Spitzboden als Wohnbereich: Fünf Tipps für den Ausbau

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Ob als Spielzimmer fürs Kind oder als erweiterter Stauraum: Ein ausgebauter Spitzboden bietet viele Möglichkeiten. Dabei sind jedoch fünf Punkte zu beachten.

In vielen Häusern befindet sich direkt unter dem Dach ungenutzter Raum: der Spitzboden. Bauherren, die diesen ausbauen und so voll nutzbar machen möchten, sollten die Kosten nicht unterschätzen. Pro Quadratmeter Ausbaufläche sind mit 500 bis 1.000 Euro zu rechnen – je nach Umfang des Projekts, Qualität des Materials und ob Handwerker engagiert werden oder man den Ausbau in Eigenregie übernimmt. Fünf wichtige Punkte sind außerdem zu klären: Sie betreffen Bauvorschriften, bauliche Voraussetzungen, Dämmung, Fenster und Treppe.

Spitzboden, Arbeitszimmer, Foto: Velux
Wer den Spitzboden tatsächlich als Wohnraum nutzen möchte, muss gewisse Auflagen erfüllen. Ein kleines Arbeitszimmer einzurichten, ist meist kein Problem. Foto: Velux

1. Ist mein Spitzboden überhaupt einer? – Definition und Vorschriften

Ein Spitzboden in herkömmlichem Sinn wird im Anhang zur DIN 1055 wie folgt definiert:

Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- oder Satteldächern mit einer lichten Höhe von höchstens 1,80 Meter.

Spitzboden, Dachausbau, Grafik: bauen.de
Grafik: bauen.de

Soll das Dachgeschoss dennoch zum Wohnen oder Arbeiten genutzt werden, muss es gewisse Vorgaben erfüllen: Die Landesbauverordnungen schreiben in der Regel eine Grundfläche von mindestens acht Quadratmetern und eine lichte Raumhöhe von rund 2,30 Metern vor. Fenster müssen ein Achtel der Grundfläche ausmachen und mindestens einen Quadratmeter groß sein. Tragende Wände, Stützen und Pfeiler müssen feuerbeständig, in Einfamilienhäusern zumindest feuerhemmend ausgeführt werden. Außerdem sind zwei Rettungswege zwingend vorgeschrieben: einer über das Treppenhaus, ein zweiter meist über ein Rettungsfenster mit rund einem Meter Diagonale.

Aufgrund der geringen Raumhöhe von weniger als 1,80 Meter dürfen in einem herkömmlichen Spitzboden keine dauerhaften Aufenthaltsräume eingerichtet werden. Für Bauherren kann sich ein Ausbau trotzdem lohnen, sei es um ein Spielzimmer, einen Rückzugsort oder Stauraum zu schaffen.

Ist der Spitzboden niedriger als 1,50 Meter, ist für seinen Ausbau häufig nicht einmal eine Baugenehmigung erforderlich. Raumteile mit so geringer Höhe, gelten nicht als Wohnraum. Vorsichtshalber sollten Bauherren aber bei Ihrem örtlichen Bauamt nachfragen, ob sie ihr Dach ausbauen dürfen und ob sie dafür eine Genehmigung benötigen.

2. Welche Voraussetzungen müssen Dachhaut und Leitungen erfüllen?

Bevor es losgeht, sollten Dachkonstruktion, Dacheindeckung, Mauerwerk und Schornstein geprüft werden: Die Hölzer der Dachkonstruktion müssen tragfähig, trocken und frei von Schädlings- und Fäulnisbefall sein. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Balkenköpfe zu legen. Die Dacheindeckung darf keine Lücken aufweisen. Ein Mauerwerk mit Nässerändern, Feuchteschäden, Rissen oder abgeplatzten Stellen muss sehr genau inspiziert werden. Auch der Schornstein muss rissfrei und alle seine Anschlüsse dicht sein. Erst wenn das alles zutrifft, sollte über einen weiteren Dachausbau nachgedacht werden.

