Gewährleistung – So kommen Bauherren zu ihrem Recht

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Zeigen sich am fertiggestellten Eigenheim innerhalb der ersten fünf Jahre Mängel, die auf Fehler des Bauunternehmens zurückgehen, kann der Bauherr ihre Behebung verlangen. Wie der Gewährleistungsanspruch geregelt ist.

In Deutschland ist der Bauherr im Fall eines durch den Bauunternehmer verursachten Baumangels durch die sogenannte Gewährleistung geschützt. Gewährleistung bedeutet, dass während einer bestimmten Frist der Unternehmer für Mängel am vereinbarten Vertragsgegenstand, die in seiner Verantwortung liegen, zu haften hat.

Wie reklamiert man Mängel richtig?

  • Ein entdeckter Mangel muss dem dafür verantwortlichen Unternehmer in Textform angezeigt werden. Dabei reicht es, den Schaden symptomatisch zu beschreiben, da vom Bauherrn selbst keine fachkundige Ursachenanalyse erwartet werden kann.
  • Am besten wird das Schreiben dem Unternehmer per Einwurfeinschreiben zugestellt.
  • Fotos vom Schaden sind nicht verpflichtend, aber natürlich hilfreich.
  • Außerdem muss der Bauherr dem Unternehmer in seiner schriftlichen Reklamation eine angemessene Frist nennen, innerhalb derer der Unternehmer den Schaden beheben soll. 14 Tage gelten für die meisten Arbeiten als zumutbar. Sollte eine Verlängerung notwendig sein, wird sich der Unternehmer melden.

Wichtig: Der verantwortliche Bauunternehmer hat nach Erhalt der Anzeige das Recht, den von ihm verursachten Mangel selbst auszubessern. „Der Bauherr darf also nicht einfach irgendein anderes Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen und dann den verantwortlichen Bauunternehmer zur Kostenerstattung auffordern,“ erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund. „In der Regel wird der Bauunternehmer zeitnah nach Erhalt der Mangelanzeige jemanden vorbeischicken, der den Fall begutachtet.“

Anders sieht es aus, wenn der Bauunternehmer innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert. Dann kann der Bauherr sich an ein anderes Unternehmen wenden. „Das sollte man allerdings nicht ohne eine vorherige Rechtsberatung tun,“ rät Florian Becker. „Wenn der Bauunternehmer die Verantwortung für den Baumangel ablehnt, kommt man darum ohnehin nicht herum.“

Was ist durch Gewährleistung abgedeckt?

Im Hausbau deckt die Gewährleistung grundsätzlich alle Bauten und Einbauten ab, die für den Betrieb des Hauses notwendig sind und die mit dem Unternehmer in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden. „Dazu gehört zum Beispiel auch die Heizungsanlage oder die gesamte Elektroinstallation,“ erläutert Becker. „Eventuell anders lautende Formulierungen in Bauverträgen, die darauf abzielen, bestimmte betriebsnotwendige Einbauten von der Gewährleistung auszunehmen, sind unwirksam.“

Allerdings greift die Gewährleistung nur, wenn der Mangel nicht durch verbrauchsbedingten Verschleiß verursacht wurde, sondern bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden hat, ohne dass er vom Bauherrn hätte bemerkt werden können.

Häufige Mängel und mögliche Ursachen

  • Feuchte Flecken an der Innenseite einer Kelleraußenwand. Sie können auf eine unsachgemäße Abdichtung des Kellers hinweisen.
  • Probleme beim Heizen. Werden Räume oder Fußböden nicht richtig warm, obwohl sie eigentlich ausreichend geheizt werden, können Schäden in der Luftdichtheitsebene oder zu große Abstände der Heizungsleitungen im Fußboden die Ursache sein.
  • Lärmbelästigung. Wenn in einem Doppel- oder Reihenhaus unverhältnismäßig laute Geräusche aus dem Nachbarhaus hörbar sind, kann das an einer unsauberen Ausführung der Schallschutzmaßnahmen liegen.
  • Verformter Fußboden und Feuchteschäden an der Wand in Bodennähe. Diese Mängel weisen darauf hin, dass der Estrich noch nicht ausreichend ausgetrocknet war, als der Fußbodenaufgebracht wurde.
  • Rissbildung in verschiedenen Bereichen des Gebäudes. Je nach Position und Form der Risse sind Ursachen entweder im Bereich der Dämmung oder Lastenabtragung zu vermuten.

