DIN 18065: Vorschriften zum Treppenbau

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Die DIN 18065 befasst sich mit der Konstruktion und Ausführung von Gebäudetreppen und gibt bestimmte Werte für die Steigung, Laufbreite und Auftritt einer Treppe vor. Auch die Ausführung von Treppengeländern und Podesten werden genau vorgegeben. Daneben gibt es allerdings noch weitere Vorgaben für den Treppenbau, die Bauherren beachten sollten.

Treppenbau, DIN 18065, Treppe mit Glasgeländer und scheinbar schwebenden Stufen, die nur an einer Seite an der Wand befestigt sind. Foto: stock.adobe.com / Federico Rostagno
Auch ausgefallenere Treppen sind kein Problem. Selbst wenn sie die DIN 18065 missachten, können sie gebaut werden – dann wird ein Standsicherheitsnachweis benötigt. Foto: stock.adobe.com / Federico Rostagno

Das umfassendste Regelwerk zum Thema Treppenbau ist die DIN 18065, in der beispielsweise die Größe der Treppenstufen oder die Höhe des Treppengeländers geregelt werden. Diese DIN formuliert im Grunde die anerkannten Regeln der Technik. Die Vorgaben dienten teilweise als Grundlage für die Bestimmungen der Bauordnungen der Länder. Letztendlich ist aber nur das gesetzlich vorgeschrieben, was in einer Bauordnung verankert ist: „Widersprechen sich die Anforderungen aus DIN 18065 und einer Landesbauordnung, hat die Bauordnung den höheren Stellenwert“, verrät Andrea Köcher, Geschäftsführerin von Treppenmeister.

Info

DIN steht für Deutsches Institut für Normung. Dabei handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Verein, der als einziges offizielles Normungsinstitut anerkannt ist. Der Verein ist für zehntausende Normen verantwortlich, aktualisiert diese ständig und gibt auch neue heraus. Die Normen an sich sind nicht verbindlich, legen aber oftmals den Stand der Technik fest, der standardmäßig angewendet werden sollte.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum. So gibt es für Treppen in Mehrfamilienhäusern mehr Vorgaben als für private Räume in beispielsweise einem Einfamilienhaus. Andrea Köcherempfiehlt allerdings: „Eine Treppe sollte auch in Einfamilienhäusern die Mindestmaße der DIN 18065 erfüllen.“

Notwendige und nicht notwendige Treppen

Treppenbau, DIN 18065, Holztreppe in U-Form mit geschlossenen Stufen. Foto: stock.adobe.com / Ivan Tsyrkunovich
Diese Treppe erschließt ein anderes Stockwerk. Es handelt sich deswegen vermutlich um eine notwendige Treppe. Foto: stock.adobe.com / Ivan Tsyrkunovich

Im Baurecht wird zwischen zwei grundsätzlichen Treppenarten unterschieden: der notwendigen und der nicht notwendigen Treppe. Jede Treppe, die ein Wohngeschoss erschließt, ist notwendig. Eine Treppe, die beispielsweise zu einem nur zu Lagerzwecken genutzten Dachboden führt, ist dagegen nicht notwendig. Wenn ein Geschoss bereits durch eine notwendige Treppe erreicht wird, ist jede weitere Treppe nicht notwendig.

Für notwendige Treppen gelten strenge Regeln, die Maße der Stufen sowie die Steigung müssen sich in einem gewissen Rahmen bewegen. Eine Klapptreppe ist beispielsweise nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: wenn eine solche Treppe den nicht zu Wohnzwecken genutzten Dachboden in einem Ein- oder Zweifamilienhaus erschließt.

Treppenhaus

Treppenbau, DIN 18065, Blick eine schmale Holztreppe hinab, mit Geländer aus Glas und schwarzem Metall, Foto: stock.adobe.com / dzejdi
Eine so schmale Treppe ist für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern nicht geeignet, im Einfamilienhaus aber kein Problem. Foto: stock.adobe.com / dzejdi

Auch beim Treppenhaus gibt es Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser: Sie brauchen kein durchgehendes Treppenhaus. Die Treppe zum Keller muss beispielsweise nicht unter der Treppe in den ersten Stock liegen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen notwendige Treppen dagegen laut Bauordnung „in einem Zuge“, also in einem einzigen Treppenhaus untergebracht werden.

Weitere Vorgaben der Musterbauordnung

Die Musterbauordnung schreibt vor, dass:

  • … die Breite einer Treppe für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen muss.
  • … eine Treppe ein Geländer braucht.
  • … falls erforderlich auch auf der Wandseite einer Treppe ein Handlauf angebracht werden muss. Das gilt für besonders breite Treppen.
  • … zwischen Treppe und Tür ein ausreichender Treppenabsatz gebaut werden muss, sofern die Tür in Richtung der Treppe aufschlägt.

Die Vorgaben der DIN 18065

Die DIN 18065 regelt die Gestaltung einer Treppe bis ins Detail – diese Details haben aber keinen Einzug in die Bauordnung gehalten. Das heißt, gerade in Einfamilienhäusern können Bauherren theoretisch auch Sonderwünsche umsetzen. Die Frage ist aber, warum sie das tun sollten, gewährleistet die DIN doch die sichere und komfortable Benutzbarkeit einer Treppe. Die DIN 18065 gilt als Maßstab der anerkannten Regeln der Technik. Das heißt, ein Treppenbauer muss sich an die DIN 18065 halten, sofern mit ihm nichts anderes vereinbart wurde. „Und das gilt auch für Ein- und Zweifamilienhäuser“, so Andrea Köcher.

Treppenbau, DIN 18065, Holztreppe mit weißem Geländer und seitlichen Wangen. Foto: stock.adobe.com / sutichak
Diese Treppe ist eine klassische Umsetzung der DIN 18065. Wer davon abweichen möchte, braucht möglicherweise eine Standsicherheitsbescheinigung. Foto: stock.adobe.com / sutichak

Was die DIN 18065 festlegt:

  • Nutzbare Treppenlaufbreite: Damit wird die Breite der Treppe bezeichnet, die tatsächlich genutzt werden kann. Sie wird durch angrenzende Bauteile oder Hohlräume festgelegt. Bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen muss sie mindestens 80 Zentimeter betragen.
  • Treppensteigung: Die Treppensteigung wird mithilfe der Schrittmaßregel geplant: 2 s (Treppensteigung) + a (Treppenauftritt) = Schrittmaß (590 bis 650 Millimeter). Die Steigung darf 140 bis maximal 200 Millimeter betragen.
  • Treppenauftritt: Der Auftritt gibt die Breite der Treppenstufe an. Die zulässigen Werte liegen zwischen 230 und 370 Millimeter bei baurechtlich notwendigen Treppen in Wohnhäusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

Treppengeländer

Treppenbau, DIN 18065, Holztreppe steht frei im Raum, Foto: stock.adobe.com / Vadim Andrushchenko
Diese Treppe würde es schwer haben, in Deutschland genehmigt zu werden. Die Musterbauordnung schreibt zwar kein Geländer vor – sehr wohl aber einen Handlauf. Foto: stock.adobe.com / Vadim Andrushchenko

In der DIN 18065 ist ebenfalls geregelt, wie das Geländer einer Treppe beschaffen sein sollte. Bei Treppenläufen und auch -podesten sollen die freien Seiten mit einem Geländer gesichert werden, wenn der Abstand zum Boden mehr als einen Meter beträgt. Für Absturzhöhen zwischen einem und zwölf Metern ist eine Geländer-Höhe von 90 Zentimetern festgesetzt, bei einer – im privaten Wohnbau unwahrscheinlichen – Absturzhöhe von über zwölf Metern muss die Höhe des Geländers 1,10 Meter betragen.

Für die Höhe des Handlaufs gelten 85 bis 110 Zentimeter als bequem. Der Durchmesser des Handlaufs sollte dreieinhalb bis viereinhalb Zentimeter sein, rät das Deutsche Institut für Treppensicherheit. Zudem sollte der Handlauf etwa 30 Zentimeter über die erste und letzte Stufe weitergeführt werden, da dort die meisten Unfälle passieren.

Im Zweifel: Europäische Treppenzulassung

„Letztendlich muss eine Treppe einen Standsicherheitsnachweis haben“, erklärt Andrea Köcher. „Das heißt, sie muss entweder nach den Regeln der Technik gebaut sein oder es muss einen rechnerischen Nachweis der Stabilität geben.“ Das heißt, eine Treppe wird in den meisten Fällen nach der DIN 18065 gebaut sein. Für Holztreppen gibt es ein eigenes Regelwerk handwerklicher Holztreppen. Manche moderne Treppenausführungen wie Faltwerktreppen müssen dagegen nach den Vorgaben der European Technical Approval (ETA) gebaut werden.

Ob eine Treppe fachgerecht gebaut wurde, sollten Bauherren spätestens bei der Übergabe überprüfen. Am besten sollten Bauherren einen unabhängigen Sachverständigen mit auf die Baustelle oder zur Bauübergabe nehmen. Der erkennt etwaige Mängel und hilft bei der Erstellung einer Mängelrüge.

Matthias Dittmann02.02.2022

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86 Kommentare

Branko0509 am 09.03.2024 00:49

Guten Tag ,meine Frage wäre ist est Zulässig in Einem Wohnhaus mitTreppe nur15-17 cm Trittfläche vorzufinden?

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Akido77 am 20.06.2023 11:06

Schönen Guten Tag ,

ich würde gerne meine alte Betontreppen mit Holzstufen belegen, wissen Sie ob es da eine DIN Norm gibt wie die Holzstufen auf Beton zu befestigen sind. Im Internet liest man viel von Kleben , einige verkleben die Stufen mit PU Schaum?

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heckinen am 23.03.2023 08:12

Hallo, wir sollen unsere Außentreppe wieder so herstellen wie es 1774 war...Damals endete die Treppe kurz vor der Straße. D.h. der letzte Treppentritt war noch auf dem Grundstück dann ging es direkt auf die Straße. Ist heute sowas noch erlaubt? Muss hier kein Abstand eingehalten werden?

Vele Grüße

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Nini am 22.03.2023 22:36

Hallo,

ist der Vertikale Abstand von 12cm im privaten Einfamilienhaus pflicht? Oder nur Empfehlung für Kleinkinder?