Spitzboden, Dachausbau, Grafik: bauen.de
Grafik: Isabella Haag/bauen.de

Bei Heizung und Elektrizität gilt: Wer in der Bauphase des Hauses nicht in vorausschauender Weise Leerrohre und Leitungen hat einbauen lassen, sollte noch mal einiges an Geld und Zeit für den nachträglichen Einbau einplanen. Stromanschlüsse sind empfehlenswert, auf einen eigenen Heizkörper kann vor allem bei kleineren Spitzböden meist verzichtet werden.

3. Sind Wärmeschutz und Trittschalldämmung notwendig?

Spitzboden, Wärmedämmung, Trittschallschutz, Foto: puren
Ist der Spitzboden entsprechend gedämmt, lässt es sich dort gut aushalten. Foto: puren

Damit der Raum im Sommer nicht zu heiß wird und im Winter nicht komplett auskühlt, sollte in eine gute Wärmedämmung investiert werden. Dabei regelt die Energieeinsparverordnung welche Dämmwerte erreicht werden müssen. Wie sich diese Anforderungen erfüllen lassen, muss für den konkreten Fall geprüft werden. Für Einfamilienhäuser gelten andere Auflagen, als für Mehrfamilienhäuser; die Nutzung als Wohnraum ist anders geregelt als die als Stauraum.

Heimwerkern können bei der Wärmedämmung zwischen drei Methoden wählen: zwischen, unter oder auf den Sparren.

Link-Tipp

Lesen Sie hier,

...wie Sie selbst eine Zwischensparrendämmung einbauen.
...wie Sie diese mit einer Untersparrendämmung kombinieren.
...was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Aufsparrendämmung verbauen.

Damit in den Räumen unter dem Spitzboden nicht jeder Schritt zur Lärmbelastung wird, sollte ein Trittschallschutz verlegt werden. Eventuell müssen zuerst einmal Bretter oder OSB-Platten montiert oder sogar ein Estrich aufgetragen werden.

Dabei sollte man im Kopf behalten: Je höher der Bodenbelag, desto geringer die lichte Höhe des Raumes.

4. Wie kommt Luft und Licht in den Spitzboden? – die Fensterfrage

Spitzboden, Dachflächenfenster, First, Foto: Velux
Mit Dachflächenfenstern, die den First miteinschließen, kommt ausreichend Licht ins Dachgeschoss – allerdings auch Wärme. Foto: Velux

Eventuell kann in die Außenwand ein einzelnes Giebelfenster eingebaut werden. Es bietet sich an, dieses als Rettungsfenster zu gestalten, um so die Brandschutzauflagen zu erfüllen. Wer allerdings die gesamte Giebelfläche verglasen möchte, muss einen Statiker zurate ziehen.

Beim Dachflächenfenster sollte die Oberkante circa 200 Zentimeter, die Unterkante des Fensters höchstens 90 Zentimeter über dem Fußboden liegen. Ist die Unterkante zu niedrig, wird eventuell ein Geländer nötig. Wer Fenster einbauen möchte, die breiter sind als der Sparrenabstand, muss die Sparren kappen und stabilisieren. Stattdessen sollten Bauherren lieber kleinere Fenster wählen und diese neben- und übereinander zwischen den bestehenden Sparren platzieren.

Experten-Tipp

Sparren immer oben und unten ausmessen. Die wenigsten Sparren verlaufen exakt parallel.

Spitzboden, Fenster, Einbauhöhe, Grafik: Isabella Haag/bauen.de
Grafik: Isabella Haag/bauen.de

Unabhängig von der Art des Fensters sollte man immer auch den Sonnenschutz im Blick behalten. Wer Fensterflächen plant, investiert am besten gleich in Sonnenschutzglas. Sonnenschutzfolie oder aber Markisen und Rollläden sind eine Alternative.

