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Fußbodendämmung einfach nachrüsten

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Über Fußböden ohne Dämmung kann im Winter viel Wärme entweichen. Die Folge sind höhere Heizkosten. Eine Fußbodendämmung sorgt nicht nur für eine bessere Energieeffizienz, sondern auch für ein behaglicheres Wohnklima. Doch Vorsicht: Bei der Nachrüstung gibt es einiges zu beachten und nicht in jedem Fall ist sie sinnvoll.

Ein Handwerker richtet die Fußbodendämmplatten genau aus. Damit der Boden betreten werden kann, wird noch ein Bodenbelag und möglicherweise eine Zwischenschicht benötigt. Foto: IVPU e.V.

Vor allem in älteren Häusern ärgern sich die Bewohner im Erdgeschoss oft über fußkalte Räume. Grund ist häufig eine fehlende Fußbodendämmung. Hauseigentümer können jedoch leicht Abhilfe schaffen, indem sie eine Fußbodendämmung nachrüsten. Diese fördert nicht nur das Wohnklima, sondern spart auch Heizenergie. Wer einen Altbau kauft, ist möglicherweise sogar dazu verpflichtet, gewisse Dämmmaßnahmen durchzuführen, zu denen auch eine Fußbodendämmung gehören kann. Doch nicht immer ist eine nachträgliche Fußbodendämmung sinnvoll.

Wer sich eine gebrauchte Immobilie kauft, wird in manchen Fällen zu gewissen Sanierungsarbeiten verpflichtet. Welche das sind:

Altbau-Sanierungspflicht: Wann ein Bußgeld droht

In diesen Fällen ist eine Fußbodendämmung sinnvoll

In der Praxis kommen drei Fälle vor, in denen Böden nachträglich gegen Wärmeverluste isoliert werden:

1. Dämmung der obersten Geschossdecke

Dieser Mann dämmt die oberste Geschossdecke. Der Dachboden kann dann betreten werden und beispielsweise zu Lagerzwecken gebraucht werden. Foto: IVPU e.V.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Hausbesitzern die Dämmung der obersten Geschossdecke vor. Das heißt, dass Wohnraum von oben gedämmt werden muss. Befindet sich eine Wohnung unter dem Dach, muss das Dach gedämmt werden. Wir der Dachboden aber nicht als Wohnraum genutzt, muss der Fußboden gedämmt werden. Man dämmt die Decke also von oben, um den darunter liegenden Wohnraum gegen Wärmeverluste zu schützen.

2. Dämmung der Kellerdecke

Wohnräume, die über einem Keller liegen, können vor Wärmeverlusten geschützt werden, indem die Kellerdecken isoliert werden. Bei einer nur teilweisen Unterkellerung oder einem sehr niedrigen Untergeschoss ist das jedoch manchmal nicht möglich oder zumindest nicht praktikabel. Dann ist es möglicherweise eine Alternative, den Fußboden zu dämmen.

3. Dämmung einer Bodenplatte

Aus Kostengründen werden Häuser häufig ohne Keller gebaut. Das Gebäude steht dann auf einer Bodenplatte, die in der Regel so aufgebaut ist:

  • Fußbodenbelag
  • Estrich
  • Tragende Betonplatte
  • Perimeterdämmung
  • Dichtungsbahn
  • Kiesschicht oder Magerbeton
  • Erdreich

Bei Neubauten ist die Bodenplatte ausreichend gedämmt, bei Altbauten nicht zwangsläufig. Die isolierende Schicht unter der Betonplatte, die Perimeterdämmung, lässt sich aus naheliegenden Gründen nicht nachträglich herstellen. Deshalb bleibt nur übrig, den Wärmeschutz auf der Oberseite anzubringen, also den Fußboden zu dämmen.

4. Dämmung bei Fußbodenheizung nicht empfehlenswert

Eine Fußbodenheizung gehört heutzutage zum baulichen Standard, auch weil sie besonders effizient mit modernen Heizsystemen wie der Wärmepumpe zusammenarbeitet. Die Bodenplatte ist dann natürlich ausreichend gedämmt.

Früher war eine Fußbodenheizung Luxus, die Bodenplatte war allerdings dennoch nicht immer gut gedämmt. Nur bei Baupfusch oder sehr hohen Wärmeverlusten sollte in Betracht gezogen werden, den Estrich aufzustemmen und die Fußbodenheizung samt Dämmung fachgerecht neu zu installieren. In den meisten anderen Fällen werden Aufwand und Nutzen in keinem annehmbaren Verhältnis stehen.