Gewährleistung ist gesetzlich verankert

Rechtlich ist die Gewährleistung im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt, der auch für Bauverträge maßgeblich ist. „Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers ist im Werkvertragsrecht fest verankert,“ so Becker. „In einem Bauvertrag sind gesonderte Vereinbarungen zur Gewährleistung deshalb eigentlich nicht nötig.“

Möchte sich der Bauherr aber für den Fall absichern, dass der Bauunternehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist Insolvenz anmeldet und für eventuelle Mängel dann nicht mehr haften kann, kann er mit diesem eine sogenannte Gewährleistungssicherheit vereinbaren. Im Insolvenzfall wird die Gewährleistung dann von einem Dritten übernommen, einer Bank oder einer Versicherung. Becker: „Zu einer solchen Vereinbarung sind Bauunternehmer allerdings nicht verpflichtet und die zusätzlichen Kosten für eine entsprechende Versicherung werden vermutlich auf den Bauherren umgelegt.“

Welche Fristen gelten?

Die Gewährleistungsfrist am Bau beträgt fünf Jahre. Stichtag für den Beginn ist das Datum der Bauabnahme durch den Bauherrn. Für alle Mängel, die nach Ablauf dieser Frist entdeckt und angezeigt werden, übernimmt der Bauunternehmer keine Haftung mehr.

Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig nach viereinhalb Jahren das Eigenheim noch einmal ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Das übernimmt am besten ein sachverständiger Fachmann, der weiß, worauf zu achten ist und der baulich bedingte von abnutzungsbedingten Mängeln unterscheiden kann. So ein Rundgang kostet meist weniger als 400 Euro, die sich aber auszahlen können. Für zu spät entdeckte Baumängel, die dann auf eigene Rechnung repariert werden müssen, können die Kosten schnell fünfstellig werden.

„Auch die Übergänge zwischen Haus und Garten beziehungsweise Wegen im Außengelände sollten bei dieser Gelegenheit geprüft werden,“ rät Becker. „Hier kann es Baumängel geben, die durch fehlerhafte Anschlüsse an die Abdichtungen des Hauses verursacht werden.“ Meist ist dafür dann zwar nicht der Hersteller des Hauses, sondern der Gestalter der Außenanlage, zum Beispiel ein Gartenbauer verantwortlich, doch auch gegenüber diesem kann ein Anspruch auf Gewährleistung bestehen.

Eigenleistung und Gewährleistung

Übernimmt der Bauherr einen Teil der Bauarbeiten in Eigenleistung, kann es zu Unstimmigkeiten bei der späteren Beurteilung kommen, wer für einen Baumangel verantwortlich ist. Das kommt vor allem dann vor, wenn der Bauunternehmer auf bestimmte Eigenleistungen des Bauherrn weiter aufbauen muss. „Ein solcher Konflikt lässt sich aber vermeiden, wenn sich der Bauherr seine in der Mitte des Bauprozesses erbrachte Eigenleistung vom Bauunternehmer zunächst abnehmen lässt, bevor dieser darauf weiter aufbaut,“ sagt Becker. „Am besten ist es natürlich immer, wenn der Bauherr erst mit den Eigenleistungen beginnt, wenn der Bauunternehmer seine Arbeit komplett beendet hat.“

Vorsicht bei Zwischenabnahmen!

Gewährleistung, Mängelrüge, Sachverständiger, Foto: iStock.com / sturti
Ein Sachverständiger prüft eine Klinkerwand. Foto: iStock.com / sturti

Kompliziert wird es mit der Gewährleistung auch dann, wenn der Bauunternehmer sich einzelne Bauabschnitte abnehmen lassen möchte. Dann beginnt die Gewährleistungsfrist beispielsweise für den Rohbau zu einem anderen Zeitpunkt als die für andere Bauabschnitte des Gebäudes. Dementsprechend müssen Bauherren mehrere Verjährungsfristen im Auge behalten; und auch bei der Beweisführung im Falle von Mängeln kann es schwierig werden. Becker: „Für klare Verhältnisse bei der Gewährleistung sollten sich Bauherren nicht auf solche Zwischenabnahmen einlassen, sondern auf einer einzigen Abnahme nach Fertigstellung des Gebäudes bestehen.“

Andrea Enders-Lagi12.11.2021

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Baurecht
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92 Kommentare

Kimi am 21.10.2023 01:17

Hallo, ich habe von ein Jahr mein Garten umgestaltet und eine neue Terrasse verlegen lassen aber wir haben kein Vertrag also nix schriftliches, jetzt sind Fehler aufgetreten.

Wer haftet jetzt

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UZL am 20.09.2023 12:23

Wir haben uns vor 3 Jahren einen Wintergarten an unser Haus bauen lassen, nun schließen die Schiebetüren nicht mehr richtig, da das Fundament abgesunken ist. Habe an en Wintergartenbauer ein Einschreiben gesendet mit einer Frist von 24 Tagen, doch dieser meldet sich nicht. Hab ich überhaupt 5 Jahre Garantie auf Wintergarten, wie kann ich weiter vorgehen?