5. Auf was muss ich bei der Treppe achten?

Wer einen ungedämmten Spitzboden zugänglich machen möchte, sollte eine einklappbare Treppe wählen, die luftdicht abschließt. So geht nicht allzu viel Energie aus dem darunterliegenden Geschoss verloren. Wird der Spitzboden allerdings nicht als reiner Stauraum genutzt, sollte er gedämmt und ohne großen Aufwand zugänglich gemacht werden. Dabei ist immer ein Brüstungsgeländer im Spitzboden einzuplanen: Es verhindert, dass jemand die Öffnung für die Treppe übersieht und stürzt.

Spitzboden, Treppe, Raumspartreppe, Spindeltreppe, Wendeltreppe, Dachbodentreppe, Foto: Treppen Intercon/HLC (li.), DOLLE Treppen (Mitte und re.)
Raumspartreppe – Spindeltreppe – einklappbare Dachbodentreppe. Foto: Treppen Intercon (li.), DOLLE Treppen (Mitte und re.)

Bauherren entscheiden sich häufig für Raumspartreppen. Aufgrund ihrer etwas unbequemeren – und dadurch unsicheren – Begehbarkeit sind sie generell nur für Nebenräume wie den Spitzboden zulässig. Für gewöhnlich werden diese platzsparenden Treppen ganz klassisch als Wangentreppe ausgeführt, entweder mit wechselseitig begehbaren oder mit deutlich schmaleren, vollflächig begehbaren Stufen. Die wechselseitigen Stufenheißen auch Samba- oder Schmetterlingsstufen und sind an der breitesten Stelle meist 24 Zentimeter tief; sind die Stufen vollflächig, sind sie insgesamt nur rund 15 Zentimeter tief. Für gewöhnlich werden Raumspartreppen mit einer maximalen Steigungshöhe von 21 Zentimetern und einer Treppenbreite von 50 bis 80 Zentimetern errichtet.

Spitzboden, Raumspartreppe, Schmetterlingsstufen, Foto: Treppenbau Voss
Eine platzsparende Lösung mit Schmetterlingsstufen. Foto: Treppenbau Voss

Noch weniger Platz benötigt eine Spindeltreppe, also eine einläufige Treppe, die sich spiralförmig auf runder Fläche nach oben windet. Die Stufen sind dabei an einem Mittelpfosten befestigt. Ist die gewendelte Treppe baurechtlich nicht notwendig – weil sie beispielsweise nur zur Spielfläche auf dem Spitzboden führt und nicht verschiedene Wohnräume miteinander verbindet –, genügt eine Laufbreite von mindestens 50 Zentimetern. Dadurch benötigt die Treppe eine Grundfläche von mindestens 100 Zentimetern Durchmesser. Eine Wendeltreppe mit einem Treppenauge braucht übrigens deutlich mehr Platz und kommt daher für den Zugang zum Spitzboden eher selten in Betracht.

Ob mit gewendelten Stufen, gerade oder einklappbar: In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Dachschrägen den Aufstieg nicht zusätzlich erschweren.

Häufig sind beim Zugang zum Spitzboden individuelle - und recht clevere - Lösungen gefragt.

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8 Kommentare

frankenschuft am 15.07.2020 09:48

Bitte beachtet beim Ausbau die Bauordnung und achtet unbedingt auf Flucht- und Rettungswege (Brandschutz). Sollte die schön beschriebene Treppe nicht nutzbar sein (z.B. genau dort brennt es bzw. der Weg ist verraucht), ist ein zweiter Rettungsweg erforderlich - das wird ganz oft nicht berücksichtigt. Davon kann Euer Leben abhängen!!!