Geeignete Dämmmaterialien für die Fußbodendämmung

Die oberste Geschossdecke wird hier mithilfe von Einblasdämmung gedämmt. Betretbar ist ein solcher Dämmstoff nicht. Foto: BanksPhotos / iStock

Wenn der Boden nicht betreten wird: Wenn die oberste Geschossdecke – also der Dachboden – gedämmt, aber nicht betreten wird, können Dämmmaterialien gewählt werden, die ausgebreitet oder locker aufgeschüttet werden. Die gebräuchlichsten Stoffe dafür sind:

  • Einblasdämmung: Sie besteht oft aus Zellulose und wird von Fachfirmen per Schlauch und Kompressor auf den Dachboden befördert und dort gleichmäßig verteilt. Ecken und Kanten sind kein Problem und ein Zuschnitt ist auch nicht erforderlich.
  • Schüttgut: Es wird in Säcken geliefert und kann vom Bauherrn leicht selbst eingebracht werden, da man es tatsächlich nur hinschüttet und abschließend nivelliert. Gängige Stoffe sind beispielsweise Schaumglasschotter, Styropor in Form von Kügelchen, Perlite oder Korkschrot.
  • Dämmmatten: Sie bestehen meist aus Mineralwolle, sind aber auch als Platten aus Holzfasern, Kork oder Schaumglas erhältlich. Die Platten werden ausgelegt, müssen allerdings an den Rändern auf Maß geschnitten werden.

Bei allen genannten Stoffen gilt: Je hochwertiger, desto niedriger kann die Dämmlage ausfallen. Namhafte Hersteller geben auf ihren Webseiten meist an, welche Dämmwerte ihre Erzeugnisse haben und wie hoch demzufolge die Mindestdämmstärke ausfallen muss. Es empfiehlt sich, die Dämmschicht mit einem atmungsaktiven Gewebe abzudecken. Das schützt gegen Verschmutzung, hält Getier ab und sorgt dafür, dass bei Durchzug nichts davonfliegt.

Die meisten Dämmplatten sind an sich nicht betretbar. Es müssen entweder Spezialplatten verlegt oder eine Zwischenschicht eingebaut werden. In diesem Fall OSB Platten. Foto: IVPU e.V.

Wenn der Boden betreten wird: Die einfachste Lösung besteht darin, trittfeste Dämmplatten zu verwenden. Entsprechende Angaben zur Maximalbelastung und über die Dämmleistung finden sich auf den Produktverpackungen, beziehungsweise in den technischen Daten. Gerade wenn der Platz begrenzt ist, empfehlen sich Platten, die mit einer Holzwerkstoffplatte versehen sind. So verlegt man die Dämmung und einen festen Fußboden in Einem.

Belastbarer als diese platzsparende Variante ist allerdings eine Querlattung über den Dämmplatten. Diese wird mit OSB-Platten oder Dielen abgedeckt, bei Bedarf folgt ein weiterer Fußbodenbelag wie Teppich oder Laminat.

Technische Angaben auf Dämmstoffen

Für Heimwerker sind in der Regel mehrere Angaben von Interesse:

Die Wärmeleitfähigkeit, abgekürzt mit dem griechischen Buchstaben λ (Lambda) und gemessen in W/mK (Watt pro Meter mal Temperatur in Kelvin). Um Verbrauchern eine bessere Übersicht zu bieten, gibt es sogenannte Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG), die auf der Verpackung angegeben werden. Die häufige WLG 040 beispielsweise bedeutet, dass das Material eine Wärmeleitfähigkeit von ungefähr 0,04 W/mK hat. Die WLG 035 dagegen hat eine Wärmeleitfähigkeit von etwa 0,035, eignet sich also besser zum Dämmen. Genaue Zwischenwerte finden sich in den technischen Angaben.

Der Wärmedurchgangskoeffizient dagegen - abgekürzt mit dem Buchstaben U und gemessen in W/m²K - gilt für die Bauteile eines Gebäudes, beispielsweise eine Außenwand oder eine Geschossdecke. Ein Hoher U-Wert bedeutet, dass viel Wärme durchgelassen wird. Auch hier ist also ein möglichst niedriger Wert wünschenswert.

Druckfestigkeit wird in Buchstaben angegeben, die folgendes bedeuten:

  • W, WL = nicht belastbar, druckempfindlich
  • WD = belastbar, wenig druckempfindlich
  • WS, WDS, WDH = erhöhte Belastbarkeit

Trittschalldämmung: Sie wird mit den Buchstaben T oder TK angegeben und in Dezibel (dB) gemessen. Wünschenswert ist ein möglichst hoher Wert. Welcher Wert notwendig ist, hängt allerdings vom restlichen Aufbau der Decke oder des Bodens ab. Außerdem davon, welcher Lärm gedämmt werden soll und welche Geräusche im Geschoss darunter ankommen dürfen.

Brandverhalten: Hier werden verschiedene Gruppen unterschieden; sie reichen von RF 1 (=nicht brennbar) bis RF 4 (leicht brennbar, unzulässiger Brandbeitrag).