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Katja H am 10.09.2023 11:36

Ich habe vor sieben Jahren meinen Hof von einem Bauunternehmer machen lassen. Jetzt wurde beim Endausbau der Straße festgestellt, dass mein Hof ca. 20 cm zu hoch ist. Muss der Bauunternehmer noch dafür haften?

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Volvomans60 am 08.07.2023 08:30

Hallo, wir haben ein MFH bauen lassen und die einzelnen Wohnungen direkt wieder verkauft. Schon nach 1 Jahr große Setzrisse im Putz der 2 oberen Etagen Wohnungen. Nun verweigert der Bauunternehmer die Reparatur mit dem Einwand, dass laut Statiker und ihm Setzrisse ausgeschlossen seien. Ich soll nun in den betroffenen Wohnungen alles aug eigene Kosten reparieren. Nur Ärger und Arbeit mit den Käufern. Etliche Kosten und Stunden Arbeit, sowie Gespräche haben wir nun geführt. Selbst der Architekt kommt beim Bauunternehmer nicht weiter. Dieser sagt, auch ein Rechtsstreit wäre ihm egal was kann ich tun und welche Rechte haben wir?

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Manuela am 03.04.2023 11:23

Hallo,

wir haben einen Schaden an der Heizungsanlage. Im Verteilerkasten der Fussbodenheizung sitzt ein Strang lose (Wasseraustritt erkennbar) ferner wurde die Anlage mit Bauwasser befüllt. Ein Gutachten wurde erstellt. Die Hausbau Firma lehnt die Gewährleistung ab, mit der Begründung ohne Wartungsberichte keine Gewährleistung.

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COW am 13.11.2022 22:03

Hallo, wir haben vor einigen Monaten mit dem Bau eines EFH (ohne Keller) begonnen; hierzu haben wir einen Generalunternehmer beauftragt; über diesen lief vorab auch die Entwurfs-/Genehmigungsplanung wie auch dann die Werks-/Ausführungsplanung. Im Rahmen der Genehmigungsplanung hat die zuständige Architektin auch den Entwässerungsantrag bei der Gemeinde gestellt. Diesen haben wir allerdings erst nach Genehmigung von der Gemeinde gesehen, vorab hat keiner mit uns Rücksprache gehalten; überraschend war dort eine Hebeanlage im Haus eingezeichnet. Auf Nachfrage hieß es vom zuständigen Bauleiter, dass dies über das Gewerk Sanitär läuft und wir nichts damit zu tun haben (sollte im Haus sein, nicht außerhalb). Also haben wir uns nicht weiter gekümmert. Es war auch nie Thema, dass sich unser EG in der Rückstauebene befindet.

Jetzt hat der Bauleiter gewechselt und der neue fragte uns, was wir denn zum Thema Hebeanlage wüssten. Wir haben ihm gesagt, was wir wussten. Er meinte, dass diese jetzt nur noch nachträglich eingebaut werden kann, allerdings nur noch draußen (im Haus liegt schon Estrich und der Innenausbau beginnt in Kürze) und dass das dann wohl alleine unsere Sache wäre.

Wir waren doch ziemlich überrascht, da es aus unserer Sicht 1. ein Planungsfehler war (hätte doch schon viel eher bekannt und geplant sein müssen) und 2. auch ein Kommunikationsfehler (niemand hat im Vorfeld mit uns darüber gesprochen). Jetzt sollen wir schätzungsweise 8.000 Euro für so eine Hebeanlage im Vorgarten ausgeben und der Generalunternehmer spricht sich von jeder Verantwortung frei?

Wir haben gelesen, dass Mehrkosten aus Grundstücksgegebenheiten der Bauherr zahlt, aber dafür hätte man uns doch zumindest mal informieren müssen. Außerdem hätte die Hebeanlage auch direkt in die Bodenplatte eingelassen werden können. Jetzt ist alles viel komplizierter. Was würden Sie empfehlen? Liegen wir so verkehrt mit unser Meinung, dass den GU und die Architektin nicht auch eine Verantwortung tragen? Vielen Dank für Ihr Feedback.

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Michael E am 31.10.2022 18:48

Hallo

Wir wohnen jetzt seit 3 1/2. Jahr in unserem Haus (Neubau), gekauft über einen Bauträger.

Nun hab ich festgestellt, daß sich um die Satellitenschüssel einige Dachziegel (Westseite vom Haus) verschoben, gehoben haben.

