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Wärmepumpe: Wann eine Genehmigung nötig ist

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Wer auf eine Wärmepumpe als Heizung setzt, macht sich zumindest teilweise unabhängig von Energiekonzernen. Aber: Unter bestimmten Umständen muss eine Wärmepumpe vorab genehmigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn für die Installation der Wärmepumpe Bohrungen notwendig sind. Wann eine Genehmigung notwendig ist – und wann nicht.

Eine Wärmepumpe ist eine hervorragende Energiequelle fürs ganze Haus – sie kann aber unter Umständen genehmigungspflichtig sein. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen, denn sie beziehen Wärme direkt aus der Umwelt – etwa aus der Luft, dem Erdboden oder dem Grundwasser. Je nach Art der Wärmepumpe muss dafür aber unter Umständen tief gebohrt werden. Das wiederum geht oft nicht ohne Genehmigung. Es gibt aber auch zahlreiche Anlagen, die ohne vorherige Genehmigung installiert werden dürfen.

Genehmigungsfreie Wärmepumpen

Eine solche Luftwärmepumpe muss nicht genehmigt werden. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind Luftwärmepumpen. Für Erdwärmepumpen mit Flach-, Flächen- oder Ringgrabenkollektoren, die keinen Kontakt zum Grundwasser haben und nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, ist in der Regel ebenfalls keine Genehmigung erforderlich. In Trinkwasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten oder Trinkwassergewinnungsgebieten sind Erdwärmekollektoren mit einer geringen Einbautiefe von maximal fünf Metern zulässig. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich beispielsweise Spiralkollektoren verwirklichen.

Genehmigungspflichtige Wärmepumpen

Wärmepumpen, für die tief gebohrt werden muss, sind in der Regel genehmigungspflichtig. Im Bild: Ein Erdwärmesonden-Verteiler. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Anders sieht es aus, wenn für eine Wärmepumpe tiefere Bohrungen durchgeführt werden müssen, also bei Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen. Diese sind in aller Regel anzeige- und genehmigungspflichtig.

Zwar schreibt das Bundesberggesetz nur vor, dass Bohrungen, die mehr als hundert Meter in den Boden eindringen, bei der zuständigen Bergbehörde angezeigt werden müssen. Einzelne Landesgesetze schreiben Genehmigungen jedoch auch bei geringeren Tiefen vor – etwa das bayerische Wassergesetz. Die Genehmigungsverfahren unterscheiden sich daher von Land zu Land. Die meisten Länder haben jedoch im Internet Leitfäden bereitgestellt, die einen recht guten Anhaltspunkt bieten, welche Genehmigungen notwendig sind und wie diese beantragt werden können. Eine Besonderheit gibt es zudem bei Grundwasserwärmepumpen: Hier ist neben der amtlichen Genehmigung auch ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft vorgeschrieben. Die Genehmigung wird in der Regel innerhalb von vier Wochen erteilt.

Allgemein gilt: Die Hersteller der Wärmepumpen geben meist selbst Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen für welche Pumpe eine Genehmigung notwendig ist. Bauherren sollten sich daher auf jeden Fall auch an dieser Stelle erkundigen.

Auch Anzeige der Bohrung erforderlich

Eine tiefe Bohrung muss beim Geologischen Dienst angezeigt werden. Foto: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Mit dem Einholen der Genehmigung einer Wärmepumpe ist die Bürokratie jedoch noch nicht erledigt. Denn die Bohrung und deren Ergebnis müssen Häuslebauer beim Geologischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes anzeigen. Vorab bietet es sich für Häuslebauer an, die sogenannten Potenzialkarten zu studieren. Diese werden von den geologischen Diensten zur Verfügung gestellt und bieten eine erste Orientierung über die Beschaffenheit des Bodens und somit darüber, ob eine Bohrung überhaupt machbar ist und wenn ja, bis zu welcher Tiefe.

Wer die Genehmigung für eine Wärmepumpe einholt

Wer als Bauherr eine Wärmepumpe auf seinem Grundstück installieren möchte, sollte beachten, dass in erster Linie er selbst verantwortlich für das Genehmigungsverfahren ist. In der Regel übernehmen zwar die Fachplaner oder das Bohrunternehmen die Beantragung der Genehmigung und die Anzeige des Bauvorhabens. Letztendlich ist aber immer der Bauherr als Grundstückseigentümer mitverantwortlich. Er sollte deswegen vor Beginn der Arbeiten mit dem Bohrunternehmen klären, ob eine Anzeige eingereicht beziehungsweise die Genehmigung erteilt worden ist. Am besten wird das Einholen der Genehmigung als Leistung im Vertrag mit dem planenden oder ausführenden Unternehmen festgehalten.

Trotz Genehmigung: Auf Versicherung des Bohrunternehmens achten

Obwohl ein Bauvorhaben genehmigt wurde, kann es bei Bohrungen zu Schäden wie einer Grundwasserverunreinigung kommen. Für die Schadensbehebung haftet der Bauherr. Häuslebauer sollten daher dringend erfragen, ob die ausführende Firma oder der Fachplaner einen ausreichenden Versicherungsschutz hat. Denn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet nur dann Schutz, wenn auch der Bauherr selbst einen Schaden verschuldet hat. Bohrunternehmen haben daher meist spezielle Bohrlochversicherungen oder verschuldensunabhängige Versicherungen für Erdbohrungen.

Sind alle Genehmigungen erteilt, ist das Bohrvorhaben angezeigt und hat das ausführende Unternehmen einen ausreichenden Versicherungsschutz, steht der erfolgreichen Installation einer Wärmepumpe nichts mehr im Wege.