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Stefan am 12.10.2016 18:27

Sie schreiben zwar, daß Spitzboden oder Abstellkammer nicht als Aufenthaltsraum geeignet sind, aber sie dürfen folglich auch nicht als solcher genutzt werden, denn sonst wäre z.B. auch eine Haupttreppe nach Stand der Technik (und damit nach DIN 18065) notwendig, (auch wenn diese Norm für viele Ein und Zweifamilienhäuser keine technische Baubestimmung ist). Raumspartreppen, Stiegen und Leitertreppen entsprechen diesen Anforderungen normalerweise nicht und Wendeltreppen müßten als Haupttreppe (notwendige Treppe) schon einen Durchmesser von ca. 3 Metern haben....., oder ? Hobbyräume, Gästezimmer und Spielzimmer können insbesondere haftungsrechtlich anscheinend schnell als nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt genutzter Raum (WC, Abstellraum, Heizungsraum, Trockenboden) gelten, weil es ja gerade Sinn und Zweck ist, daß sich Menschen dort länger aufhalten um zu spielen oder dem Hobby nachzugehen ? Wie ist da die Rechtsprechung ?

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Stefan am 20.10.2016 17:04

Hallo Redaktion,

wenn der Raum als Aufenthaltsraum geeignet ist muß er unabhängig von der Nutzung nach geltender Rechtsprechung die Anforderungen auch hinsichtlich flacher, breiter Treppe erfüllen. Wenn der Raum zwar nicht als Aufenthaltsraum geeignet ist und anstelle eines Stauraums oder WC's nicht nur selten und für ein paar Minuten sondern z.B. regelmäßig, mehrmals die Woche auch nur stundenweise als Spiel oder Hobbyraum genutzt wird liegt ohne notwendige Treppe nach DIN18065 ein Rechtsverstoß vor der im Schadenfall (Brand, Sturz) von der Versicherung gerne vorgebracht wird. Auch ein großes zur Wohfühloase ausgebautes Bad mit Sauna, Solarium oder Whirpool würde als Aufenthaltsraum gewertet. Laut einem Ratgeber des Kreis Stormarn zählen zu Aufenthaltsräumen auch "Küchen von Wohnungen, wenn aufgrund ihrer Größe ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt in ihnen möglich ist (Anhaltspunkt: Grundfläche von mehr als 10 m²)" oder ein "Büroraum, dessen Benutzung auf täglich einige Stunden beschränkt ist" . Das beschriebene Gerichtsurteil besagt: " Ein Raum ist dann subjektiv als Aufenthaltsraum bestimmt (gewidmet), wenn sich Menschen in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten (vgl. Schlotterbeck/v. Arnim, a.a.O., § 2 RdNr. 63). Der Zeitraum ist auf den Tagesablauf der Menschen bezogen und im Verhältnis zu dem ungleich kürzeren oder nur gelegentlichen Aufenthalt in anderen Räumen des Gebäudes zu sehen." Das Gericht bemängelt sogar, daß der ""Hobbyraum" eine Heizung [hätte], die auch in der kalten Jahreszeit einen mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen ermöglicht." Gibt es auch eine andere großzügigere Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum der eine regelmäßige Nutzung wie auf dem Foto der Firma "Puren" erlauben würde ?


Redaktion bauen.de am 31.10.2016 12:15

Lieber Stefan,

ein Aufenthaltsraum muss nach den Landesbauverordnungen in der Regel eine Grundfläche von mindestens acht Quadratmetern und eine lichte Raumhöhe von rund 2,30 Metern vorweisen. Der Spitzboden auf dem Bild, auf das Sie sich beziehen, scheint beides nicht zu erfüllen und ist deswegen kein Aufenthaltsraum. Ein Urteil, dass dies anders darstellen würde, ist uns nicht bekannt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsauskunft geben dürfen. Mit Ihrer Frage zum Zusammenhang der tatsächlichen Nutzung eines Nebenraumes und der Haftung beispielsweise im Brandfalle müssten Sie sich insofern an einen Anwalt wenden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Redaktion bauen.de am 20.10.2016 09:46