Wann sich die Dachziegel genau gelöst haben, kann ich leider nicht genau sagen, da mann von unserem Garten schlecht auf das Dach sieht.

Mit dem Bauträger hab ich schon telefoniert, der meinte, daß war mit Sicherheit der Wind und wenn es der Wind war, muss ich es selbst zahlen. Er ruft den Dachdecker an aber der würde mir das selbe sagen.

Bei den Nachbarhäusern in unserer Siedlung (ältere Häuser) war in den 3 1/2 Jahren nichts.

Meine Frage nun, greif bei dem Schaden die Gewährleistung ?

Mfg Michael

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Michael am 24.10.2022 10:49

Hallo, im vergangen Jahr wurde eine Terrasse mit Feinsteinzeug angelegt. In der vorderen Reihe zum Rasen hin, wackeln jetzt fast alle Platten leicht. Gewährleistung möglich, weil Plattenkleber offensichtlich nicht hält.

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Detlef am 22.10.2022 09:04

Hallo wir wohnen seit 6 Jahre in einen Fertighaus . Fassade ist gemacht mit mineralischen farbigen putz. Auf dem ostseite sind minirisse entstanden . Bei Regen wird die Fassade grau von mineralien. Was können wir am besten machen.

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Nikolaus am 03.09.2022 17:23

Hallo wir sind seit 2 Jahren in eine neue Haus eingezogen (Neubau). Ich habe Riss in der Verblendfassade gesehen. Soll diese Fuge von die Baufirma bezahlt werden? Garantie?

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Redaktion bauen.de am 12.09.2022 13:36

Hallo Nikolaus,

das kommt drauf an. Setzrisse sind teilweise üblich und in gewissem Umfang hinzunehmen. Insbesondere, wenn es sich um fehlerhaftes Material oder Einbaufehler handelt, tritt jedoch die Garantie, bzw. die Gewährleistung in Kraft.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

rmeyns am 29.08.2022 08:36

Hallo,

in meinem 3 Jahre alten Anbau ist offensichtlich das Schloss der Haustür defekt. Es schließt jedenfalls nicht mehr korrekt. Die Baufirma sagt, das ist ein Bedienungsfehler kein Mangen, zudem gibt es auf bewegliche Teile, wie Schlösser, nur 1 Jahr Gewährleistung.

Ich habe so eine Einschränkung nirgends gefunden. Auch wurde hierzu nichts gesondert vereinbart. Hat die Baufirma hier Recht?

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Redaktion bauen.de am 02.09.2022 10:34

Hallo meyns,

wir können und dürfen leider keine Rechtsberatung leisten und Ihren Fall insofern auch nicht einschätzen. Richtig ist aber, dass nicht jeder Mangel und Defekt unter die Gewährleistung fällt, insbesondere, wenn es sich um Abnutzung handelt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Simon am 26.08.2022 07:51

Guten Morgen,

wir haben einen Bauleiter und für den Rohbau eine von ihm empfohlene Rohbaufirma beauftragt. Im Bauantrag eingezeichnet und von uns auch gewollt ist eine linksgewendelte Treppe. Jetzt hat die Rohbaufirma aber eine rechtsgewendelte Treppe eingegossen, womit wir natürlich nicht einverstanden sind. Die Rohbaufirma sagt, der Fehler liege beim Bauleiter, der Bauleiter sagt, er habe die richtigen Pläne geschickt. Meine Frage: Der Bauleiter muss doch die Treppe abnehmen, wenn ihm da der Fehler nicht auffällt trägt er doch dafür die Verantwortung, oder?

Freue mich auf Ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 02.09.2022 10:31

Hallo Simon,

das kommt sicherlich auf den Einzelfall und die Verträge an. Wir können hierzu leider keine Einschätzung abgeben, wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

Die Redaktion von bauen.de

Kedderle am 18.08.2022 11:45

Guten Tag,

wir haben ein Fertighaus gebaut und sind dort vor kurzem eingezogen. Da wir die Spachtel- und Malerarbeiten selbst übernommen haben gab es nach Fertigstellung der Wände durch die Hausbaufirma eine Abnahme.

Nun haben wir den Fall dass die angebrachten Rolladenkurbeln teilweise aus den Rigipsplatten ausbrechen. Wir haben die Kurbeln für die Süachtel- und Malerarbeiten jedoch gar nicht abgenommen. Die Kurbeln sind jetzt seit 6 Monaten verbaut und seit ca. 3 Wochen (seit unserem Einzug) in regelmäßiger Benutzung. Die Hausbaufirma möchte sich das Ganze aus Kulanz anschauen, lehnt jedoch eine Kostenübernahme weiterer Malerarbeiten ab da bei der damaligen Abnahme noch alles in Ordnung war.

