Schornsteinfeger überprüft jährlich die Heizungsanlage

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Der Schornsteinfeger kontrolliert regelmäßig die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage. Denn nur so kann sie effizient und umweltschonend heizen.

Heizungsanlagen müssen jährlich vom Schornsteinfeger gewartet werden. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) Foto: ZIV

Eine Feuerungsanlage besteht meist aus Feuerstätte, Verbindungsstück (Rauchrohr) und Schornstein. Nur wenn die Anlage sauber ist und regelmäßig überprüft wird, kann sie wirkungsvoll heizen. Ein Schornsteinfeger kontrolliert daher regelmäßig die Feuerungsanlage und misst die Abgaswerte.

Ziel: effiziente und umweltschonende Anlage

Bislang kommt der Kaminkehrer etwa einmal jährlich, um Messungen an der Heizungsanlage vorzunehmen. Er kontrolliert den Kohlenmonoxidausstoß und den ungehinderten Abzug der Abgase sowie den Schornstein, außerdem reinigt und prüft er die Abgasleitungen. Art und Umfang dieser Arbeiten regelt zum einen die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und zum anderen das erste Gesetz der Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Pflichten der Hausbesitzer

Der Schornsteinfeger kündigt sich im Regelfall rechtzeitig an. Im Vorfeld sollte daher die Heizungsanlage unfallsicher zugänglich gemacht werden. Außerdem sollte ein nicht brennbares Gefäß bereitgestellt werden, damit der Kaminkehrer darin Ruß und andere Ablagerungen auffangen kann. Ist ein Schornstein vorhanden, muss der Kaminkehrer auch aufs Dach. Ist die extra dafür vorgesehene Aussteigöffnung nicht leicht erreichbar, sollte eine Leiter bereitgestellt werden.

Ab 2013: Feuerstättenbescheid regelt Häufigkeit

Kehr- und Messtätigkeiten führt bisher der Bezirksschornsteinfeger durch. Da dessen Monopol ab 01. Januar 2013 fällt, darf sich jeder Hausbesitzer dann selbst einen Kaminkehrer aussuchen. Zuvor muss dem Hausbesitzer jedoch der Feuerstättenbescheid vorliegen. Dieser regelt die Überwachungs- und Wartungsintervalle, an die sich der Hausbesitzer zu halten hat. Der Bescheid wird in einer Feuerstättenschau, in der der Kaminkehrer die Betriebs- und Brandsicherheit der Heizungsanlage prüft, ausgefüllt. Diese Feuerstättenschau ist alle dreieinhalb Jahre vorgeschrieben. Jeder Hausbesitzer erhält somit nach diesem Zeitraum auch einen neuen Feuerstättenbescheid.

Zusätzlich zum Schornsteinfeger: Wartungsvertrag mit Fachbetrieb

Der jährliche Besuch des Schornsteinfegers ist gesetzlich vorgeschrieben – ganz im Gegensatz zur regelmäßigen Wartung und Reinigung der Heizungsanlage durch einen Heizungsbauer. Wer seine Heizung nicht regelmäßig überprüfen lässt, riskiert steigenden Energieverbrauch und hohe Reparaturkosten aufgrund vorzeitigen Verschleißes. Es empfiehlt sich daher, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen. Dieser stellt sicher, dass regelmäßig Heizkessel und -brenner gereinigt, Abgaswerte gemessen sowie Verschleiß- und Ersatzteile kontrolliert und erneuert werden. In Eigenregie sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet sowie Gas- und Kombithermen mit Wasser aufgefüllt werden.

Stefanie Aßner 15.09.2021

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6 Kommentare

eqqwqwd am 02.01.2023 20:15

Raus mit diesem beruf wir installateure können das auch gerne machen lächerlicher beruf den man nicht brauch!

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Willi am 08.07.2020 16:44

Schornsteinfeger besteht auf Durchführung der jährlichen Überprüfung der Gastherme obwohl diese Defekt ist und vor Beginn der nächsten Heizperiode ausgetauscht wird. Ist das rechtens?

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Redaktion bauen.de am 10.07.2020 09:00

Hallo Willi,

dazu finden Sie genauere Infos in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Wenn die Anlage dauerhaft stillgelegt und die Gaszufuhr entsprechend unterbunden ist, muss der Schornsteinfeger hier nicht mehr kommen. Ein Defekt und eine geplanter Tausch reichen wohl nicht aus.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

TT am 11.02.2019 18:01

Ich hab nachgesehen, es heißt das der Schornsteinfeger die Arbeit des heizungsfachman nachprüfen muß. Dies wäre aber eine Herabstufung des Fachhandwerkes. So müsste jeder PKW nach der Reparatur in einer vertragswerkstatt zwingend zum TÜV danach.