Wir suchen schon ewig nach einem geeigneten Geländer für unser Haus, finden aber keine Handwerker die Aufträge bzw. Angebote herausgeben, da alle ca. ein Jahr ausgebucht sind und Preise in einem Jahr nicht mehr vorhersehbar sind.

Ich habe nun eines im Internet mit breite von 13,6cm Zwischenraum gefunden, welches uns ganz gut gefallen würde.

Die Frage ist nur ob ich dieses montieren kann, oder ob ich es nach der Bankbegehung wieder Herrausreißen muss?

Ohne geht es aber nunmal auch nicht 🤷🏼‍♀️

Ein echtes Dilemma für uns 😵‍💫

Ich hoffe Sie und Ihr Team können uns weiterhelfen!

MfG, Nini

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Schifterklotz am 12.07.2023 19:57

Servus ,

Du bist mit 13,6 leider schon drüber da maximal 12cm vorgegeben sind!!

(Kinderkopfbreite) .

Wenn du das so einbaust und da was passiert Dan haftest du dafür und niemand anderes , und lass da mal jemand verunglücken Dan sind das kosten die man nicht mehr los wird. Deswegen lieber 12cm einhalten und in Ruhe schlafen können. Mit freundlichen Grüßen

Marie am 23.01.2023 16:58

Hallo, ist für ein Arbeitszimmer im DG eines Einfamilienhauses auch die DIN einzuhalten? Unsere Treppe ist zu steil und schmal, ansonsten ist aber alles ganz normal ausgebaut. LG Marie

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Stromer am 08.11.2022 12:06

Unsere festeingebaute Zugtreppe zum Dachboden wurde von dem Stromanbieter nicht als festeingebaute Treppe eingestuft. Wie ist die Rechtslage?

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Alexander Büller am 09.08.2022 16:16

GUten Tag,

Es gilt ja allgemein, dass in Treppenhäusern, die als Fluchtweg dienen, eine Mindestbreite von 1m Freiraum einzuhalten ist. D.h. Mieter dürfen in diesem Fluchtweg keine Gegenstände (wie Schuhregale etc. hinstellen). Kennt jemand die gesetzliche Grundlage dafür, bzw. wo dies verankert ist und könnte mir einen Hinweis auf einen Gesetzbuch/Paragraphen geben?

Vielen Dank

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Jandown am 08.07.2022 20:43

Hallo, wir wohnen in einem 6-Patien-Haus und beabsichtigen eine Fahrradschiene montieren. Ein U-profil auf dem man die Fahrräder sicherer aus dem Keller hoch zu schieben. Gibt es da auch Bauvorschriften ?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.07.2022 14:12

Hallo Jandown,

davon wissen wir nichts, kennen uns aber auch in erster Linie mit Einfamilienhäusern aus.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Hans am 30.06.2022 12:05

Hallo Bauen-Team.

Ich möchte von meiner Wohnung im zweiten Stock aus das zur Wohnung gehörige Dachgeschoss als Wohnfläche erschließen. Es ist nur von der Wohnung aus zu erreichen, es gibt also keinen Zugang vom "Haupttreppenhaus". Zur Verfügung habe ich nur eine Fläche von 1,35m x 2,35m um eine Geschosshöhe von 2,66m zu überwinden. Die einzige Selbstbautreppe die ich hierfür gefunden habe, ist die Mittelholmtreppe Pertura Aliki in U-Form. Mit meinen Berechnungen erfülle ich die oben geschilderten Anforderungen an Steigungshöhe, Auftritt und Breite. In der Beschreibung der Treppe steht allerdings "sind als Haupttreppe nicht zugelassen".

Gibt es hier noch weitere Anforderungen? Wenn die Treppe am Ende den oben angegebenen Maßen entspricht, ist das doch "nach den Regeln der Technik" gebaut und somit für ein späteres Vermieten der Wohnung auch rechtlich safe?.

Vielen Dank schon mal für Ihre Mühen!

auf Kommentar antworten

Fabi am 05.09.2022 17:13

Vermutung: Die Fläche im Dachgeschoss ist ohnehin nicht zulässig für eine Nutzung als Aufenthaltraum. Somit wäre es nicht lauter diese Fläche als Wohnfläche für den Mietpreis anzusetzen.


Daniela C. am 20.06.2023 09:40

Sie benötigen einen Bauantrag: Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum.

Es muss dafür aber einen 2. Rettungsweg geben, z.B. über ein Dachfenster (Anforderungen: max. 1 m entfernt von Traufe, 90 x 110 cm lichte Öffnung.)

Die geplante Treppe muss den Anforderungen für "notwendige Treppen" entsprechen.


Redaktion bauen.de am 04.07.2022 10:56

Hallo Hans,

da sollten Sie sich am besten an den Hersteller wenden und fragen, warum die Treppe nicht als Haupttreppe zugelassen ist.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Rschacke am 03.06.2022 00:07

Wir haben eine neue Außentreppe bekommen. Die Stufen bestehen aus einer Stahlfläche die nach vorne hin offen ist. Auf diesen Stufen wurden Fliesen aufgebracht und mit Kleber befestigt. Allerdings sind die Fliesen nicht als ganze Fliese aufgebracht sondern ein bis zweimal geteilt worden je nach Anpassung der Stufe. Die Treppe ist von unten nach oben einmal gedreht. Beim Auftreten auf die Stufen biegen diese sich leicht durch. Meine Frage ist, darf dass sein? Es haben sich durch diese Bewegung auch schon Fliesen gelöst. Das Problem ist, dass der Stahl der Stufen zu dünn ist. Welche Möglichkeiten haben wir gegen den Ausführenden vorzugehen? Was für Möglichkeiten der Nachbesserung gibt es hier?

Für ihre Hilfe vorab vielen Dank!

Freundliche Grüße

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Redaktion bauen.de am 13.06.2022 12:48

Hallo Rschacke,

das kommt drauf an, was vereinbart war und ob Sie diese Ausführung bspw. explizit entgegen anderslautenden Rat des Handwerkers bestellt haben. Ansonsten ist das vermutlich ein Gewährleistungsfall.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauende.

Hans_R am 08.04.2022 10:43

Liebe Redaktion von bauen.de,

in einem Neubauprojekt eines Einfamilienhauses möchten wir die Treppe von EG zu KG durch eine Tür im EG begehen. Um die Tür anzubinden, ist eine Wand mit rund 11 cm erforderlich. Laut GU muss der Absatz nach der Treppe zur Wand mit Tür mindestens eine Auftrittsbreite (in unserem Fall 27 cm) betragen. Es ist demnach nicht möglich, die Treppe nach der Tür bzw. der Wand der Tür direkt zu starten. In summe ist durch die Anbringung der Tür also 27 + 11 = 38 cm mehr Platz erforderlich. Das kostet uns Platz, den wir an der Stelle eigentlich nicht haben. Dies obwohl die Tür nicht in Richtung Treppe aufschlägt.

Diese Regelung kann ich allerdings in der DIN 18065 nicht finden. Hier ist lediglich die Auftrittsbreite bei aufschlagender Tür Richtung Treppe geregelt.

Kennen Sie die hier greifende Vorschrift? Oder ist dies doch gar nicht erforderlich?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.04.2022 10:15

Hallo Hans_R,

grundsätzlich würden wir dem GU vertrauen, insbesondere in dieser Sache. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, sollte es möglich sein, DIN-Regelungen auszuschließen, bzw. zu missachten. Das wäre dann also Ihr Auftrag, explizit anders zu bauen, als es die DIN vorschreibt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Lisa R am 19.02.2022 22:21

Wir sind drum und dran eine Wohnung in einem MFH zu kaufen. Leider hat die Treppe in den Keller kein Geländer, sondern nur einen Handlauf. Wir finden das recht gefährlich, gerade wenn wir an unsere kleine Tochter denken. Hat man Anspruch darauf dass der Verkäufer / Bauträger das noch richtet?

Vielen Dank vorab.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.03.2022 10:04

Hallo Lisa R,

ein Geländer ist nicht unbedingt notwendig, der Handlauf reicht unter Umständen aus, um den Vorgaben zu entsprechen. Ob hier ein Anspruch auf Nachbesserung entsteht, den Sie dann im Zweifelsfalle auch mit Rechtsmitteln durchsetzen könnten, müssten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Aber die Sache ansprechen und verhandeln können Sie natürlich.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sven am 23.01.2022 19:55

Hallo, gibt es strengere Bestimmungen bei Treppen, wenn der Raum von Kindern (unter Aufsicht) benutzt wird? Wir planen als Verein einen Musikproberaum für Kinder und haben dazu auch eine Hochebene zum Entspannen in den Raum gebaut (Höhe 2.15m). Jetzt beabsichtigen wir eine Fertigtreppe, Raumspartreppe anzubauen, um das Podest zu erreichen. Die Steigung der Treppe liegt bei 51° / Steigungshöhe: 20 cm / Stufentiefe: 19 cm; vollflächig begehbar. Treppenbreite 60 oder 80 cm. Wir beabsichtigen 60 cm Treppenbreite. Geländer einseitig, andere Seite Wand.

Wir sind uns jetzt unsicher, ob bei Schadenfall eines Kindes die Treppe ausreichend ist, oder ob es grundsätzlich strengere Vorschriften gelten, wenn Kinder involviert sind.

Liebe Grüße.

auf Kommentar antworten

Fabi am 05.09.2022 17:19

Beim Geländer sind engere Abstände bei vertikaler Füllung zu beachten. Auf horizontale Elemente würde ich bei der Füllung komplett verzichten. Tritt- & Setzstufen sind ebenfalls von Vorteil - Setzstufen dürfen maximal teilgeöffnet werden. Vorgaben zu Geländern / Umwehrungen macht bspw. die LBO AVO (Baden-Württemberg) unter §9. ich würde darüber hinaus den Handlauf niedriger ansetzen.


Sven am 23.01.2022 19:58

Achso, die Treppe soll mit Setzstufen sein.