Haben wir hier eine Chance das Thema über den Gewährleistungsanspruch laufen zu lassen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 22.08.2022 15:45

Hallo Kedderle,

grundsätzlich gibt es gewisse Ansprüche, die der Gesetzgeber vorschreibt. Durchgesetzt werden müssen diese jedoch im Zweifel von Gerichten. Wenn Sie sich also nicht mit der Baufirma einigen können, müssten Sie entsprechend juristisch vorgehen. Ob Ihr Anliegen eine Chance hat, muss ein spezialisierter Jurist einschätzen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Helga Reichardt am 28.07.2022 17:37

Wir haben vor ca. 1 Jahr unseren Hof pflastern lassen. Als nach ca. 1/4 Jahr weiße Flecken, die durch Betonstaub beim Zurechtschneiden der Pflastersteine entstanden sind, immer noch vorhanden waren, haben wir uns schriftlich 2x an die ausführende Firma gewandt und um Nachbesserung gebeten. Haben jedoch keine Reaktion erfahren. Was können wir noch unternehmen ?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 08.08.2022 14:32

Hallo Helga,

dann ist Zeit für eine Rechtsberatung.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marc Se am 01.07.2022 21:44

Guten Abend,

Wir haben uns ein 3 Stöckiges Schlüsselfertiges Haus ohne keller gekauft. Nun ist ihn 2 Wochen Die Übergabe. Uns ist aufgefallen beim Türen einbauen, das bei einem Zimmer die Türe nur 90 Grad aufging und dann am Boden hängen geblieben ist. Ich dachte zuerst das die Türenbauer die Türzarge schräg eingebaut haben und habe das dan gleich mit der Wasserwagge überprüft und sie lag im Wasser. Daraufhin habe ich die Wasserwagge an der Stelle, wo die Türe hing auf den Boden gestellt und man hat gesehen das der Boden Berg auf ging. Ich habe das den Bauleiter gezeigt und er meinte er lässt sich was einfallen. In meinen Augen kann man da nichts mehr machen, da man ja den ganzen vinylboden raus reißen muss und was danach passiert weiß ich auch nicht weil das eine Doppelhaushelfte ist und die Betongplatte ja schon gegossen drauf gesetzt wurde. Kann mir jemand sagen ob der Bauunternehmer mir Geld erstatten muss und wenn ja wie viel kann ich da anschlagen?

Liebe Grüße

Marc

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 04.07.2022 11:05

Hallo Marc Se,

zunächst müssen Sie dem Baunternehmen die Chance auf Nachbesserung geben. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind und sich mit dem Unternehmen nicht einigen können, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Allerdings gibt es für alle Abweichungen Toleranzen, beim Boden sind das einige Millimeter pro Meter. Diese Toleranzen können allerdings bereits dazu führen, dass eine Tür nicht mehr richtig aufgeht. Lösungsansätze betreffen dann möglicherweise eher die Tür, nicht den Boden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Gesa am 17.06.2022 12:11

Guten Tag,

wir möchten eine Wohnung kaufen und im Kaufvertrag steht, dass der Käufer die Gewährlungsansprüche (an die am Bau beteiligten Handwerker, etc.) an uns abtritt. Ein Bekannter meine, dass dies nicht möglich sei. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 20.06.2022 11:24

Hallo Gesa,

Gewährleistungsansprüche hat im entsprechenden Fall der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber, bzw. der Käufer dem Verkäufer. Wie mit der genannten Klausel umgegangen wird, können wir nicht sagen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Herr Tursun am 29.04.2022 11:16

Guten Tag,

wir haben vor ca. viereinhalb Jahren ein neues Haus (Doppelhaushälfte) gekauft und seit letztem Jahr zeigen sich an den Außenwänden (WDVS) allmählich grünliche Algenflecken an der Putzfläche und sie sieht sehr schmutzig aus.

Ich frage mich, ob diese Verschlechterung an dem Außenwände auch mit der Gewährleistung abgedeckt ist? Denn bald läuft unsere fünfjährige Garantiezeit ab.

Herzlichen Dank vorab.

Herr Tursun

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 02.05.2022 14:42

Hallo Herr Tursun,

sofern Sie keinen entsprechenden Schutzanstrich haben fällt das eher nicht unter Gewährleistung. Algenwachstum kann schon mal passieren, insbesondere, wenn die Fassade kalt (=gut gedämmt) und feucht ist. Im Zweifel müssten Sie das von einem Gutachter prüfen lassen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Glücklicher am 22.04.2022 09:03

Guten morgen,

Wir werden im Juli in unser Haus einziehen, leider zeigt sich in der Garage Feuchtigkeit. Unser Grundstück verläuft als Gefälle und die Garage ist hinten und auf einer Seite ca. 80cm bis 1 Meter im Erdreich verbaut . Der Bauunternehmer hat den Rohbau (Haus und Garage gebaut). Es wurde hoch gemauert, ca. 1m hoch mit Betonbefüllsteinen und der Rest mit roten Ziegeln.

