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Solardachpflicht: Was sie für Eigentümer bedeutet

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In einigen Gemeinden und auch Bundesländern gibt es eine Solardachpflicht. Auf Bundesebene wird zumindest darüber diskutiert. Für Eigentümer und Bauherren hat das Folgen.

Das Sonnenschiff in Freiburg. Auf jedem Dach eine Solaranlage – zumindest im Neubau. Das ist das Ziel der Solardachpflicht. Foto: Gyula Gyukli / stock.adobe.com

Die Stadt Waiblingen führte die erste Solardachpflicht in Deutschland ein, inzwischen gibt es noch weitere regional gültige Vorschriften. Die verschiedenen Solardachpflichten werden unterschiedlich umgesetzt, gemeinsam haben sie aber eines: Eigentümer von Gebäuden werden dazu verpflichtet, Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen zu nutzen. Eigentümer müssen also Investitionen tätigen – die sich allerdings amortisieren können. Welche Form der Solardachpflicht wo besteht und wie Eigentümer sie am besten umsetzen.

Hier gilt eine Solardachpflicht

In folgenden Kommunen und Bundesländern gibt es bereits eine Solardachpflicht oder zumindest Pläne, sie einzuführen. Ausgenommen sind stets Gebäude, bei denen eine Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte:

  • Waiblingen: bereits seit 2006 gilt für Neubauten die Solardachpflicht. Mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen solar genutzt werden. Das gilt für Dächer mit flacher Dachneigung oder dann, wenn sie nach Süden oder Südwesten ausgerichtet sind. Das wird über Bebauungspläne und Grundstückskaufverträge geregelt.
  • Tübingen: Die Dächer von Neubauten müssen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Geregelt wird das über Kaufverträge. Tübingen hat ein Vorkaufrecht auf alle Grundstücke, beim Weiterverkauf wird die Pflicht vertraglich eingebaut. Sie gilt aber auch als erfüllt, wenn mindestens 15 Prozent der Dachfläche zwar nicht für Photovoltaik, stattdessen aber für Solarthermie genutzt wird.
  • Konstanz: Bei Grundstücken, die die Stadt verkauft, werden Käufer per Kaufvertrag zur Installation einer Photovoltaikanlage gezwungen.
  • Hamburg: Neubauten müssen ab 2023 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Auch wenn ein Dach ab 2025 neu gedeckt wird, muss eine PV-Anlage installiert werden. Ausnahme: Auf dem Dach ist bereits Solarthermieanlage montiert.
  • Berlin: Neubauten mit einer Nutzfläche von 50 Quadratmetern oder mehr brauchen ab 2023 eine Photovoltaikanlage, mindestens 30 Prozent der Dachfläche müssen genutzt werden. Auch bei umfassenden Sanierungsarbeiten am Dach gilt die Pflicht.

In folgenden Bundesländern gibt es eine Solardachpflicht zumindest für Gewerbebauten oder Parkplatzflächen ab einer bestimmten Größe:

  • Baden-Württemberg: ab 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Solardachpflicht über Parkflächen angekündigt, eine Pflicht für Wohngebäude wurde zumindest diskutiert
  • Bayern: voraussichtlich ab 2022, eventuell später auch für Wohngebäude
  • Niedersachsen: ab 2022
  • Schleswig-Holstein: Gesetz soll noch 2021 verabschiedet und umgesetzt werden

Was die Solardachpflicht für Hauseigentümer bedeutet

Die Sonnenenergie zu nutzen ist klimafreundlich und in vielen Fällen auch sinnvoll. Wer selbst produzierten Strom nutzt, statt ihn zu kaufen, spart viel Geld. Dennoch entscheiden sich viele Hauseigentümer und Bauherren gegen eine Photovoltaikanlage. Oftmals aus einem einfachen Grund: Die Installation ist sehr teuer, die Bau- und Grundstückskosten können sich viele auch ohne Photovoltaikanlage kaum leisten.

Kosten

Die Kosten für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage sind abhängig von der Größe der Anlage, ob ein Speicher verbaut wird und abhängig vom Aufwand der Arbeiten. Eine Anlage mit 10 Kilowatt-Peak, kann unter optimalen Bedingungen also maximal 10 Kilowatt pro Stunde produzieren. Eine solche Anlage benötigt eine Dachfläche von etwa 50 Quadratmetern, und kostet inklusive Speicher etwa 20.000 Euro. Eine 5-kWp-Anlage braucht eine Dachfläche von etwa 25 Quadratmetern und kostet ohne Speicher etwa 7.000 bis 8.000 Euro.

Mit solarthermischen Anlagen lässt sich die Solarpflicht möglicherweise günstiger und mit weniger Platzverbrauch umsetzen. Soll lediglich das Brauchwasser eines Einfamilienhaushalts erwärmt werden, fallen Kosten von 3.000 bis 6.000 Euro an, soll auch die Heizung unterstützt werden, kostet die Anlage 8.000 bis 12.000 Euro. Die Heizung kann bei handelsüblichen Systemen übrigens nicht ausschließlich durch Sonnenenergie betrieben werden, dazu scheint die Sonne in den Wintermonaten zu wenig und unzuverlässig, es fallen also weitere Kosten für die Heizung an.

Förderungen

Es gibt derzeit keine überregionalen Förderprogramme für Photovoltaik mehr. Einzelne Bundesländer oder Kommunen bieten aber möglicherweise Förderungen an. PV-Anlagen können aber ein Baustein sein, damit ein Haus die Effizienzhausstandards 55, 40 oder 40plus erreicht, damit wird ein Bauprojekt förderfähig.
Solarthermie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird als Einzelmaßnahme gefördert.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für privat produzierten Sonnenstrom sinkt stetig und liegt 2021 bei etwa sieben bis acht Cent pro Kilowattstunde. Insofern ist es für private Betreiber einer PV-Anlage vor allem interessant, Strom selbst zu nutzen, denn wer den Strom vom Versorger bezieht, zahlt 2021 etwa 30 Cent pro Kilowattstunde.

So können Hauseigentümer und Bauherren die Solardachpflicht erfüllen

Bei der Erfüllung der Solardachpflicht gibt es für Eigentümer einige Dinge zu beachten oder zumindest zu bedenken:

  • Solarthermie lässt sich unter Umständen günstiger und mit weniger Platzbedarf installieren – abhängig davon, wie genau die möglicherweise geltende Solardachpflicht formuliert ist. In einigen Fällen wird zwingend eine PV-Anlage gefordert. Für Solarthermie gibt es im Gegensatz zur Photovoltaik auch Fördergelder für die Investition.
  • Photovoltaik ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein nicht nur unerheblicher Teil des selbst produzierten Stroms selbst verbraucht wird. Dann bietet sich eine Wärmepumpe als Heizung oder die Installation einer Ladestation fürs Elektroauto an. Stromspeicher sind unerlässlich, um auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu kommen, weil die Sonne nicht immer dann scheint, wenn man Strom braucht. Allerdings sind Speicher relativ teuer und lohnen sich deshalb nicht immer.
  • Einige Anbieter und auch Kommunen wie Tübingen bietet Mietmodelle für PV-Anlagen an. Dann zahlen Hauseigentümer keine Installationskosten, sondern einen monatlichen Beitrag, der mit der Einspeisevergütung verrechnet werden kann.
  • Wer beim Neubau oder der Sanierung einenKfW-Kredit anstrebt, muss einen gewissen Anteil der Primärenergie des Hauses aus erneuerbaren Quellen decken. Dafür eignen sich Photovoltaik und Solarthermie.