Florian K am 15.11.2021 22:08

Hallo, wir bekommen bei einem schlüsselfertigen Haus eine Treppe mit 43mm Buchen-Wangen und 40mm Eichen-Stufen. Soweit ich das verstehe muss der Bauherr uns da einen Standsicherheitsnachweis erbringen, da nicht die Mindestdicken eingehalten werden. Ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

auf Kommentar antworten

Nadine.SE am 16.11.2021 14:00

Hallo bauen.de,

wir haben kürzlich unseren Bauantrag eines Einfamilienhauses in BaWü eingereicht. Geplant ist eine Podesttreppe vom EG ins OG. Kann diese Treppe nach der Baugenehmigung auch durch eine viertelgewendelte Treppe ersetzt werden, ohne einen erneuten Antrag zu stellen?

Freundliche Grüße

Nadine S.


Redaktion bauen.de am 22.11.2021 12:34

Hallo Florian K,

da beziehen Sie sich vermutlich auf das Regelwerk Handwerklicher Holztreppen. Das kann tatsächlich als die anerkannten Regeln der Technik angesehen werden. Der Treppenbauer sollte für seine Standardprodukte, die von den anerkannten Regeln der Technik Standsicherheitsnachweise haben.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

MDK am 14.11.2021 19:10

Hallo bauen. De

Welche Mindestanforderungen gibt es bei Treppen im Hotelzimmer bezüglich Steigungsverhältnis (Raumspartreppen)?

Bundesland ist Sachsen.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 15.11.2021 14:21

Hallo MDK,

unseres Wissens nach gibt es für Hotelzimmer keine gesonderte Treppenregelung.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Maeser am 03.11.2021 11:14

Hallo Bauen.de,

In einem Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss mit Kundenverkehr gibt es nach der Eingangstür eine Treppe von 4 Stufen (Höhe insgesamt 1 m). Die Treppe wird beidseits von der Treppenhauswand umrahmt. Benötigt diese Treppe tatsächlich zwingend ein Geländer wie die Mieter es verlangen?

Danke im Voraus.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 04.11.2021 09:16

Hallo Maeser,

die Musterbauordnung sieht einen Handlauf vor, in der jeweiligen Landesbauordnung kann es abweichende Regelungen geben.

die Redaktion von bauen.de

F. W. am 31.10.2021 17:11

Hallo Bauen.de

Gibt es Sicherheitsvorschriften für die Rückseiten von Treppen im Treppenhaus damit z.B. am unteren Beginn der Treppe niemand frontal oder seitlich mit dem Kopf gegen die Stufen knallt? Der entsprechende Bereich war bis vor kurzem abgesichert. Die Absperrung wurde nun ersatzlos entfernt.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 04.11.2021 09:09

Hallo F.W.,

eine entsprechende Regelung ist uns nicht bekannt. Bitte beachten Sie jedoch, dass bauen.de ein Informationsportal für private Bauherren und Einfamilienhäuser ist - nicht für Mehrfamilienhäuser.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

M. R. am 08.10.2021 08:11

Hallo,

wir besitzen zwei übereinanderliegende Wohnungen (1. und 2.OG) in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg, die wir selbst bewohnen, und möchten diese gerne mittels einer Raumspartreppe innen miteinander verbinden. Der Zugang zum gemeinsamen Treppenhaus bleibt dabei von beiden Wohnungen aus erhalten. Die Genehmigung der WEG liegt bereits vor. Benötigen wir dafür dann überhaupt eine offizielle Baugenehmigung? Und was müssen wir sonst beachten?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 12.10.2021 12:18

Hallo M. R.,

da durch diese Umbaumaßnahme Wohnraum verlorengeht, nämlich statt zwei, nur noch eine Wohneinheit vorhanden ist, müssten Sie den Umbau vermutlich genehmigen lassen. Besprechen Sie die geplante Maßnehme doch am besten mit dem zuständigen Bauamt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

J.L. am 21.09.2021 11:14

Hallo.

In unserem Treppenhaus wurde eine Art Linoleum Boden verlegt und festgeklebt. Allerdings sind vorn an den Treppen keine metallischen "Stoßkanten". Mit nassen Schuhen ist dieser Bodenbelag arschglatt und ich bin bereits einmal halb die Treppe runtergesegelt. Gibt es auch dafür irgendwo eine Vorschrift? Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

R.F. am 19.09.2021 14:50

Hallo Zusammen

Ich hätte mal eine Frage ob unsere Wohnhaustreppe der DIN 18065 entspricht. Wir hatten unseren Vermieter schon mehrfach angesprochen ob er nach 17 Jahren, die wir nun schon hier wohnen nicht mal eine gut begehbare Treppe einbauen könnte. Es ist eine offne Treppe Tritthöhe 23 cm, breite der Stufen 23 cm. Das Problem ist das herunter gehen der Treppe bei runtergehen hat man nur 17 cm Auf-Trittbreite. Es sind 12 Stufen auf eine Stockhöhe von 2,70m. Gerade herunterlaufen ist nicht möglich. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, ob es Sinn macht einen Gutachter kommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

R.F.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 20.09.2021 08:23

Hallo R.F.,

nach Ihrer Schilderung scheint die Treppe nicht der DIN 18065 zu entsprechen. Der Gutachter kann Ihnen das bestätigen oder aber erklären, warum in diesem Fall alles so passt, wie es ist. Sollte die Wohnung samt Treppe genehmigt sein, so wie sie ist, dürfte die DIN keine Rolle spielen, eventuell besteht auch Bestandschutz. Andernfalls könnte das Bauamt vermutlich die Benutzung der Treppe untersagen oder auch gleich die Nutzung der gesamten Wohnung. Sie könnten dann vermutlich die Miete mindern evtl. auch den Vertrag auflösen und evtl. auch auf Schadensersatz klagen. Das ist jetzt allerdings reine Vermutung, denn wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

A.E. am 31.08.2021 19:47

Hallo miteinander,

der Vermieter meiner 80jährigen Mutter hat das Anbringen eines zweiten Handlaufs im Treppenhaus abgelehnt. Begründung: Die Treppe ist zu schmal und daher ist es aus Brandschutz- und Rettungsgründen nicht erlaubt?

Meine Mutter wohnt im EG eines ganz normalen Plattenbaus in Sachsen-Anhalt.

Gibt es hierzu besondere Regelungen, wann ein beidseitiger Handlauf im Treppenhaus nicht zugelassen ist?

Kann jemand dazu Auskunft geben?

A.E.

auf Kommentar antworten

NRWler am 08.03.2022 08:51

Sind Sie mit dem zweiten Handlauf weitergekommen? Ich habe dasselbe Problem, angeblich würde ein zweiter Handlauf die Treppe beengen und wurde daher untersagt. Wie sind Sie in dem Fall weitergekommen?


Redaktion bauen.de am 06.09.2021 12:12

Hallo A.E.,

dazu ist uns nichts bekannt. Es gibt Vorschriften über die Mindestbreite von Treppen, die als Fluchtweg dienen. Gut möglich, dass in diesem Fall der Handlauf abgezogen werden würde, denn diesen Treppenbereich kann man ja tatsächlich nicht mehr als Laufweg nutzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marcel am 14.08.2021 19:53

Hallo zusammen,

gibt es eine klare Regelung die besagt, wie sehr die Treppensteigung variieren darf? In unserem Neubau haben wir von fertig Fußboden zur ersten Stufe einen Abstand von ca. 16 cm und jede Stufe zueinander von 20 cm. Damit liegt die Steigung ja grundsätzlich in der Norm, aber darf die Steigung an einer Treppe variieren? Das sieht nicht nur komisch aus, sondern birgt auch noch Stolpergefahren. Das kann doch eigentlich nicht richtig sein, oder?

Wenn jemand eine Antwort hat, wäre es super wenn man das gleich mit entsprechender Norm belegen könnte. Viele Dank!

MfG

auf Kommentar antworten

appi am 19.08.2021 18:00

Hallo ,

grundsätzlich müssen bei einer Treppe die Steigungen und die Auftrittsbreite 100 % gleich sein. Da hat sich der Treppenbauer aber ordentlich verrechnet.

p.z. am 13.08.2021 13:56

Hallo zusammen !

Meine Frage : Wir wollen unseren Handlauf an der Wandseite anbringen.

muss ein Handlauf bei einer halbgewendelten Treppe komplett durchgehend sein ? Also auch an den Ecken der Wand ?

MfG

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 13.08.2021 15:18

Hallo p.z.,

dazu gibt es unseres Wissens nach keine exakte Regelung. Es muss halt einen Handlauf geben. Möglicherweise darf der aus praktischen Gründen unterbrochen werden, sofern man problemlos zum nächsten Abschnitt wechseln kann. Also wenn in Ihrem Fall der Handlauf von Abschnitt A kurz vor dem Ende der zugehörigen Wand endet und nach der Ecke an der nächsten Wand wieder ansetzt, sollte das gehen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

SiriO am 15.06.2021 12:17

Hallo Zusammen,

wir haben in einem MFH ein Townhaus im rückwertigen Bereich (hier als We 07 verkauft) gebaut.

Die Käufer wollten die Maisonette-Treppe (führt zum Schlafzimmer hoch) unbedingt ohne Handlauf und Geländer (gradläufig/ einmal viertel gewendelt im Austritt) ausgeführt haben. Nun kommt nach über 6 Monaten Bezug doch die Frage auf, ob das alles so Rechtens ist. Wir haben damals darauf hingwiesen, dass es nicht nach DIN ist. Dennoch sind wir auch davon ausgegengen, dass das innerhalb des eigenständigen Townhaus privatrechtlich zu bertrachten ist, und die Eigentümer da machen können, was sie möchten. In der Musterverodnung steht nun aber drin, daß trotzdem zumindest ein Handlauf zu installieren ist?? Was ist denn nun wirklich richtig?? Und zwingend notwenig?? Hier ist guter Rat gefragt... Vielen Dank für eue Hilfe..