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TT am 09.02.2019 09:38

Wenn mein Heizungsfachbetrieb jährlich eine Heizung wartet, repariert und einstellt samt Abgasprüfung,

muß diese Prüfung der Schornsteinfeger zwingen wiederholen oder kann dies bei Vorlage des Wartungs- und Meßprotokolls entfallen ?

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Redaktion bauen.de am 11.02.2019 12:43

Hallo TT,

Überprüfung, Kehr- und Messarbeiten müssen nicht unbedingt vom Schornsteinfeger durchgeführt werden. Ohne jetzt im Detail zu wissen, was der Schornsteinfeger und der Heizungsbauer bei Ihnen machen, kann es gut sein, dass der Schornsteinfeger sich mit den Protokollen zufrieden gibt und diese in seine Unterlagen aufnimmt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Anne Neumann am 29.10.2018 17:42

Hallo, wegen der Dunstabzugshaube sollte ich einen Funk-Fensterkontaktschalter einbauen, mit der Konsequenz, dass ich das Fenster öffnen musste, wenn ich das Licht an der Dunstabzugshaube einschalten wollte .... Nun haben wir die Dunstabzugshaube entfernt und eine Neonröhre angebracht, denn das Fenster musste ja sowieso bei jedem Kochen offen stehen. Der Schornsteinfeger will aber unbedingt kontrollieren (und kassieren) kommen, ob die Dunstabzugshaube wirklich entfernt worden ist. Muss ich das zulassen? Genügt nicht ein Foto als Beweis? Wie will der Schornsteinfeger wissen, ob man die Dunstabzugshaube nach dem Termin nicht wieder aufhängt? Darf er auf Kontrolle und neuer Rechnung bestehen? Obwohl ich die Beanstandung beseitigt habe?

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Redaktion bauen.de am 30.10.2018 14:43

Hallo Frau Neumann,

wenn Sie eine raumluftabhängige Feuerstätte betreiben, muss diese der Schornsteinfeger überprüfen und trägt dafür die Verantwortung. Wenn Sie am bisher genehmigten Aufbau etwas verändern oder Auflagen erfüllen müssen, kann es gut sein, dass der Schornsteinfeger hier erneut kontrollieren muss. So eine Kontrolle lässt sich üblicherweise nicht mithilfe von Fotos durchführen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Christoph am 23.07.2017 21:04

Meine Frage ist nur die, darf ein Schorsteinfeger meine Heizung reparieren ? Im folgendem Fall hat der Feger eine defekte Kondenswasserschale entdeckt,die aber mit den eigentlichen Messwerten nichts zu tun

hatte. Die Abgaswerte entsprachen der Norm, trotzdem machte der Feger ein Riesenspecktakel, legte Hand an die Heizung und zeigte dem Kunden das defekte Teil und drohte sogar mit einer Klage , vor wem weiß icht nicht-vieleicht vor der EU-Kommission für Schorsteinfegerrechte- und mit der Sperrung der Heizungsanlage. Für den Wechsel des Teiles berappte der Feger 250 €. Mein Verwandter im hohen

Alter 82 -Jahre bezahlte diese Rechnung um sich weitern Ärger zu ersparen. Meine Frage, darf der Feger

Hand an die Anlage legen, Herumschrauben wie er möchte ? Letztendlich hat mein Verwandter einen

Wartungsvertrag mir einer Heizungsfirma die für solche Fälle zuständig ist.

Ich bitte um Ihre geschätzte Antwort zu diesem Problem.

Mit freundlichen Grüssen

Christoph

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Redaktion bauen.de am 24.07.2017 10:42

Hallo Christoph,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein Schornsteinfeger darf natürlich nicht ohne Weiteres an der Heizung herumschrauben. Üblich ist es, dass dieser lediglich feststellt, ob gewisse Grenzwerte überschritten werden. Ist das der Fall, muss der Eigentümer dann innerhalb einer bestimmten Frist einen Installateur beauftragen, den Schaden zu beheben und dies gegenüber dem Schornsteinfeger nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen

die Redaktion von bauen.de