Verschiedene Abkürzungen in der Übersicht

AbkürzungVerwendung des Wärmedämmstoffes
Wnicht druckbelastbar (z.B. für Wände und Decken)
WLnicht druckbelastbar (z.B. für Zwischenparrendämmungen und Balken)
WDdruckbelastbar (z.B. under druckverteilenden Böden und als Aufsparrendämmung)
WSerhöhte Belastbarkeit für Sondereinsatzgebiete
WDSerhöhte Belastbarkeit für Sondereinsatzgebiete
WDHerhöhte Belastbarkeit unter druckverteilenden Böden
WVbeanspruchbar auf Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene (z.B. bei Fassaden mit Putzsystem) bzw. beanspruchbar auf Abreiß- und Scherbeanspruchung
WBbeanspruchbar auf Biegung
TTrittschalldämmstoffe (z.B. unter schwimmenden Estrichen)
TKTrittschalldämmstoffe mit geringerer Zusammendrückbarkeit bzw. Trittschalldämmstoffe mit Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz nach DIN 4109

Die Fußbodendämmung nachrüsten

Besonders einfach ist die Einblasdämmung und die Schüttdämmung einzubauen. Das Dämmmaterial kommt einfach auf den bestehenden Boden.

Bei Dämmplatten ist der Aufbau nicht viel komplizierter. Sollen die Platten betreten werden, beispielsweise, um den Dachboden zu Lagerzwecken nutzen zu können, müssen die Platten entsprechend beschichtet sein oder über die Platten kommt eine Querlattung und dann OSB-Platten oder Dielen.

Bei Fußböden im Wohnbereich, also im Erdgeschoss über nichtgedämmten Kellerräumen, empfiehlt es sich, die Kellerdecke zu dämmen, denn das ist meist mit relativ geringem Aufwand möglich.

Soll jedoch der Fußboden gedämmt werden, hängt das Vorgehen davon ob, wie der Estrich gestaltet ist. Wenn in jedem Zimmer ein separater Estrich gegossen wurde, kann der alte Estrich einfach entfernt und durch effiziente Dämmprodukte ersetzt werden.

Es gibt verschiedene Estricharten, die zum Teil auch unterschiedlich verlegt werden müssen.

Estrichaufbau: verschiedene Möglichkeiten, gleicher Zweck

In einigen Fällen besteht der Boden eines Altbaus aber aus einer durchgehenden Betonplatte, auf der die Innenwände errichtet wurden. In diesem Fall kann kein alter Estrich entfernt werden und es steht möglicherweise wenig Spielraum zur Verfügung. Dann gibt es drei Möglichkeiten:

1. Die Dielung soll beibehalten werden: In diesem Falle empfiehlt sich eine Einblasdämmung. Zur Vorbereitung wird zunächst an einer Wandseite ein Brett vorsichtig entfernt. Geht das nicht, müssen die Dielenbretter mehrfach angebohrt werden. Danach kann eine Fachfirma anrücken und den Dämmstoff unter die Dielen blasen. Zum Schluss wird der Dielenboden wieder geschlossen.

2. Die Dielenbretter werden entfernt: Darunter befindet sich in der Regel ein dünner Estrich, der als Auflage genutzt werden kann, sofern er eben und waagerecht ist. Ansonsten ist man genötigt, eine Ausgleichsschicht aufzutragen. Danach muss gemessen werden, wie hoch der neue Fußboden samt Dämmung insgesamt werden kann. Entscheidend ist die Unterkante der Tür, die später eingesetzt werden soll. Schwellen können bei Bedarf entfernt werden, zur Not lässt sich etwas Raum gewinnen, indem Türen unten angeschliffen werden.

Von unten nach oben sieht der klassische Aufbau eines gedämmten Fußbodens dann so aus:

  • tragender Untergrund, beziehungsweise die vorhandene Betonschicht
  • wasserabweisende Sperrschicht wie Folie oder verklebte Bitumenbahnen
  • Dämmschicht
  • Gegebenenfalls die Fußbodenheizung
  • Estrich, mindestens 45-50 Millimeter dick
  • Bodenbelag

Bei diesem Sanierungsbedürftigen Haus stellt sich die Frage: Fußboden behalten und gegebenenfalls Dämmmaterial einblasen oder rausreißen und komplett neu machen. Foto: ivallis111 / stock.adobe.com

3. Bei einem Betonfußboden ohne weiteren Spielraum ist die Ausgangslage am schlechtesten. Denn die Bodenplatte darf selbstredend nicht angetastet werden. Somit bleibt nur die Möglichkeit, wenigstens eine dünne Dämmlage aufzubringen. Dafür kommen nur hocheffiziente Materialien in Frage, beispielsweise Resol-Hartschaum (aufgeschäumtes Bakelit). Seine Wärmeleitfähigkeit liegt bei 0,021 W/mK, bezogen auf eine Plattenstärke von 60 Millimeter. Die Lösung, Türschwellen zu erneuern und Türen unten ein wenig zu kürzen, ist allerdings auch in diesem Fall möglich.