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 21.06.2021 08:59

Hallo SiriO,

die DIN allein ist nicht rechtsbindend, legt nur einen Standard fest. Ob es in allen Fällen ausreicht, dem Kunden zu kommunizieren, was Stand der Technik ist und nur auf ausdrücklichen Wunsch davon abzuweichen, können wir nicht sagen. Auf jeden Fall schlägt die jeweils gültige Rechtslage (Bauordnung des Landes, Bebauungsplan, ...) die DIN und auch Musterverordnungen. Durch ein entsprechendes Gesetz wird die DIN bindend. Diese sollten Sie sich also mal ansehen. Darüber hinaus können wir Ihnen leider nichts sagen, weil wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


SiriO am 21.06.2021 09:02

Vielen Dank für diese Info.. ich werde mal sehen, was wir hier wie vertraglich vereinbart hatten...

ABC am 20.05.2021 14:17

Von unserer EG-Wohnung aus führt eine Treppe von einem Wohnraum ausgehend über eine Bodenklappe bzw. eine Luke in einen Kellerraum. Diese Treppe wurde vor ca. 17 Jahren von den Vorbesitzern der Wohnung eingebaut. Wir haben die Wohnung 2019 gekauft und nun hat uns eine Nachbarin beim Bauamt angezeigt und behauptet, die Treppe entspräche nicht den Bauvorschriften und sei illegal eingebaut worden (die Nachbarin ist Beiratsvorsitzende des Hauses). Ein Herr vom Bauamt hat sich das ganze nun auf ihr Drängen angesehen und meint, dass es nötig sei, die DIN-Konformität der Treppe durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Wir haben natürlich derzeit noch keine Ahnung, ob die Treppe DIN-Konform ist und wollten nur schon einmal vorab fragen, ob man eine solche Konformität auch selbst durch Messungen nachwiesen kann und ob dies nicht gleich durch das Bauamt geschehen kann. Sonst könnte ja jeder missgünstige Nachbar solche Dinge behaupten und Eigentümer müssten dann kostenaufwändige Messungen durchführen lassen. Für einen Hinweis wären wir sehr dankbar!

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 21.05.2021 12:57

Hallo ABC,

ja, das erscheint uns seltsam, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihre Treppe den Vorschriften entspricht. Ist das der Fall, sollte das das Bauamt selbst nachweisen. Falls die Treppe nicht zu Wohnraum führt, sondern beispielsweise zu einem Abstellraum, gelten ohnehin weniger Strenge Regeln. Mehr können wir leider nicht dazu sagen, weil wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Jochen am 18.05.2021 16:00

danke für die Antwort

auf Kommentar antworten

Jochen am 16.05.2021 21:46

Gehören in einem Einfamilienhaus zum Schutz der beidseitig der Treppe tapezierten oder fein gespachtelten Wände bei aufgesetzten Massivholztreppenstufen Sockel(pärchen)? Der Treppenbauer verweigert diese zu liefern und anzubringen.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.05.2021 15:50

Hallo Jochen,

das können Sie bestellen, wie Sie es gerne hätten. Sofern Sie das nicht bestellt haben, muss der Treppenbauer das auch nicht liefern.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sylvie am 26.04.2021 22:34

Hallo zusammen. Wir haben uns von einer Gartenbaufirma eine Terrasse erneuern/ erweitern lassen. Die neue Treppe in Richtung Garten musste zur Hälfte rausgerissen werden, da man die Palisaden nicht ordnungsgemäß eingebaut hat. Bei der neuen Treppe sind nun die Stufen 15 cm und die letzte Stufe zum Garten bin nur 6 cm hoch. Muss ich dies so akzeptieren?

Vielen Dank für eure Antworten

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Sabbe am 22.04.2021 19:40

Hallo, wir sind am Planen von einem Haus jetzt schwirrt mir die ganze Zeit im Kopf rum neben die Treppe eine Rutsche für die Kinder zu bauen. Ist das erlaubt?

Lg

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Redaktion bauen.de am 23.04.2021 12:13

Hallo Sabbe,

dazu können wir leider nichts sagen. Am besten, Sie klären das mit dem zuständigen Bauamt ab.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Nadine am 21.04.2021 07:44

Hallo,

wir bauen gerade und die Treppe ist großes Thema, da wir eine Treppe ohne Geländer wollen. Das müsste im privaten Wohnbau doch möglich sein. Das kontrolliert doch keiner. LG

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Erika am 15.04.2021 10:58

Hallo liebes Bauen Team,

muss eine Treppe in einem 5 stöckigen Bürogebäude konstruieren, was ist dort Mindestauftrittsbreite?

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Redaktion bauen.de am 16.04.2021 09:49

Hallo Erika,

wir beschäftigen uns nur mit der Wohnbebauung. Grundsätzlich sollten Sie sich aber mal die jeweils gültige Landesbauordnung, die DIN 18065 und die European Technical Approval (ETA) zu Gemüte führen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Abraham am 20.03.2021 06:58

Guten Morgen Damen und Herren

Frage;Erfüllt auch DIN 18065 für gewerbliche Bereich ,zum Beispiel Hotelzimmer Holztreppe zu bauen?Danke.

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Redaktion bauen.de am 22.03.2021 08:19

Hallo Abraham,

ja, die DIN 18065 gilt auch im Gewerbe.

Herzliche Grüße,

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Frederik am 17.02.2021 10:31

Guten morgen liebes Bauen-Team,

ich habe zwei kurze Fragen zu meinem Treppen-Vorhaben:

Zum einen möchte ich in unserem Neubau eine Kragarmtreppe montieren. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich, wenn ich die DIN 18065 einhalte, diese Kragarmtreppe als gelernter Schlosser auch selbst bauen darf (natürlich mit Hilfe der Vorgaben des Statikers), ohne bei der Bauabnahme Schwierigkeiten zu bekommen.

Zum Anderen spielt eine Kragarmtreppe ihren Charme durch die minimalistische Anmutung aus. Wenn ich nun an der Montageseite (Wandseite) einen Handlauf installiere, wäre also ein Geländer nicht zwingend notwendig, oder?

Ich freue mich über eure Einschätzung und vielen Dank schon im Voraus!

Liebe Grüße, Frederik

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Redaktion bauen.de am 22.02.2021 11:12

Hallo Frederik,

wie die DIN von welchem Amt (oder auch welcher Versicherungsgesellschaft) in welchem Fall wie ausgelegt wird, können wir nicht sagen. Es kommt am Ende auch darauf an, wer in dem Haus wohnt, zum Beispiel, ob Sie selbst darin wohnen und ob mit oder ohne Kinder. Es gibt aber Kragarmtreppen in Deutschland, nur mit Handlauf an der Wandseite. Das ist also möglich, ja. Unseres Wissens spricht auch nichts dagegen, dass Sie die Treppe selbst bauen - da wird es auch bestimmte Vorgaben an die Wand an der die Treppe montiert ist geben.

Herzliche Grüße,

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Stefan am 10.02.2021 18:53

Hallo,

wie bemisst sich die nutzbare Treppenlaufbreite bei einer Spindeltreppe? (hier 2. Rettungsweg für eine Wohnung) Die Stufen laufen zur Mitte bauartbedingt auf wenige Zentimeter zusammen, ein Auftreten und damit "nutzen" der Treppe ist hier nicht mehr möglich.

Gruß

Stefan

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Redaktion bauen.de am 12.02.2021 14:54

Hallo Stefan,

die Laufweite beträgt ganz normal 80 Zentimeter, zwischen Spindel und Geländer. Für den Auftritt an der Spindel gibt es kein Mindestmaß. Allerdings muss es einen Laufweg geben, der einen Auftritt von 23 Zentimtern erlaubt.

Herzliche Grüße,

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Christian_D am 17.01.2021 19:49

Liebes bauen.de Team,

ich möchte in einem Neubau den Zugang zum Dachboden (kein Wohnbereich) aufgrund der Optik mit einer Stahlwangentreppe gestalten. Diese Treppe ist eigentlich für den Außenbereich gedacht und mit Gitterroststufen versehen. Von der Stufenanzahl her und der Steigungswinkel ist die Treppe wie eine Treppe im Wohnbereich ausgeführt.

Ist das in einem Privaten Wohnhaus zulässig. Muss ich statische Nachweise haben? Es handelt sich um ein Standardbaukastensystem, welches von vielen Stahlbauern angeboten wird.

Viele Grüße,

Christian D

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Redaktion bauen.de am 18.01.2021 15:48

Hallo Christian_D,

wüssten nicht, was dagegen spräche, zumal die Treppe nicht zu Wohnbereichen führt. Trittsicherheit sollte gegeben sein, Rutschhemmung ist sicherlich größer als bei anderen Treppen.

Herzliche Grüße,

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Dingwerth am 21.12.2020 16:47

Gilt für öffentliche Treppen (außen) auch DIN 18065?

Wer haftet bei einem folgenreichen Sturz auf einer öffentlichen Treppe, bei der die Auftrittsfläche der einzelnen Stufen sehr unterschiedlich zwischen 37,5 und 23,6 cm schwankt? Welche Toleranzen sind rechtlich möglich?

Hat der Fußgänger keinen Anspruch auf Entschädigung, weil sich der Fußgänger auf diese Unregelmäßigkeiten der Stufen einstellen muss wie eine staatliche Versicherung behauptet?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.01.2021 12:31

Hallo Dingwerth,

wir können und dürfen leider keine Rechtsberatung leisten. Mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Herzliche Grüße,

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K. Ucar am 08.12.2020 10:55

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich sehr mit dieser Verordnung. Leider ist mir nur unklar, ob es eine Vorgabe für die Stufenstärke gibt? Mein Metallbauer bzw. sein Schreiner nehmen 40 mm (4 cm). Im Internet hatte ich ein Urteil gefunden, dass mindestens 50 mm (5 cm) vorschreibt oder einen Sicherheitsnachweis alternativ verlangt.

Kann man ohne Sicherheitsnachweis daher eine Treppe mit einer Stufenstärke von 40 mm (4cm) bauen? Oder würden Sie mir dann raten, die 50 mm (5 cm) anzugehen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

Viele Grüße

K. Ucar

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Redaktion bauen.de am 14.12.2020 11:01

Hallo K. Ucar,

da können wir Ihnen keine Antwort geben. Das ist sicherlich kein pauschal zu verstehendere Wert, denn es kommt ja auch auf das Material und die Bauweise der Treppe an.

Herzliche Grüße,

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Sokrates am 06.11.2020 17:55

Die nicht immer praktikablen Erklärungen haben den Charme einer mittleren Stadtverwaltung: Sie sind unklar gefasst!

