023 soll die Förderung dann neu aufgestellt werden.

Eigentumsförderung und energieeffizient bauen

Die umfangreichste Förderung für Bauherren gibt es mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm und der BEG-Förderung der KfW-Effizienzhäuser. Das Wohneigentumsprogramm gewährt einen Kredit von maximal 100.000 Euro. Im Rahmen der BEG-Förderung gibt es sogar bis zu 150.000 Euro. Die beiden Programme lassen sich kombinieren, sodass Bauherren einen Kredit in Gesamthöhe von 250.000 Euro beantragen können. Dazu gibt es Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500 Euro.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, in den ersten Jahren der Kreditlaufzeit nur Zinsen zu bezahlen und die Tilgung des Kredits aufzuschieben. Das heißt, dass Bauherren in dieser Zeit eine geringere Belastung haben und mehr Geld zur Verfügung steht, um beispielsweise die Außenanlagen anzulegen.

Das KfW-Darlehen lohnt sich vor allem dann, wenn sich Bauherren für den Tilgungszuschuss qualifizieren. Ansonsten bieten manche Kreditgeber gerade in Niedrigzinsphasen bessere Konditionen. Zudem besteht ein gewisses Finanzierungsrisiko, weil die Zinsbindung auf maximal zehn Jahre festgelegt ist.

Die Bedingungen sind einfach:

  • Das Wohneigentumsprogramm ist für Menschen, die eine Immobilie kaufen oder bauen, um selbst darin zu wohnen. Auch nahe Angehörige dürfen die Immobilie bewohnen, sofern dies unentgeltlich geschieht. Vermietet werden darf die Immobilie nicht.
  • Die BEG fördert die Errichtung von Gebäuden, die weniger Energie brauchen, als es der gesetzliche Standard vorschreibt.

Sanierungsförderung

Wer bereits ein Haus hat, dieses aber energieeffizient sanieren möchte, kann ebenfalls einen Kredit beantragen. Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus gibt es einen Kredit von maximal 150.000 Euro – der aber nicht komplett zurückgezahlt werden muss. Je nach erreichtem Effizienzstandard und Kreditsumme gibt es einen Tilgunszuschuss von bis zu 75.000 Euro geschenkt.

Link-Tipp

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Übersichtseite der KfW.

Weitere KfW-Förderprogramme

Für Immobilienbesitzer ist außerdem das Förderprogramm für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz oder zur Barrierereduzierung Interessant. Wenn Eigenheimbesitzer beispielsweise sichere Haustüren einbauen, Schutzgitter anbringen oder Einbruchmeldeanlagen installieren oder wenn sie das Bad behindertengerecht gestalten oder einen Treppenlift einbauen, erhalten sie dafür einen Kredit von maximal 50.000 Euro.

Fördermittel beantragen

Die Fördermittel der KfW können ausschließlich mithilfe eines Finanzierungsberaters, etwa bei einer Sparkasse, Versicherung, einem Baufinanzierer oder der eigenen Bank beantragt werden. Er übernimmt die Formalitäten und weiß auch, welche Programme kombiniert werden können. Sofern ein Kredit oder ein Zuschuss an einen bestimmten Energieeffizienzstandard gebunden ist, muss der Kreditnehmer nach Vollendung der Baumaßnahme eine entsprechende Bestätigung eines Energieberaters oder des beauftragten Fachunternehmens einreichen.

BAFA: BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen

Die KfW-Bank ist der größte Förderer erneuerbarer Energien und privater Bauherren – daneben spielt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine wichtige Rolle. Im Rahmen der BEG fällt dem BAFA vor allen die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes zu.

Gefördert werden:

  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle wie eine neue Fassadendämmung oder der Fenstertausch.
  • Der Einbau von Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder Kühltechnik.
  • Neue Heizungsanlagen wie Wärmepumpen oder Solarthermie.
  • Der Heizungstausch, sofern eine alte Ölheizung durch eine geförderte neue Heizungsanlage ersetzt wird.
  • Die Heizungsoptimierung, etwa die Dämmung von Heizungsrohren, der hydraulische Abgleich oder die Optimierung von Wärmepumpen.
  • Die Begleitung der bisher genannten Maßnahmen durch einen Energieberater.

Die Förderung bei diesen Maßnahmen beträgt zwischen 20 und 50 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Fördermittel beantragen

Die Fördermittel des BAFA müssen über mehrseitige Formulare beantragt werden, die auf einem Förderportal hochgeladen und verwaltet werden können. Die Unterlagen müssen zum Teil vom Antragssteller, zum Teil vom jeweiligen Installateur ausgefüllt, beziehungsweise erstellt werden.

Link-Tipp

Weitere Informationen zur BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bafa.

Steuerliche Sanierungsförderung

Das Bundesfinanzministerium fördert die klimatische Sanierung von Immobilien durch ein Steuererleichterungsprogramm, das sogenannte Klimaschutzprogramm. Gefördert werden beispielsweise Dämmmaßnahmen, die Erneuerung oder Optimierung der Heizung, neue Fenster und der Einbau einer Lüftungsanlage. 20 Prozent der Kosten bis zu einer Maximalsumme von 40.000 Euro sind über drei Jahre hinweg steuerlich abzugsfähig.

