Baugenehmigung : Was darf man ohne bauen

Was darf man ohne Baugenehmigung bauen

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Die Baugenehmigung: was ist sie und wofür braucht man sie

Gehört Ihnen in Deutschland ein Grundstück, dann haben Sie in der Regel die Möglichkeit, dieses so zu gestalten, wie es Ihnen gefällt. Allerdings ist für viele Bauvorhaben eine offizielle Erlaubnis erforderlich. Diese Baugenehmigung stellt sicher, dass sowohl die persönlichen Freiheiten des Bauherren als auch die öffentlichen Interessen, wie Sicherheit und Umweltschutz, gewahrt bleiben. Ob es nun um den Bau einer neuen Terrasse geht oder um größere Projekte wie die Errichtung eines Hauses, die Genehmigung ist oft unverzichtbar, um potenzielle Risiken und Konflikte zu minimieren.

Notwendigkeit einer Baugenehmigung

Die Frage, ab wann man eine Baugenehmigung benötigt, hängt stark von der Art des Projekts und den spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Projekt unter die Genehmigungspflicht fällt, dann vereinbaren Sie lieber ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Baubehörde oder lassen einen Blick auf die Landesbauordnung werfen. Denn in manchen Fällen fallen sogar Wintergärten oder Carports unter die Pflicht einer Genehmigung.

Bauen ohne Genehmigung: Folgen und nachträgliche Legalisierung

Nachträgliche Erlangung einer Baugenehmigung

Wenn Sie ein Bauvorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung realisiert haben, stehen Sie vor rechtlichen Herausforderungen. Es gibt in der Regel die Möglichkeit nachträglich eine Baugenehmigung zu beantragen, doch kann dies hohe Bußgelder oder anderweitige Konsequenzen mit sich bringen. Hinzu kommt, dass sich eine nachträgliche Baugenehmigung nach dem aktuellen Baurecht richtet und nicht nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Baubeginns herrschten. Das kann bedeuten, dass Ihr Bauwerk umfangreiche und teure Anpassungen benötigt, oder im schlimmsten Fall sogar abgerissen werden muss, sollte es gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Verstöße und deren Konsequenzen

Die strikte Einhaltung der ursprünglich genehmigten Baupläne ist zwingend notwendig. Abweichungen davon können das Bauwerk in die Kategorie eines illegalen Baus („Schwarzbau“) überführen, was erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen kann, einschließlich der Auferlegung einer Nutzungsuntersagung. In einem solchen Fall ist oftmals eine neue Baugenehmigung erforderlich. Die Kosten hierfür müssen vom Bauherr:in getragen werden.

Strafmaß beim Bauen ohne Baugenehmigung

Der Bau ohne vorherige Genehmigung stellt einen klaren Verstoß gegen die Landesbauordnung dar und kann, abhängig vom Ausmaß des Projekts, mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Diese können in den Bereich von mehreren Tausend bis zu sechsstellige Summen reichen. Darüber hinaus kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde den Rückbau, Umbau oder sogar die vollständige Einstellung der Nutzung des Bauwerks fordern.

Verjährung und fehlende Baugenehmigung

Entgegen der landläufigen Meinung erlangt ein ohne Baugenehmigung errichtetes Gebäude nicht automatisch durch Zeitablauf Rechtsschutz. Die Behörden können auch Jahre später noch den Rückbau oder Abriss anordnen, wenn sie auf einen solchen Schwarzbau aufmerksam werden. Dies gilt besonders beim Kauf von Immobilien, wo eine genaue Prüfung der vorhandenen Baugenehmigungen unerlässlich ist.

Eine abgelehnte Baugenehmigung

Ablehnung des Bauantrags: was machen Sie jetzt?

Wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch sollte gut begründet und durch relevante Dokumente gestützt sein. Auch wenn Nachreichungen möglich sind, ist es ratsam, alle notwendigen Unterlagen sofort vorzulegen, um eine zeitgerechte Berücksichtigung zu gewährleisten.

Sollte auch der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt Ihnen der Rechtsweg offen. Vor einer Klage gegen das Bauamt sollten Sie die Erfolgsaussichten jedoch sorgfältig abwägen und sich idealerweise rechtlich beraten lassen.

Ursachen für die Ablehnung eines Bauantrags

Ein Bauantrag kann aus einer Vielzahl von Gründen abgelehnt werden. Mögliche Gründe sind die Ungeeignetheit des Grundstücks für das geplante Bauvorhaben, der Widerspruch des Bauvorhabens zum Ortsbild, Verstöße gegen Naturschutzvorschriften, den Denkmalschutz oder sonstige Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung.

Ihr Bauvorhaben: Einflüsse der Nachbarschaft

Die Zustimmung der Nachbarn

Bei manchen Bauprojekten, die von den nachbarschützenden Vorschriften abweichen, ist die Zustimmung der betroffenen Nachbarn erforderlich. Dies betrifft vor allem Bauvorhaben, die über die gesetzlichen Abstandsflächen hinausgehen. Die Zustimmung wird in der Regel durch die Unterzeichnung der entsprechenden Pläne formalisiert und ist nach deren Einreichung bei der Baubehörde bindend.

Einspruch gegen Baugenehmigungen von Nachbarn

Falls Sie Bedenken gegen ein genehmigtes Bauvorhaben eines Nachbarn haben, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Dieser Einspruch sollte begründet sein, beispielsweise durch Verstöße gegen landesbaurechtliche Vorschriften. Ein erfolgreiches Eilverfahren kann die vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung bewirken, birgt jedoch Risiken, falls der Einspruch letztlich abgelehnt wird. In diesem Fall ist eine Klage die letzte Möglichkeit, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.