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Heinz am 27.09.2020 21:43

Guten Tag,

wir sind Eigentümer in einer WEG in Baden Württemberg. Zum Haus gehört ein privater umzäunter Spielplatz, in dem ein Niveau-Unterschied des Geländes am Zugang durch 5 Treppenstufen überbrückt wird (Freitreppe).

Es ist kein Geländer vorhanden. Ist das ok oder muss hier ein Geländer analog zu DIN 18065 angebracht werden?

Die DIN selbst macht nur Angaben zu Innen- und Aussentreppen, nicht explizit zu Freitreppen.

Mit freundlichen Grüßen und Dank für eine Antwort

Heinz

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Redaktion bauen.de am 28.09.2020 15:43

Hallo Heinz,

soweit wir wissen unterscheiden die DIN nur zwischen innen und außen, nicht zwischen Außen- und Freitreppen.

Herzliche Grüße,

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Siegfried am 24.09.2020 10:42

Guten Tag ! Bitte um eine Antwort geltend für Österreich. Welche Höhen sind für Handläufe für Kinder in einer Schule ab der 1.ten Klasse Volksschule vorgegeben. Situation : Treppenhöhe 3,2m, Steigung ca. 30 Grad, Stiege gerade (Metallausführung ) ca. 6m Länge, ca.1,3m Breite, Rechte Seite senkrechte Wand, linke Seite gemauerte senkrechte Brüstung ca. 1m hoch mit mittig aufgesetztem Geländer ca. 0,4m hoch

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Günter am 07.09.2020 10:18

Eine Spindeltreppe führt zum ausgebauten Dachboden (Wohnraum). Der Treppenaustritt ist in der Mitte des Raumes. Müssen oben im Wohnraum Geländer gegen Absturz angebracht sein? Freue mich über eine Antwort

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Markus am 04.09.2020 13:38

Hallo wir haben eine Holztreppe in einem 2 Familienhaus das wir gerade renoviert haben Wir haben gehört das man keine Holztreppe mehr im Haus haben darf. Wenn doch was kann man tun um die Treppe Feuerfest zu machen Es ist eine alte sehr stabile Treppe Vielen Dank für Ihre Zeit Mit freundlichem Gruss M Cobahinata

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Redaktion bauen.de am 07.09.2020 10:06

Hallo Markus,

das stimmt nicht, Sie dürfen auch weiterhin Holztreppen einbauen. Holz ist natürlich brennbar, die meisten Holzbaustoffe werden als "D-s2,d0" also normal entflammbar klassifiziert. Zu Brandschutzzwecken gibt es verschiedene Behandlungsmethoden, die allerdings soweit wir wissen im Nachhinein nicht angewendet werden können. Normalerweise können Sie alte, funktionstüchtige Holztreppen auch weiterhin verwenden. Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich dazu doch ans zuständige Bauamt.

Herzliche Grüße,

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Vreni am 24.08.2020 18:56

Guten Tag,

wir möchten einen Treppenabgang von der Garage in die Kellerräume machen. Gibt es dafür rechtliche Auflagen?

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Fam.k am 23.06.2020 12:50

Hallo, wir haben ein durchbruch nach oven in die 1 Etage, die Treppe ist sehr wackelig, aus holz. Diese Treppe hat 50cm Breite holz stufen, und 7cm-13cm tiefe Stufen. Wir sind hier so eingezogen, darf diese Treppe so stehen? Oder bin ich im Recht wenn ich den Vermieter kontaktiere? Vielen Dank für Ihre Zeit.

Fam. K

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Zwinker am 20.06.2020 19:54

Sehr geehrte Bau-Experten, wir bauen ein neues - allerdings ziemlich großes - Einfamilienhaus. Darin befinden sich zwei spiegelbildliche, leicht gewendelte Treppen rechts und links im Eingangsbereich, es handelt sich um notwendige Treppen. Der Auftritt beträgt - im Unterschied zu den Planunterlagen - nicht die gemäß DIN vorgeschriebenen 23, sondern nur 22 cm pro Stufe. Der Architekt meint jetzt, das könne man durch die Hinzufügung von Unterschneidungen "heilen". M.E. geht das aber nicht, weil sich durch Unterschneidungen lediglich eine proportionale Änderung (auf die für Auftritt + Unterschneidung vorgeschriebenen 26 cm) erreichen ließe. Dies ändert ja aber nichts an der Vorgabe, das der Auftritt obligat 23 und eben nicht 22 cm (Resultat wohl eines Rechenfehlers) zu betragen hat. Der von mir beauftragte Bausachverständige sieht es jedenfalls so, wahrscheinlich hat er Recht. Wie sehen Sie das? Wohlgemerkt, ich erbitte mir von Ihnen keinerlei juristische Einschätzung, sondern lediglich eine fachliche. Vielen Dank im Voraus.

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gh am 17.06.2020 11:23

Liebes bauen.de-Team

in unserem 9 Familienwohnhaus haben wir eine Tiefgarage und der Zugang zu dieser Garage führt über eine 5 stufige Treppe vom Keller zu Garage ab.Meine Frage ; Muß diese Treppe einen Handlauf haben ,wenn ja wer muß die kosten tragen? Es ist eine Eigentumswohnanlage.

Vielen Dank für ihre Antwort.

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JuttaM. am 30.05.2020 22:48

Liebes bauen.de-Team,

im Treppenhaus unseres 3 Parteien Hauses haben wir eine nach einer Seite offene Bolzentreppe. Würde es reichen, die offene Seite direkt neben der Treppe von Boden bis zur Decke mit einem Gestänge/Holzlamellenwand/Panels/Glasplatte o.ä. abzusichern ohne einen Handlauf auf dieser Seite anzubringen. An der Wand würde dann selbverständlich ein Handlauf angebracht. Gibt es für diese "Wand" Auflagen? Also z.b. wie groß dürfen die Lücken im Gestänge oder zwischen 2 Panels sein?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu ein paar hilfreiche Informationen oder einen weiterführenden link geben könnten. Vielen Dank und viele Grüße Jutta

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D.B. am 26.05.2020 13:57

Liebes bauen.de-Team,

in unserem Bauvorhaben soll eine Zweiholmtreppe installiert werden, der Treppenplan bzw. die Steigungshöhe der Stufen liegt aufgrund eines individuellen Wunsches mit 3,9 mm über dem Maximalwert von 200 mm und somit greift meines Erachtens die Toleranzgrenze von bis zu 5mm leider nicht.

Welche Ansprüche gehen uns dabei verloren, wenn wir die Treppe dennoch so konstruieren lassen wollen?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

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Redaktion bauen.de am 27.05.2020 09:06

Hallo D.B.,

das ist eine juristische Frage und wir dürfen und können keine Rechtsberatung leisten.

Deswegen leider nur so viel: Wenn der Dienstleister bzw. Handwerker nicht liefert, was ausgemacht war, haben Sie grundsätzlich einen Gewährleistungsanspruch, im Einzelfall muss natürlich geschaut werden, was ausgemacht war und welche Abweichungen hinnehmbar sind. Da sind so DIN-Normen, bzw. anerkannte Regeln der Technik natürlich hilfreich. Und möglicherweise ist die Frage, was jetzt genau ein Mangel ist und was nicht, etwas schwieriger zu beantworten, wenn einzelne Details der Treppe explizit von der DIN-Norm abweichen. Das können wir aber leider nicht sagen.

Herzliche Grüße,

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T.K am 15.05.2020 13:31

Liebes bauen.de Team,

Wir haben vor kurzem in unserem privat Haus renoviert und eine Treppe erneuern lassen. Es war vorher eine geflieste Treppe, jetzt ist es eine Holztreppe. Die neu eingebauten Stufen sollten bündig an der Wand liegen. Jedoch hat die eingebaute Treppe an jeder Stufen unterschiedliche Spalte an der Wand. Wenige liegen bündig an, die meisten haben einen Spalt.

Meine Frage ist ob es dafür einen festgelegten Toleranzbereich gibt?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.05.2020 14:05

Hallo T.K,

nein, da gibt es keinen festgelegten Toleranzbereich. Ob es sich um einen Mangel handelt, können wir aus der Ferne nicht feststellen. Sie sollten den Treppenbauer darauf aufmerksam machen und ihn bitten, den Mangel zu beheben. Im Zweifel müssten Sie einen Sachverständigen und einen Anwalt beauftragen, die Sache für Sie zu klären.

Herzlich Grüße,

die Redaktion von bauen.de

vv21 am 12.05.2020 05:23

Hallo ich habe eine Frage

Wie groß ist die Fläche des Treppengeländers im Foto, wenn es insgesamt 20 Treppen vom Erdgeschoß in den ersten Stock sind?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 14.05.2020 09:46

Hallo vv21,

weder wissen wir, von welchem Foto Sie sprechen, noch welche Maaße die Treppen auf dem Foto haben.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Kurt am 30.04.2020 15:07

Hallo bauen.de-Team,

ich habe vor meinem in Baden-Württemberg befindlichem Haus (unten Wohnung, im DG eigenes Büro mit wenig Publikumsverkehr) eine Zugangstreppe, die von der Zugangsebene mit 2 Stufen auf das Eingangspodest führt.

Benötige ich hierfür einen Handlauf?

auf Kommentar antworten

j2508 am 18.02.2020 16:37

Hallo liebes Bauen.de-Team,

Wir haben gerade unsere alte Treppe runderneuern lassen und jetzt sind wir schon ein paar mal beim herunter gehen gestolpert. Das hat mich dazu veranlasst den Auftritt nach zu messen. 215mm ist das Ergebnis, welches ja scheinbar nicht der DIN entspricht. Das alte Maß kann ich jetzt natürlich nicht mehr messen aber sie ich das in irgend einer Art und Weise beanstanden?

Beste Grüße

Jan Schulz

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 24.02.2020 15:09

Hallo Jan Schulz,

das kommt darauf an, was Sie bestellt haben. Wenn Sie Ihre alte Treppe einfach nur erneuert haben, müssten die Maße ja weitgehend gleichgeblieben sein. Es wäre außerdem möglich, dass in Ihrem Haus gar keine Treppe umsetzbar ist als eine solche, mit den von Ihnen genannten Maßen, und Sie deswegen explizit eine Treppe bestellt haben, die von der DIN abweicht. Etwas schmalere Stufen sollten eigentlich auch nicht dafür sorgen, dass jemand stolpert. Das wäre eher dann der Fall, wenn einzelne Stufen abweichen. Sollte das der Fall sein, müsste der Treppenbauer nachbessern.