Wer beispielsweise sein Haus für 150.000 Euro energetisch sanieren lässt, kann davon zwanzig Prozent, also 30.000 Euro, über drei Jahre steuerlich geltend machen. Das heißt, dass das zu versteuernde Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren um 10.000 Euro sinkt.

Fördermittel beantragen

Die Fördermittel müssen im eigentlichen Sinne nicht beantragt werden. Die Kosten werden stattdessen einfach bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Als Beleg dient eine Bestätigung des Fachunternehmens, das die Arbeiten durchgeführt hat oder eines Energieberaters. Dafür müssen beide einen bestimmten Musterbescheid verwenden. Die Fördermittel können erstmalig mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 in Anspruch genommen werden.

Link-Tipp

Weitere Informationen zum Klimaschutzprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Förderprogramme regionaler Förderbanken

Neben der KfW haben die einzelnen Bundesländer jeweils eigene Förderbanken. Die meisten von ihnen fördern den Erwerb von Wohneigentum. Diese Kredite sind oftmals an Bedingungen wie eine bestimmte Wohnungsgröße oder ein Maximaleinkommen geknüpft.

Dazu zählen:

Einige weitere bieten zusätzlich Darlehen für verschiedene Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an, etwa die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer effizienten Heizung:

Bei den restlichen Ländern weichen die Förderprogramme leicht ab:

  • Die Sächsische Aufbaubank (SAB) neben dem Wohneigentumsprogramm gibt es ein Ergänzungsdarlehen, das Finanzierungslücken schließen soll. Etwa, wenn Bauherren einen KfW- oder einen anderen Förderkredit bekommen, dieses Geld aber nicht ausreicht.
  • Die Hamburgische Investitions- und Förderbank hat neben dem Wohneigentumsprogramm auch Darlehen im Angebot, mit denen Finanzierungslücken geschlossen werden können und Darlehen für energieeffiziente Heizungsanlagen.
  • Die Investitionsbank Berlin fördert den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum nicht. Die Sanierung und Modernisierung dagegen schon.
  • Die Thüringer Aufbaubank bietet kein Wohnraumförderungsprogramm. Stattdessen werden Photovoltaikanlagen mit Zuschüssen gefördert, deren Höhe sich an der Leistung und Ausstattung der Photovoltaikanlage bemisst.
  • Auch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bietet kein Förderprogramm für selbstgenutzten Wohnraum und vergibt lediglich Kredite für die Sanierung oder Modernisierung von Wohnraum.

Fördermittel beantragen

Die Fördermittel müssen direkt bei der jeweiligen Förderbank beantragt werden. Das geht teilweise über Formulare, teilweise müssen die Antragssteller zu bestimmten Ämtern gehen.

Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester und Bausparer

Bausparverträge sind Finanzierungsprodukte, für die es staatliche Zulagen gibt:

  • Die Wohnungsbauprämie beträgt 70 Euro für Singles, Ehepaare erhalten 140 Euro pro Jahr. Das Geld wird direkt in einen Bausparvertrag eingezahlt. Wird das angesparte Geld später nicht in Immobilien investiert, muss die Prämie zurückgezahlt werden. Die Prämie gibt es nur, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr unter 35.000 Euro, beziehungsweise bei Ehepaaren unter 70.000 Euro liegt.
  • Der Wohn-Riester ist ebenfalls eine staatliche Zulage, die in ein Wohn-Riester-Produkt eingezahlt wird. Das kann ein Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Darlehen sein. Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr, pro Kind gibt es je nach Geburtsdatum 185 oder 300 Euro im Jahr dazu.

Fördergelder beantragen

Um die Zulagen zu erhalten, muss zum einen ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, zum Beispiel ein Bausparvertrag mit Riesterförderung. Die Zulage muss jährlich beantragt werden. Um den Wohn-Riester zu erhalten, muss außerdem eine gewisse Mindestsumme pro Jahr angespart werden.

Förderungen als Baustein der Immobilienfinanzierung

Die verschiedenen Fördermittel lassen sich grundsätzlich als Baustein einer Immobilienfinanzierung verwenden, zum Teil auch kombinieren. Allerdings sind bestimmte Kredite an Bedingungen geknüpft, wie es etwa bei der NRW.Bank der Fall ist oder auch bei den KfW-Krediten. Ob ein Förderprodukt sinnvoll in den Finanzierungsplan integriert werden kann, sollten Bauherren mit ihrem Baufinanzierer besprechen. Dabei ist es beispielsweise wichtig, die verschiedenen Kreditlaufzeiten und Ratenzahlungen im Auge zu behalten. So kann beispielsweise ein Bausparkredit, der üblicherweise recht schnell abbezahlt werden muss mit den tilgungsfreien Jahren eines KfW-Kredits abgestimmt werden. Bauherren sollten außerdem gut durchkalkulieren, ob es sich tatsächlich lohnt, einen höheren KfW-Effizienzhausstandard anzustreben, nur weil dadurch höhere Zuschüsse kassiert werden können. 

Matthias Dittmann 12.04.2022

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