Energieausweis: Wer ihn braucht und was er aussagt

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Dabei handelt es sich um einen Steckbrief zur Bewertung des energetischen Zustandes eines Gebäudes. Damit lässt sich erkennen, ob ein Gebäude – beispielsweise infolge von Baumängeln oder undichten Fenstern – unnötig Energie verschwendet. Alle Informationen für Hausbesitzer.

Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss dem Interessenten ungefragt den Energieausweis der Immobilie vorlegen. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Für Hauseigentümer ist das Dokument interessant, weil in der Anlage Modernisierungsempfehlungen für das Haus aufgeführt sind, die den energetischen Zustand verbessern. Vermieter und Verkäufer, die den Ausweis nicht vorlegen können, riskieren ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Eine Ausnahme gibt es bei denkmalgeschützten Häusern: Für sie gilt die Energieausweis-Pflicht nicht.

Link-Tipp

Alle Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) finden Sie hier. Wann ein Bußgeld fällig wird, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.

Energieausweis, Energiepass, energetische Sanierung, Foto: vege – fotolia.com
Liefert wichtige Informationen vor allem für Kaufinteressenten aber auch für Eigentümer: der Energieausweis. Foto: vege – fotolia.com

Diese Informationen stehen im Energieausweis

Ein Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, Kennwerte für den Energiebedarf, Kennwerte für den Energieverbrauch, die Energieeffizienzklasse des Bauwerks sowie Erläuterungen zu den Berechnungsverfahren. Im Anhang soll der Aussteller Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes machen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Beide sind jeweils zehn Jahre gültig.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Das sind die Unterschiede

Die Werte für den Energieausweis werden entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes (Bedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) ermittelt.

Energieausweis, Bedarfsausweis, Quelle: bmwi
Der Bedarfsausweis gibt den Energiebedarf eines Gebäudes an. Quelle: bmwi
Energieausweis, Verbrauchsausweis, Quelle: bmwi
Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Hauses. Quelle: bmwi

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Der Energiebedarf ergibt sich aus dem Alter des Gebäudes und seiner Bauteile wie beispielsweise der Fenster. Auch Dämmung und Heiztechnik werden berücksichtigt. Aufgrund dieser Daten lässt sich der durchschnittliche Energiebedarf des Hauses berechnen, der für Beheizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird.

Wer die Eckdaten seines Hauses kennt, erhält den Bedarfsausweis für unter hundert Euro im Internet. Zu den Daten gehören etwa das Baujahr, die Maße der Gebäudehülle, Informationen zur Heizung, Dämmung oder den Fenstern. Um ein genaueres Ergebnis zu erhalten, ist ein technisches Gutachten auf Basis einer Ortsbegehung nötig, das einige hundert Euro kosten kann. 

Verbrauchsausweis

Die Daten des Verbrauchsausweises basieren auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Dieser Wert ist also vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig und sagt insofern relativ wenig über den zu erwartenden Energieverbrauch aus. So ist es theoretisch möglich, dass zwei Objekte die gleiche Bausubstanz besitzen, aber einen komplett unterschiedlichen Energieverbrauch haben. 

Welcher Energieausweis in welchem Fall benötigt wird

Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Grafik: bauen.de

Die deutlich niedrigeren Kosten sprechen klar für den Verbrauchsausweis. Doch nicht alle Hausbesitzer haben überhaupt eine Wahl. Denn für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden, ist der Bedarfsausweis genauso Pflicht, wie für gewerbliche Immobilien. Alle anderen Hausbesitzer dürfen sich frei entscheiden.

Solange ein Einfamilienhaus weder vermietet noch verkauft wird, braucht es keinen Energieausweis.

Wer den Energieausweis ausstellen darf

Energieausweis, Energieberatung, Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)
Um sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen festzulegen, ist eine Begutachtung vor Ort durch den Fachmann notwendig. Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

Eine Besichtigung oder Begehung des Gebäudes durch den Aussteller ist derzeit nicht vorgeschrieben. Der Eigentümer kann die entsprechenden Daten auch selbst erfassen und weitergeben. Unter Eingabe der benötigten Hausdaten kann er den Energieausweis relativ günstig im Internet kaufen und herunterladen. Allerdings bürgt in diesem Fall in der Regel der Eigentümer für Fehler im Energieausweis. Wie realistisch die Vorschläge zur Modernisierung sind, wenn der Aussteller das Gebäude nie gesehen hat, ist zudem fraglich.

Die genauere Variante ist die Ausstellung eines Ausweises nach einem Ortstermin durch den Fachmann. Wer den Energieausweis für bestehende Gebäude ausstellen darf, ist bundeseinheitlich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Dazu qualifiziert beispielsweise ein Studium mit Schwerpunkt energiesparendes Bauen oder Berufserfahrung im Hochbau. 

Experten-Tipp

Eine Energieberatung durch den Experten bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 1.100 Euro. 

Welche Variante und mit welchem Aufwand der Ausweis erstellt wird, hängt letztendlich davon ab, was der Eigentümer mit seiner Immobilie vorhat. Bei Vermietung oder Verkauf ist der Energieausweis Pflicht. Er lohnt sich jedoch auch, wenn das Haus energetisch saniert werden soll. 

01.02.2017

Ihre Meinung zählt

(3)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
3
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

1 Kommentar

robi am 02.09.2017 13:31

muss ich was tun wenn ich ein haus kaufe mit H oder >250?

ich möchte nur eine neue gasheizung einbauen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.09.2017 11:30

Hallo robi,
Die EnEV schreibt bestimmte Maßnahmen vor, die die Käufer von Altbauten umsetzen müssen, sofern sie wirtschaftlich sind. Ob es in Ihrem Fall reicht, die Heizung zu tauschen, können wir nicht sagen. Dazu müsste beispielsweise ein Energieberater den Bau vor Ort untersuchen. In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zur Altbau-Sanierungspflicht: https://www.bauen.de/a/altbau-sanierungspflicht-wann-ein-bussgeld-droht.html
Herzliche Grüße,
die Redaktion von bauen.de