Herzliche Grüße,

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Heike1969 am 16.02.2020 20:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

können sie mir folgende Frage beantworten ?

Ein Kunde erzählte mir er dürfte seine Treppe so wie sie jetzt ist nicht erneuern.

Dieses Haus ist aus den 60 ger Jahren.

Was Ist da zu beachten ?

Ich bin selbst ein kleiner selbständiger Tischler und habe schon viele Treppen gebaut.

Dieses aber ist mir neu.

Danke im voraus für Ihre Antwort.

MfG H.P Bohlen

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 17.02.2020 10:16

Hallo H.P Bohlen,

da wissen wir nichts, was er meinen könnte, insdesondere auch, weil wir nicht wissen, wie die Treppe aussieht. Kann natürlich sein, dass sie nicht den aktuell anerkannten Regeln der Technik (also DIN 18065 und ggfs. ETA) entspricht. Andere Regelungen gibt es nicht zu beachten. Evtl. kann man Ihnen bei der zuständigen IHK oder aber bei der Bauaufsichtsbehörde weiterhelfen.

Herzliche Grüße,

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Elke Fassoth am 12.01.2020 08:42

Hallo liebes Bauteam,

Wir haben in unserem Reihenhaus nach 40 Jahren eine Holztreppe in Buche erneuern lassen. Es ist ein inliegendes Treppenhaus (einzelne Treppenstufen)

Nun meine Frage, die Stufen sind nicht mehr gelackt wie früher, sondern nur geölt!

Was mir schon beim ersten putzen aufgefallen ist, das die verleimunganaht an einigen Stufen zu spüren ist, andere sind po po glatt? Nun kommt noch hinzu das die Stufen nach und nach schwarze Punkte zeigen? Meine Frage ist das normal?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 13.01.2020 11:54

Hallo Frau Fassoth,

auch wenn sich geölte Treppen anders abnutzen als lackierte: nein, das ist nicht normal. Da sollten Sie mit dem Treppenbauer, bzw. Sanierungsunternehmen sprechen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Moritz am 02.01.2020 07:51

Guten Tag, liebes Bauen.de-Team,

vor kurzem habe ich ein kleines Haus gekauft, bei dem der erste Stock nur durch eine Raumspartreppe, die nicht der DIN entspricht, erschlossen ist und folglich nicht als Wohnraum genutzt werden darf. Platz für eine Treppe nach DIN ist nicht gegeben. Besteht die Möglichkeit eine Feuerschutztreppe nach DIN von außen anzusetzen, so dass das OG als Wohnraum genutzt werden darf? Oder muss eine innen liegende Treppe auch der Norm entsprechen?

Vielen Dank und mfG

Moritz

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 02.01.2020 11:28

Hallo Moritz,

das könnte tatsächlich eine Lösung sein. Dann könnte die notwendige Treppe außerhalb liegen, innerhalb gibt es aber eine nichtnotwendige Treppe, die zwar den Normen entsprechen muss, diese sind für nichtnotwendige Treppen aber weniger streng. Die Mindestbreite liegt z.B. nur bei 50 Zentimetern.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Michael am 10.12.2019 12:36

Hallo Bauen.de Team,

ich benötige eine fachliche Auskunft.

Habe eine bestehende Außentreppe mit Podest sanieren lassen. Komplette Treppe mit Granit neu verkleidet. jetzt ist mir aufgefallen, dass die ersten 6 Stufen bis zum Podest eine Tritthöhe von 19,5 cm haben. Dann kommt besagtes Podest von ca 1,2 m und dann kommen nochmals 7 Stufen, die jedoch nur noch eine Höhe von 17,5 cm besitzen. Die Treppe wurde neu angepasst, Podest gehoben . Unterer Teil hat eine Stufe dazubekommen. Für mein Verständnis, ist die Treppe falsch konstruiert worden. oder ist nach einem Podest eine andere Tritthöhe zulässig. ????

Bitte um baldige Antwort. !!!

Danke

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 13.12.2019 13:49

Hallo Michael,

das erscheint uns seltsam und uns ist nicht bekannt, dass das zulässig wäre - was freilich nichts heißen muss. Aber die Treppennormen sind ja dazu da, eine möglichst komfortable und gefahrenfreie Nutzung der Treppe zu gewährleisten, unterschiedlich hohe Stufen nach Podesten laufen dem zuwider. Dementsprechend muss ein Podest bspw. an das Schrittmaß einer Treppe angepasst sein.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Michael am 13.12.2019 19:09

Vielen Dank für die doch schnelle Antwort,

Jedoch sagt Sie jetzt nichts konkretes. Ist dies nach Norm nun zulässig oder nicht. Ist nach diesen ersten sechs Stufen nun ein unterbrochener Treppenlauf zu sehen und daher ein anderes Maß zulässig. Aus der Norm kann ich persönlich jetzt auch nichts konkretes auslesen. Sollte jetzt eine Stockwerkshöhe geltend gemacht werden oder reicht ein sogenannter Treppenlauf schon aus.

Könnte echt eine konkrete Anwort gebrauchen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühen.


Redaktion bauen.de am 16.12.2019 11:19

Hallo Michael,

also, wir haben uns nochmal auf die Suche gemacht. Innerhalb eines Treppenlaufs sollte die Stufenhöhe nicht abweichen. Nach einem Podest wäre das jedoch in Ordnung. Um gleiche Stufenhöhen zu erreichen, müsste das Podest verschoben werden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Holzem am 04.12.2019 12:34

Guten Tag,

wir planen das Dach eines bestehende Zweifamilienwohnhaus durch Umbau und Erweiterung

für eine zusätzliche Wohnung auszubauen. Die neue Wohnung soll durch eine außenliegende notwendige Treppe erschlossen werden. Diese Treppe erschließt nur die neue Wohnung. Die vorhanden beiden Wohnungen werden durch eine innenliegende Treppe bereits erschlossen.

Frage: Muss die neue außenliegende Treppe gem. DIN 18065 zwingend eine nutzbare Laufbreite von 1,00 m haben?

Mit freundlichen Grüßen

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.12.2019 12:49

Hallo Holzem,

ja, die DIN 18065 schreibt für notwendige Treppen eine Laufweite von einem Meter vor.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Maschemer am 14.10.2019 14:24

Hallo, guten Tag. Mein Nachbar möchte sein Haus dämmen. Somit fällt bei meiner bestehenden Kellertreppe zur Souterrain Wohnung ein ganzer Teil der Breite weg. Wieviel Mindestmaß muss meine Treppe noch behalten?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.10.2019 11:33

Hallo Maschemer,

die DIN 18065 spricht von 80 Zentimetern Mindestbreite. Allerdings ist das kein Gesetz, sondern eine Norm. Was das in Ihrem Fall bedeutet, können wir leider nicht sagen. Dazu müssten Sie mit dem Bauamt oder einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt sprechen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Claus am 13.07.2019 11:09

Guten Tag.

Wir bewohnen eine Mietwohnung mit Terrasse und Garten in Schleswig Holstein.

Die Terrasse liegt höher als der Garten.

Sodass an der Terrasse sich 4 Stufen zum Garten befinden.

Ist hier ein Handlauf vorgeschrieben?

Unsere Kinder haben hier Probleme die Stufen zu überwinden.

Der Weg über die Terrasse könnte ja auch ein Rettungsweg sein?

Welche DIN wäre hier Maßgebend?

Besten Dank im voraus.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 15.07.2019 10:00

Hallo Claus,

Vorschriften zum Treppenbau finden sich in der DIN und in der Landesbauordnung. Sowohl in der DIN als auch in der Musterbauordnung wird ein Handlauf ab drei Stufen gefordert. Ausnahmen gibt es aber evtl. für Häuser mit nur einer Wohnung oder mit zweien, sofern der Eigentümer eine der Wohnungen selbst bewohnt. Am besten, Sie reden Mal mit dem Vermieter.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marcelinho01 am 26.06.2019 12:25

Guten Tag, ich habe eine Wohnung vom Bauträger erworben (Altbau wird kersaniert). Das ganze Haus wird neu gemacht, sodass eigentlich nur noch die Außenwände dem Altbau entsprechen. Ebenfalls ein neuer Estrich wurde verlegt. Wir haben nun im Treppenhaus teilweise eine lichte Raumhöhe von 1,85 Meter. Der Bauträger verweist auf den Bestand und sagt die DIN muss hier nicht eingehalten werden. Wie ist die rechtliche Lage?

Vielen Dank für eure Hilfe.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 27.06.2019 09:16

Hallo Marcelinho001,

die DIN 18065 gibt eine Mindesthöhe von 2 Metern vor. Bei Gebäuden mit zwei Wohneinheiten oder weniger sind Abweichungen möglich, bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen ebenfalls. Das Haupttreppenhaus über das man eine Wohnung erreicht gehört also nicht dazu. Ob der Bestand eine Ausnahme ermöglicht oder es sich um einen Fall von gekauft wie gesehen (oder geplant) handelt, können wir nicht sagen. Im Zweifel sollten Sie mit einem Anwalt sprechen, um herauszufinden, welche rechtlichen Schritte Ihnen offenstehen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sandrabtc am 06.05.2019 17:24

Guten Tag,

Wir wohnen in Hessen und sind aktuell dabei unseren Dachboden auszubauen.

Nun überlegen wir eine zu einer Seite offene Treppe einzubauen.

Auf der anderen Seite ist eine Wand wo der Handlauf befestigt wird.

Wir haben keine Kinder.

Ist dies gestattet?

Herzlichen Dank

Sandra Blum

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.05.2019 13:20

Hallo Sandra,

Auskunft gibt die Hessische Bauordnung, auch das Bauamt kann Ihnen weiterhelfen. Grundsätzlich ist die Hessische Bauordnung nicht sehr spezifisch, sie spricht beispielsweise davon, dass eine Treppe einen Handlauf auf beiden Seiten aufweisen müsse, "soweit die Verkehrssicherheit oder Barrierefreiheit dies erfordert."