Mittlerweile wissen wir das die Garage damals von meinem Bauunternehmer in keinster Weise abgedichtet worden ist . ( keine Drainage, kein Fugenband , nicht hochbetoniert , kein Bitumenanstrich , keine Hochkehle mit Bitumenpaste ). Die Garage wurde im Dezember 2020 gebaut.

Anfangs als die Garage stand und die Feuchtigkeit rein kam sagten uns Leute : " Die Garage trocknet aus " . Mittlerweile ist die Garage aber von einem anderen Gewerk von oben abgedichtet , und unten an der Garage von meinem jetzigen Gartenbauer ebenfalls abgedichtet worden mit Noppenfolie und Dichtschlämme . Mein Gipser hat die Garage auch schon verputzt , und trotzdem dringt Feuchtigkeit durch .Teilweise wenn es stark regnet ist der halbe Boden von der Garage voll mit Wasser .

Mittlerweile darf ich mir anhören , warum ich nicht früher reagiert habe .

Ich habe jetzt seit es vor etwa 3 Wochen das erste mal wieder so stark angefangen hat zu regnen mich an mein Bauunternehmer gewandt , telefonisch.

Beim 1. Gespräch versprach er mir dass er sich in 2, 3 Tagen bei mir meldet das er ausgeübt und den Fehler behebt , und das er garnicht mehr wüsste wie damals überhaupt meine Garage zusammengestellt worden war . Ich erklärte es ihm am Telefon.

Das war am Freitag den 1. April .

Bis heute versuchen wir im vergebens an das Telefon ranzubekommen , wir rufen teilweise bis zu 2 mal täglich an . Es geht aber immer leider nur seine Frau ans Telefon weche im Büro sitzt .

Und sie sagt uns ständig, dass sie im das immer mitteilt , aber sie auch nichts dafür kann dass er sich nicht meldet , sie sitzt immer nur dazwischen und verspricht uns jeden Tag aufs neue das sie im das mitteilt und das er sich meldet.

Ich habe ihm nun letze Woche dann eine E Mail geschrieben das ich eine handhabe gegen ihn habe , leider wurde darauf auch nicht reagiert, seine Frau hat mir aber am Telefon bestätigt dass die E Mail gelesen worden ist .

Dort beschrieb ich nochmals das Problem und hab ihn sogar darum gebeten das er vorbeikommt und sich das anschaut, aber noch ohne Frist .

Nun möchte ich ihm eine 2.Mail schreiben mit Fristsetzung dann .

Liebe Grüße

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Katrinchen am 19.04.2022 11:03

Hallo, wir haben ein Fertighaus gebaut. Der gesamte Wohn- Essbereich wurde 15cm zu klein geplant (von Werk aus) und somit die Wand falsch gesetzt. Da die Wand eine tragende Wand ist, kann diese nicht umgesetzt werden. Welche Ansprüche gelten hier? Eine Nachbesserung ist ja nicht möglich.

Liebe Grüße

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Redaktion bauen.de am 25.04.2022 13:50

Hallo Katrinchen,

dazu sind uns keine Urteile bekannt. In anderen Zusammenhängen wurden oftmals Abweichungen von bis zu zehn Prozent als hinnehmbar gewertet. Was in Ihrem Fall gilt, können wir nicht sagen, wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Grundsätzlich wäre evtl. eine Minderung des Kaufpreises denkbar. Evtl auch Schadenersatz, wenn dadurch bspw. eine bereits gekaufte Küche nicht mehr eingebaut werden kann.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Thea0511 am 23.03.2022 16:22

Moin, meine Loggia Tür zum Abstellraum hat sich verzogen und ließ sich nicht mehr schließen. Schloß

ließ sich auch nicht mehr abschließen. Bau 2Jahre alt. Handwerkermeinte Haus hat sich gesetzt und setzte einen Keil ein.

Rechnung über gangmachung und Wartung ausgestellt. jahre alte Tür braucht keine Wartung.

Rechnung vom Bauunternehmen Wartung doch nicht korrekt. Handelt sich doch um einen Mangel.