Hallo Stefan,

soll ein Raum als Aufenthaltsraum dienen, muss er auch entsprechende Anforderungen erfüllen. Sollen sich Menschen häufiger als nur vorübergehend darin aufhalten, also darin wohnen, müssen sie entsprechende Kriterien erfüllen. Ein Hobby- oder Spielraum kann durchaus nur vorübergehend genutzt werden, ebenso wie das Badezimmer nur vorübergehend genutzt wird. Ihre Frage mit der Rechtsprechung müssten Sie konkretisieren.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Stefan am 12.10.2016 18:43

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 3. Senat

Entscheidungsdatum: 15.09.1999

Aktenzeichen: 3 S 1437/99

Redaktion bauen.de am 23.05.2016 17:58

Hallo Cordula,

hell ist gut, denn das lässt den Raum größer wirken. Da der Raum auch an sich groß ist, müssen Sie nicht darauf achten, ihn optisch zu vergrößern. Grundsätzlich sind deswegen alle Böden denkbar, dunkle oder farbige Böden können einen interessanten Kontrast zu den weißen Wänden und den weißen Schränken bilden. Ein Gedanke wäre Schallschutz, insbesondere, um Trittschall in den Räumen darunter zu minimieren. Der lässt sich generell aber mit allen Böden verwirklichen. Ein Hobbyraum kann bedeuten, dass der Boden stark beansprucht wird. Dann tut es Ihnen nach ein paar Jahren vielleicht um das teure Parkett leicht. Ansonsten gibt es keine spezifischen Anforderungen an den Boden in einem ausgebauten Spitzboden. Sie haben die Qual der Wahl.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

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Cordula am 23.05.2016 08:42

Guten Tag!

Wir haben einen nahezu fertig ausgebauten Spitzboden. Die schrägen Wände sind komplett mit weißer Rauhfaser ausgestattet, die Stirnseiten verputzt und erst mal hellgrün gestrichen (Farbe soll aber noch geändert werden). Unter die Schräge an einer Seite sollen später noch weiße Einbauschränke (Maßanfertigung) mit Schiebetüren. Der Raum ist recht groß und soll später als Hobbyraum dienen (Basteln/Handarbeiten/Spielen). Jetzt fehlt nur noch der Bodenbelag. Wir haben aber noch so überhaupt keine Vorstellung, nur Teppich sollte es NICHT sein. Parkett, Laminat, Kork, alles ist denkbar. Welches Material und welche Farbe ist empfehlenswert für einen Spitzboden? Der Raum ist durch große Fenster an den Stirnseiten und einer Dachschräge (Südseite) sehr hell.

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bauen.de-Redaktion am 06.04.2016 11:18

Hallo Fragesteller,

aus der Ferne lässt sich Ihre Situation leider nicht genau beurteilen. Sind Sie Mieter eines Hauses, zählt ein Dachboden, der über eine Klapp- oder Falttreppe erreichbar ist, in der Regel nicht zur Wohnfläche. Dazu müsste der Dachboden auch zur Erleichterung des Haushaltsführung – z.B. als Abstellraum – dienen. Genaueres kann Ihnen vielleicht Ihr zuständiges Bauamt oder ein Experte vor Ort sagen.

Beste Grüße

die bauen.de-Redaktion

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Fragesteller am 05.04.2016 23:00

Eine Frage:

Ein Bodenraum, der nur über eine Klapp/Falttreppe angebunden ist - ist der in der Wohnflächenberechnung als volle Wohnfläche zulässig?

Ich denke eher nein - das ist dann doch wohl ein reiner Dachbodenraum - und als solcher nicht Teil der Wohnfläche ...

Oder?

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bauen.de-Redaktion am 14.11.2014 16:36

Sehr geehrter Herr Reinders,

Materialien bzw. Fenster für so ein Projekt bekommen Sie in jedem Fachhandel.

Beste Grüße

Ihre bauen.de-Redaktion

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aron reinders am 12.11.2014 18:00

Wo bekommt man denn die materealien für so ein projekt her?

Bzw so ein großes fenster wie im ersten bild

Oder giebt es auch die möglichkeit ein großes liege segel/tuch/hengematte als boden zu nehmen?

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