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Jonny382 am 16.04.2019 22:46

Guten Tag, wir wohnen in RLP und möchten eine fünf Stufige Eingangstreppe bauen die auf die Eingangstür zuläuft. Sprich wir üben links und rechts keine Wand o.ä. Wir hatten eigentlich nur einen Handlauf geplant und wollten auf der anderen Seite nichts machen. Müssen wir die zweite Seite dennoch absichern?

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Schmidt

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 17.04.2019 09:06

Hallo Jonathan,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) wird im § 33 Absatz 8 festgelegt, dass Treppen an den freien Seiten durch verkehrssichere Geländer abzusichern sind. Auf Handläufe kann verzichtet werden, wenn die Verkehrssicherheit geleistet ist. Das heißt, Sie müssen an beiden Seiten ein Geländer anbringen, es würde aber durchaus reichen, wenn sie nur eines der Geländer mit einem Handlauf versehen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

MelM am 07.04.2019 23:17

Guten Tag. Ich habe eine Frage zu einer bei uns im Neubau (2 Parteien im Haus) umgesetzten Treppe, welche uns als Eigentümer nicht DIN Konform erscheint. Die Treppenhaus Stufen haben einen Abstand zur Wand von über 6cm. Um diesen Abstand zu verkleinern, würden an der Unterseite der Treppe ein Metall Winkel angebracht, um ein durch rutschen eine Fußes zu vermeiden. Ließt man die DIN ist es mir nicht schlüssig, ob die Auslegung es zulässt, von der Kante des Winkel zur Wand zu messen und hier für 6cm oder kleiner zu sorgen oder ob nicht doch die Treppenstufe das ausschlaggebende ist und bleibt, trotz der angebrachten Metall Winkel. Wir haben die Befürchtung, dass die Treppe durch den Winkel nicht DIN konform ist und wir bei Unfällen haften. Ein Unwohlsein mit kleinen Kindern im Haus ist es allemal, da ein Fuß locker in der Breite rein passt, nur ein komplettes durch rutschen verhindert, zumindest bis man auf dem Winkel landet. Aber wichtig ist erst mal die Einschätzung der DIN Konformität. Besten Dank!

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 08.04.2019 11:56

Hallo MelM,

das hört sich in der Tat seltsam an. Sprechen Sie die Baufirma ruhig darauf an. Grundsätzlich - aber vor allem, wenn einem während der Bauzeit schon solche Dinge auffallen - sollten Sie das Haus von einem unabhängigen Bausachverständigen abnehmen lassen. Er kann das Haus vor Ort genau untersuchen und findet auch verstecke Mängel.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

BBE am 09.02.2019 10:33

Hallo, wir haben einen Altbau saniert und wollen das Geländer der Innentreppe weglassen und nur an der Wandseite einen Handlauf montieren. Does wollen wir so machen, da wir dadurch Platz gewinnen (auch wenn es darum geht, Möbel ins Obergeschoß zu transportieren) und es ohne Geländer besser aussieht. Oben kommt natürlich ringsherum eine Brüstung hin, wegen der Absturzgefahr. Aber dürfen wir das Geländer an der Treppe entlang weglassen und nur den Handlauf an der Wand zum Festhalten montieren?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.02.2019 13:09

Hallo BBE,

die DIN 18065 sieht Geländer vor, im BauGB steht nichts dazu, die Landesbauordnungen haben eigene Regelungen. In Bayern benötigen Treppen zwischen Stockwerken ein Geländer und die offenen Seiten müssen durch Umwehrungen gesichert werden. Oftmals gibt es für Häuser mit einer oder zwei Wohnungen eine Ausnahme.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

PBR am 27.01.2019 12:10

Hallo,

wir haben eine Außentreppe mit 5 Stufen, d.h. 5 * 15 cm Höhe. Können Sie mir sagen, ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, ein Geländer dort anbringen zu lassen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 29.01.2019 15:46

Hallo PBR,

das hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. In Bayern sind beispielsweise Flächen mit einer Höhe von 50 Zentimetern zu umwehren. Das kann auch für eien Treppe gelten. Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen sind von diesen Regelungen aber oftmals ausgenommen. Im Zweifel sollten Sie sich an des örtliche Bauamt wenden. Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

E M am 02.01.2019 23:39

Hallo,

wir planen für unseren Neubau in NRW eine freitragende Faltwerktreppe mit einem Ganzglasgeländer mit Handlauf aus dünnem Edelstahl. Nun hab ich gelesen, dass die Faltwerktreppe besondere bauaufsichtliche Vorschriften erfüllen muss. Auch beim Glasgeländer geben einige Treppenbauer an, dass die Statik separat geprüft werden müsse. Teilweise widersprechen sich die Treppenbauer... Was für Kriterien müssen denn nun eingehalten werden? Und muss ich das Geländer wirklich nochmals extra vom Statiker (Zusatzkosten) prüfen lassen?

Vielen Dank und beste Grüße

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Redaktion bauen.de am 08.01.2019 12:11

Hallo E M,

grundsätzlich gelten die Regeln der Landesbauordnung, der DIN 18065, ETA. Außerdem kann ein Bauteil eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen. Diese Anforderungen und Kriterien können wir aber nicht im einzelnen aufführen. Dafür gibt es dicke Regelwerke. Deswegen sollten Sie in erster Linie den Infos des jeweiligen Herstellers Glauben schenken und wenn Sie diesem nicht vertrauen, was ja durchaus sein kann, keine Bauteile bei ihm bestellen.

Wenn ihr Baupartner Ihnen bei dieser Frage nicht weiterhelfen kann, sollten Sie evtl. einen Architekten egagieren oder zumindest einen Bausachverständigen konsultieren.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

reimoe am 20.12.2018 12:24

Hallo,

ich habe mir vor 2 Jahren eine Spartreppe 1/4 gewendelt zwischen 1. Etage und Dachgeschoss einbauen lassen. Im Dachgeschoss wurden 2 Kinderzimmer errichtet.

Nun treten Probleme mit dem Bauamt auf, die mir eine Nutzung der Zimmer untersagen da die Treppe nicht der Norm entspricht. Beim Kauf und dem unterzeichnen des Vertrages wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass diese Treppe nicht für eine derartige Nutzung geeignet ist. Sie hat eine alte Ausziehtreppe ersetzt und dem Verkäufer teilte ich auch mit, dass weiterer Wohnraum geschaffen werden soll. Dafür wurde auch die bestehende Betondecke geöffnet, damit die Treppe montiert werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

In den Vertragsunterlagen sowie im Herstellerprospekt steht kein Wort über diese eingeschränkte Nutzung.

MfG

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RogerF am 19.12.2018 16:29

Hallo , ich habe da mal eine Frage:

Wir verbinden 2 übereinanderliegende Wohnungen innerhalb eines MFH zu einer Wohnung. Dort soll eine Wendeltreppe als notwendige Treppe ( Brandschutz ) eingebaut werden. Der Antritt der Treppe im unteren Bereich befindet sich in der Nähe der Eingangstür der unteren Wohnung. Die 50cm Mindestabstand (korrekt?) können wir darstellen, allerdings hat die Tür den Anschlag auf der "falschen" Seite, dh bei geöffneter Tür würde man von der Treppe quasi gegen die Tür laufen. Wäre dies grundsätzlich darstellbar ohne gegen irgendwelche Bestimmungen zu verstossen? Dass es nicht besonders praktisch ist ist uns klar, allerdings wird diese Tür zukünftig nie genutzt werden (höchstens als Fluchtweg im Brandfall). Das Umsetzen des Türanschlages wäre, wenn überhaupt möglich, sehr aufwendig. Danke für Eure Hilfe! VG

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sunshine am 01.10.2018 20:10

Hallo,

wir bauen gerade ein Haus mit Betonfertigteiltreppen. Muss die DIN NORM schon beim Einbau der Treppe erfüllt sein oder erst wenn der Belag drauf ist?

Hintergrund ist, dass der eingebrachte Estrich 1cm unterhalb der letzten Treppenstufe aus dem Keller ist und folglich auch 1cm die erste (eigentlich im Estrich verschwindende) Anstiegstufe zum OG herausguckt. Im OG selbst ist der Estrich 2cm über der Oberkante der letzten Treppenstufe.

Muss der Bauträger die Treppe nicht eigentlich nach DIN NORM herstellen, also diese Korrektur herstellen?

Vielen Dank im Voraus.

MFG

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Redaktion bauen.de am 04.10.2018 11:58

Hallo sunshine,

der Rohbau muss nicht der Norm entsprechen. Aber er sollte natürlich schon so ausgestaltet sein, dass die Norm letztendlich erfüllt werden kann. Im erdgeschoss erscheint das auf Basis Ihrer Beschreibung durchaus machbar. Seltsam ist allerdings der Estrich, der im OG zwei cm höher ist als die Treppe. Sprechen Sie den Bauträger ruhig darauf an. Wer ist denn für den Innenausbau zuständig? Wenn das der Bauträger ist, hat er diese Abstände ja möglicherweise sogar eingeplant.

Herzliche Grüße,

die Redkation von bauen.de

Costantine am 09.07.2018 12:13

Guten Tag,

ich habe eine Dachwohnung (ehemaliger Dachboden / Trockenboden einer Altbau Villa) bezogen.

Die letzten Treppen sind steiler, als die Treppen zuvor und die Trittbreite ist auch nicht so tief. Es gibt keine Sicherheitsebene vor der Wohnungstür oder Austrittsstufe. Ich muß auf der Treppe noch die Wohnungstür aufschließen, Einkäufe kann ich auch nicht richtig abstellen und wenn ich die Wohnung verlasse und etwas in den Händen trage, dann habe ich Angst und Unsicherheit. Vor zwei Tagen, bin ich tatsächlich beim austreten gestürzt.

Der Arzt vom Notdienst meinte, dass das mit der Wohnung so gar nicht zulässig ist in diesem Bauzustand die Wohnung hätte nicht vermietet werden dürfen.

Ist das richtig?