Danke

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 04.04.2022 08:50

Hallo Thea,

wir verstehen den Sachverhalt anhand Ihrer Beschreibung leider nicht genau. Grundsätzlich ist es normal, dass sich ein Haus setzt, das ist nicht zwangsläufig ein Baumangel. Dennoch übernehmen viele Baufirmen die Kosten für die Neueinstellung von Fenstern und Türen oder auch für zerbrochene Scheiben. Urteile kennen wir zum Thema keine. Wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen wollen, bräuchten Sie die hilfe eines Rechtsbeistandes. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Stefan Maser am 10.03.2022 15:25

Hallo Redaktion von Bauen

kann ein Bauunternehmer einen bereits offiziell erteilten Auftrag wieder auflösen?

Der Auftrag wurde am 10.08.2020 von mir schriftlich erteilt. Der Bauunternehmer hat wegen anderer Aufträge meinen immer wieder verschoben. Aus Kulanz habe ich auch immer wieder zugestimmt.

Jetzt sind die Materialkosten gestiegen und er könne nicht mehr die Konditionen halten und wolle ein neues Angebot senden. Ich bin aber nicht bereit die Mehrkosten zu tragen, es ist ja nicht mein Verschulden.

Ist er oder ich mi Recht? Sollte ich eine Rechtsbeistand einschalten?

Gruß

Stefan

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 14.03.2022 13:42

Hallo Herr Maser,

Sie können den Vertrag kündigen. Sollte der Bauunternehmer dann aber eine Teilrechnung stellen, um etwaige bereits getätigte Planungsleistungen o.ä. abzurechnen, müssten Sie bezahlen oder spätestens dann einen Anwalt einschalten. Grundsätzlich darf der Unternehmer bereits getätigte Leistungen abrechnen und in bestimmten Fällen auch einen Teil der noch nicht erbrachten Leistungen. Er darf allerdings nicht die ausgemachten Kosten im Nachhinein eigenmächtig und unbegrenzt anheben. Was in Ihrem Fall genau Sache ist, welche Kostenerhöhung oder Teilabrechnungen im Rahmen wären, müssten Sie tatsächlich anhand konkreter Verträge, Angebote usw. mit einem Anwalt besprechen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sonne am 18.02.2022 22:25

Wir sind gerade in ein neues Haus eingzogen .Jetzt war Sturm,das neue Dach hat jetzt ein Schaden.Wer kommt für den Schaden auf.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.03.2022 09:54

Hallo Sonne,

sofern Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die den Schaden übernimmt, müssen Sie selbst dafür aufkommen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Peter am 17.02.2022 16:53

Guten Tag,

wir sind vor sieben Jahren in unser Fertighaus eingezogen und haben nun an einem zusätzlich mit Schaumstoff isolierten Heizungsrohr durch Zufall eine Undichtigkeit festgestellt, durch die das ganze Rohr verrostet ist.

Der Fertighaus-Unternehmer hat das ganze an den damaligen Subunternehmer weitergegeben, der eine Gewährleistung mit Hinweis auf die 5-Jahres-Grenze ablehnt.

Handelt es sich hierbei aufgrund der durch Subunternehmer angebrachten Isolierung, durch die die Undichtigkeit für uns nicht erkennbar war, um einen verdeckten Mangel den man als arglistig ansehen könnte? Oder ist die Sache für uns aussichtslos und wir müssen den Austausch des Rohres selbst bezahlen?

Vielen Dank vorab!

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.02.2022 13:48

Hallo Peter,

das können wir nicht einschätzen. Wir können und dürfen auch keine Rechtsberatung leisten. Ob es sich um einen verdeckten Mangel und arglistige Täuschung handelt müssten Juristen und/oder Gutachter feststellen, es müsste zudem nachweisbar sein. Dass Heizungsrohre gedämmt werden, ist allerdings nichts Besonderes, im Gegenteil eher Standard, um Wärmeverluste zu vermeiden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Jelsomina am 17.02.2022 09:36

Guten Tag,

ich habe vor 2,5 Jahren ein Kompletthaus von einem Bauunternehmer erworben mit einer Wärmepumpe, die neben dem Haus steht. Die Frage nun : Gilt für die Wärmepumpe die 5 jährige Gewährleistung oder nur die 2 jährige Garantie. Leider hat die Wärmepumpe vermutlich einen Totalschaden, Leider meldet sich weder der Bauunternehmer noch die Herstellerfirma der WP.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.02.2022 13:36

Hallo Jelsomina,

wir können und dürfen leider keine Rechtsberatung leisten. Ohnehin kennen wir die Verträge und sonstige Absprachen nicht. Normalerweise unterliegt der Einbau der Gewährleistung, für die Technik selbst gilt die Garantie. Was in Ihrem Fall gilt, können wir nicht einschätzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Egon am 03.02.2022 13:40

