Garage planen lassen oder Fertiggarage aufstellen
Die fundamentalste Entscheidung ist wohl die, ob überhaupt eine Garage gebaut werden soll, oder doch lieber ein Carport oder ob gar ein nicht überdachter Stellplatz ausreicht. Und falls die Entscheidung auf eine Garage fällt, reicht eine Fertiggarage? Grundsätzlich wären natürlich auch andere Bauweisen denkbar, etwa eine massive Garage oder eine in Holzbauweise. Dann könnte sich die Garage gut in die Architektur des Hauses eingliedern. Außerdem lassen sich dann leichter Sonderwünsche umsetzen, denn die Fertiggarage gibt’s nur in Standardmaßen. Eine einzelne Fertiggarage mit manuellem Schwingtor und ohne Sonderausstattung gibt’s schon ab 4.000 Euro. Eine von der Hausbaufirma geplante und gebaute Garage kostet selbst in der einfachsten Ausführung locker 10.000 Euro und mehr.
Das Garagendach: Wohnen unterm Satteldach
Nicht unerheblich für den Preis einer Garage ist das Dach. Die Fertiggarage kommt mit einem Flachdach, dass man aus statischen Gründen nicht einmal als Terrasse benutzen darf. Mit Satteldach wird die Garage deutlich teurer, wenn der dadurch entstandene Raum für Wohnzwecke genutzt werden soll, erst recht. Eine solche Doppelgarage kann 50.000 Euro und mehr kosten. Natürlich sind auch andere Dachformen denkbar, sodass sich die Garage an die Architektur des Hauses anpasst. Je aufwändiger das Dach, desto teurer wird die Garage allerdings.
Wem ein Flachdach ausreicht, kann darüber nachdenken, es begrünen zu lassen. Das wäre zumindest eine ökologische Alternative zum Flachdach mit Bitumen.
Die Garage selbst bauen
Geschickte Heimwerker können ihre Garage auch selbst bauen. Ein solches Projekt ist durchaus anspruchsvoll und sollte nicht gerade das erste Heimwerkerprojekt sein. Doch stellt eine Garage weitaus geringere Anforderungen, als beispielsweise ein Wohnhaus. Und so können Heimwerker Erfahrungen sammeln. Durchaus machbar ist zum Beispiel, das Fundament selbst zu legen. Wer sich so etwas nicht zutraut, kann stattdessen auch einen Carport bauen, was etwas weniger anspruchsvoll ist.
Die Baugenehmigung für die Garage
Zwar ist eine Garage in vielen Fällen genehmigungsfrei, doch vollkommene Handlungsfreiheit haben Bauherren dennoch nicht. Zunächst einmal macht der Bebauungsplan grundsätzliche Vorgaben zum Garagenbau. Er könnte beispielsweise eine bestimmte Dachform oder eine Maximalgröße vorschreiben – oder Garagen gleich ganz verbieten. In Wohngebieten mit Einfamilienhäusern und Neubaugebieten ist das üblicherweise aber nicht der Fall. Ein Baufenster oder zumindest ein bestimmter Abstand zur Straße kann dennoch vorgeschrieben werden.
Ansonsten darf eine Garage überall gebaut werden. Selbst direkt auf die Grenze zum Nachbargrundstück – auch wenn sicherlich nicht jede Bebauung den nachbarschaftlichen Frieden fördert.
Ob für eine Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, legt die Landesbauordnung fest. Besonders einfach ist es in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wer sich hier an das allgemeine Baurecht und an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält, braucht keine Genehmigung. In Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland muss der Bau einer Garage genauso genehmigt werden, wie der Bau eines Hauses. In allen anderen Ländern gibt es gewisse Vorgaben. Dabei wird beispielsweise eine bestimmte Maximalgröße vorgeschrieben. Soll die überschritten werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wer also sichergehen will, sollte die jeweilige Landesbauordnung studieren oder beim Bauamt nachfragen, welche Regelungen gelten.
Matthias Dittmann1 Kommentar
juno am 13.02.2021 18:41
Hallo,
so einfach wie es der Autor beschreibt, ist es nicht. Die Aussagen sind m.E. sogar fahrlässig. Ob in der Garage eine Werkbanksteht oder sie als Stauraum dient, regelt die jeweilige Garagenordnung der Länder,Landkreise usw.
In dem meisten Fällen ist das Einbringen von Auto (logisch) Satz Reifen, Dachständer und Fahrräder erlaubt.
Sonst darf in den Garagen nichts gelager twerden. Also Obacht und die jeweilige Garagenverordnung durchlesen.
auf Kommentar antwortenRedaktion bauen.de am 15.02.2021 09:02
Hallo juno,
der Text macht ja über die Nutzung der Garage kaum Aussagen. Lediglich, dass jegliche Nutzung entsprechend geplant werden muss - und das stimmt tatsächlich. Die Vorschriften und Urteile, die Kleingaragen betreffen, sind weit weniger Umfangreiche als jene für größere Anlagen, beispielsweise für Mehrfamilienhäuser. Einen Text zur Garagenverorfnung, bzw. was erlaubt ist und was nicht, haben wir bisher nicht, nehmen wir aber gerne in unseren Themenplan auf.
Herzliche Grüße,
die Redaktion von bauen.de