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Karim am 15.10.2018 13:17

Also erstens Frage ich mich warum sie die Wohnung denn angemietet haben wenn sie sich jetzt an der Treppe stören. Ist halt Altbau wie sie berichten..da muss man mit Kompromissen leben oder halt ausziehen und gut.


Redaktion bauen.de am 10.07.2018 08:59

Hallo Costantine,

das hört sich in der Tat abenteuerlich an und könnte dazu führen, dass die gesamte Wohnung nicht als Wohnraum zugelassen ist. Das kann das zuständige Bauamt zweifelsfrei feststellen, denn jeglicher Wohnraum muss genehmigt werden. Welche Konsequenzen das im Zweifel hat, müssten Sie mit ihrem Vermieter oder aber einem Anwalt klären. Ob Sie beispielsweise den Vertrag fristlos kündigen können oder ob Ihnen Schadenersatz zusteht oder ähnliches.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

MK am 18.05.2018 19:29

guten Tag

wie viel Platz muss vor der letzten Stufe bis zur Haustür sein ?

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Redaktion bauen.de am 24.05.2018 10:01

Hallo MK,

zwischen einer Tür und einer Treppe sollte laut DIN 18065 ein mindestabstand von einem halben Meter bestehen. Damit gemeint ist immer der gesamte Schwing- bzw. Öffnungsbereich der Tür. Empfehlenswert wäre aber ein Abstand von mindestens einem Meter.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marianne Sties am 12.04.2018 11:53

Guten Tag. Darf ein Handlauf für eine Treppe die in den ersten Stock führt drei Treppen vorher aufhören? Ich habe nämlich, weil der Handlauf zu Ende war, den Rest der Treppen nicht gesehen und bin herunter gefallen. Mit freundlichen Grüßen Marianne Sties

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Redaktion bauen.de am 13.04.2018 09:40

Hallo Marianne Sties,

so wie Sie es beschreiben, stellt es sich so dar, dass diese Treppe die DIN 18065 wahrscheinlich nicht erfüllt. Einen rechtlichen Rat können wir Ihnen aus der Ferne allerdings nicht erteilen.

Beste Grüße,

die bauen.de-Redaktion

Andreas Neideck am 09.03.2018 10:33

Guten Tag,

wir wohnen im 2-Familienhaus. Die Treppe ins OG hat letztlich einen 180 Grad Winkel vom Anfang zum Ende.

Wie breit müssen die Treppenstufen (besonders Innen) sein (Trittfläche)? An den engen Stellen gibt es ein Geländer.

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Redaktion bauen.de am 12.03.2018 08:51

Hallo Andreas Neideck,

der Winkel ist unerheblich. Die nutzbare Breite muss 80 Zentimeter betragen. Über diese Breite müssen die Stufen zwischen 230 und 370 Millimeter tief sein. Sofern das gegeben ist, können die Stufen innen auch weniger tief sein.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Vroni am 17.12.2017 21:51

Hallo

Wir wohnen in einer Mietwohnung und auf unsere Gallerie führt eine Raumspartreppe mit wechselseitig begehbaren Stufen. Das ist die einzige Treppe in den vierten Stock und wir haben auch nur zwei Dachfenster die wir im Brandfall nur mit einer Leiter erreichen. Ist so etwas zulässig? Der Hausverwaltung und der Vermieterin is es ziemlich egal und die schalten auf ahnungslos

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Redaktion bauen.de am 19.12.2017 09:17

Hallo Vroni,

da wir die konkreten baulichen Umstände nicht kennen, können wir die Frage nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich aber gilt, dass die Bauordnungen der Länder einen zweiten Rettungsweg vorschreiben; der zweite Rettungsweg kann aber auch z.B. ein Dachfenster sein, das bestimmte Kriterien erfüllt, insbesondere für die Feuerwehr leicht erreichbar ist. Ob diese Kriterien bei Ihnen erfüllt sind, sollten Sie ggf. von einem Fachmann vor Ort klären lassen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Redaktion bauen.de am 19.12.2017 10:02

Hallo Vroni,

da wir die konkreten baulichen Umstände nicht kennen, können wir die Frage nicht abschließend beantworten. Grundsätzlich aber gilt, dass die Bauordnungen der Länder einen zweiten Rettungsweg vorschreiben; der zweite Rettungsweg kann aber auch z.B. ein Dachfenster sein, das bestimmte Kriterien erfüllt, insbesondere für die Feuerwehr leicht erreichbar ist. Ob diese Kriterien bei Ihnen erfüllt sind, sollten Sie ggf. von einem Fachmann vor Ort klären lassen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Helmut POHL am 01.09.2017 18:00

was ich an Maßen wissen wollte - sog. " Auftritt" bei Gebäudden mit mehr als 2 Wohnungen ist ( natürlich ) - wieder einmal - NICHT zu finden - armselige Info

Gruß Helmut POHL. München.

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Müller am 18.08.2017 11:08

Ist es richtig, das die Steigungshöhe der ersten und letzten Sufe bis zu 10mm von den restlichen Stufen abweichen darf?

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Redaktion bauen.de am 24.08.2017 10:04

Hallo Müller,

das tatsächliche Maß der Antrittsstufe, also der untersten Stufe darf um 15 Millimeter vom Sollmaß abweichen. Alle anderen Stufen, also auch die letzte Stufe, bzw. die Austrittsstufe dürfen lediglich um 5 Millimeter abweichen. Das gilt auch im Bezug untereinander. Es es geht also nicht, dass eine Stufe um 5 Millimeter nach unten, die nächste um 5 Millimeter nach oben abweicht. Sondern die Schritthöhe von einer zur nächsten Stufe darf maximal 5 Millimeter vom Soll abweichen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Franzi am 07.07.2017 22:46

Wir wohnen in einer Mietwohnung. Zu unserer Galerie gibt es zwar eine Treppe die aber nicht verbaut ist. Die Vermieter wollen uns diese jetzt einbauen. Die Stufen sind aber nur ca. 65cm breit. Ist dass überhaupt erlaubt?

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Redaktion bauen.de am 10.07.2017 10:00

Hallo Franzi,

eine baurechtlich notwendige Treppe innerhalb einer Wohneinheit braucht eine Laufbreite von mindestens 80 Zentimetern. Sofern die Galerie als normaler Wohnraum zählt und nur über diese Treppe erreichbar ist, wäre eine Treppe mit 65 cm Laufbreite zu schmal. Gibt es aber eine weitere Treppe, die die Anforderungen erfüllt, beispielsweise außerhalb des Wohnraums oder wenn die Galerie nur Lagerfläche ist, dann reicht eine Laufbreite von 50 Zentimentern aus.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marion Rossa am 25.04.2016 08:38

Der Handlauf der Treppe an der Aussenseite reicht nicht aus . da durch die Kurve eine schmale Auftrittfläche entsteht- zumal wenn man nicht sehr gross ist. Meine erwachsenen Kinder sind schon die Treppe in ihrem Neuen Eigenheim hinuntergesürzt...

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bauen.de-Redaktion am 21.03.2016 12:35

Hallo Paul,

grundsätzlich gibt es für die lichten Abstände an Treppengeländern einerseits DIN-Normen (DIN 18065), andererseits sind auch die Bauvorschriften und Regeln in den jeweiligen Bundesländern entscheidend – dies regelt immer die Landesbauordnung. Am besten informieren Sie sich also darin über die bei Ihnen geltenden Vorschriften.

Beste Grüße

die bauen.de-Redaktion

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Paul am 20.03.2016 18:17

Die Außentreppe die zum Eingang unseres Neubau- Einfamilienhauses führt hat ein 94 cm hohes Eisengeländer mit 2 Zwischenstäben im Abstand von ca. 27 cm. Hinter dem Geländer fällt das Gelände bis zu 2m tief ab. Bei der Bauabnahme wurde bemängelt, dass die Stababstände keine 12 cm betragen und hier nachgebessert werden muss, da eventuell Kleinkinder hindurchrutschen könnten. Im Internet las ich jedoch, dass der Mindestabstand der Stäbe von 12 cm nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten gilt. In unserem Haus befinden sich keine Kleinkinder, und ein Nachbessern des pulverlackierten Geländers ist auch kaum möglich. Wie ist die Rechtslage ?

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bauen.de-Redaktion am 08.03.2016 16:31

Hallo Werner,

die Auftrittsbreite wird in der Regel durch die Differenz zwischen Schrittmaß (in der Regel 63 Zentimeter) und die zweifache Steigungshöhe berechnet. Näheres finden Sie im verlinkten Artikel.

Ihre Maße können Sie auch in unserem Treppenrechner eingeben: bauen.de/rechner/treppenrechner.html

Achten Sie bei der Auftrittsbreite jedoch auch auf die Landesbauordnung, die eventuell bestimmte Vorgaben verlangt, die nicht in der DIN-Norm vorkommen.

Beste Grüße

die Redaktion von bauen.de

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Werner am 08.03.2016 11:57

Wie breit muß der Auftritt beim Treppenauge (halbgewendelte Treppe) mindestens sein? Oder gibt es hier keine Vorschriften?

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Redaktion bauen.de am 11.08.2015 15:55

Lieber Kaiphas,

in der Tat schreibt die Norm vor, dass Treppen nach spätestens 18 Stufen durch eine Podestfläche unterbrochen werden. Dies gilt allerdings nur für baurechtlich notwendige Treppen und bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Viele Grüße,

die bauen.de-Redaktion

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Kaiphas am 08.08.2015 21:44

unsere Aussentreppe (Stahltreppe) vom Hof zum 1. OG soll 20 Stufen bekommen.

Frage: ist dies zulässig oder muss ein Podest die 20 Stufen unterbrechen?

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bauen.de-Redaktion am 16.03.2015 12:51

Lieber Kommentator,

vielen Dank für die Richtigstellung. Sie haben natürlich Recht, tatsächlich muss die Höhe des Geländers im genannten Fall 1,10 Meter betragen. Wir haben den Artikel korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen

die bauen.de-Redaktion

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crash0 am 15.03.2015 19:54

DIN 18065

"bei Höhen über zwölf Metern muss die Höhe des Geländers einen Meter betragen."

Leider falsch, die Höhe des Geländers muss in diesem Fall mindestens 1,10m betragen!

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