Guten Tag,

wir haben Schlüsselfertig gebaut und wohnen nun seit 4 Jahren und 5 Monaten im Haus. Ich wollte jetzt eine neue Duscharmatur anbringen und müsste dazu die S-Bögen Anschlüsse Herausdrehen und durch andere ersetzen. Diese sitzen aber so fest drin das sie sich einfach nicht bewegen lassen. Auf Anfrage bei mehreren Installateuren hieß es das ich das selbst ohne großen Kraftaufwand hin bekommen müsste und sie aber die Finger davon lassen weil sie nicht wissen was beim einbau eventuell verpfuscht wurde. Ich solle mich an den Bauträger wenden. Der Bauträger weist aber jegliche Gewährleistung zurück da alles Ordnungsgemäß eingebaut worden wäre. Er sei nicht für nachträgliche Umbauarbeiten verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 10.02.2022 15:10

Hallo Egon,

es stimmt, dass der Bauträger nicht für Umbauarbeiten verantwortlich ist. Sollte die Armatur damals falsch eingebaut worden sein, dann natürlich schon. Wenn kein Handwerker sich das ansehen will, gäbe es noch die Möglichkeit, einen Bausachverständigen zu beauftragen. Dann hätten Sie im zweifel gleich etwas in der Hand, um etwaige Ansprüche dem Bauträger gegenüber durchzusetzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Anton am 10.11.2021 19:51

Hallo,

bei meiner Whirlwanne im Bad wurde durch einen Sanitär-Kundendienst die Pumpe ausgetauscht , weil die Whirlwanne nicht mehr sprudelte. Der Kundendienst stellte nach dem Befüllen mit Wasser fest, das im hinteren Bereich zwei Bodendüsen nicht mehr sprudeln und sogar Wasser evtl. aus den Düsen entweicht und tropft. Wer muss für die Reparatur aufkommen? Wohne seit 4 Jahren und 3 Monaten drin. War ein Neubau mit schlüsselfertigem Bauen

Mit feundlichen Grüßen

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.11.2021 12:06

Hallo Anton,

sofern es tatsächlich ein Mangel ist, ist das Unternehmen, dass Sie mit dem Bau beauftragt haben verantwortlich und muss sich um die Reparatur kümmern. Das ist vermutlich entweder ein Sanitärunternehmen oder die Baufirma des Hauses.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Peter am 05.11.2021 16:57

Hallo,

wir haben gehört, dass, wenn beim Hausbau der Bauherr eine Bodenplatte von einer anderen Firma herstellen möchte, dann die Hausbaufirma dann die Gewährleistung auf ihr gebautes Haus verweigert. Ist das möglich

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 08.11.2021 11:16

Hallo Peter,

der Hintergrund ist, dass die Hausbaufirma nicht garantieren kann, dass die Bodenplatte korrekt gebaut wurde und nicht für Schäden haften möchte, die durch Fehler in der Bodenplatte entstehen. Im Zweifel müsste dann ein Gutachten oder Gericht entscheiden, wer für den Mangel haftbar gemacht werden kann. Verweigert eine Hausbaufirma bereits vor Vertragsabschluss jegliche Gewährleistung, sollten Bauherren keinen Vertrag mit dieser Baufirma abschließen - oder die Verträge zumindest professionell prüfen lassen. Normal ist ein solches Verhalten der Baufirma allerdings nicht. Im Gegenteil kommt es häufiger vor, dass die Bodenplatte von einer anderen Firma und nicht der Hausbaufirma hergestellt wird.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Veronika am 07.10.2021 09:08

Wie oder warum kommt es bei einem Bauvertrag nach VOB zur Aussetzung der Verjährungsfrist bei einer Mängelrüge? Meinen Sie mit aussetzen, diese wir unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 12.10.2021 12:11

Hallo Veronika,

angenommen Sie melden einen Tag vor Ablauf der Frist einen Mangel, kann das ausführende Unternehmen nicht einfach eine Woche warten und dann auf die abgelaufene Frist verweisen. Stattdessen wird sie ausgesetzt oder anders ausgedrückt verlängert.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Fridolin am 04.10.2021 18:50

Hallo. Nach Fertigstellung unser Massiv gebauten Hauses stellten wir jetzt fest das der Erker schief gemauert wurde. Auf einer Länge von 1,2 m um 7 cm. Was kann ich tun?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 12.10.2021 12:13

Hallo Fridolin,

den Schaden melden. Mehr Infos dazu gibts hier:

https://www.bauen.de/a/maengelruege-und-maengelbeseitigung.html

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

René am 24.09.2021 08:16

Guten Tag,

Kann man dem Bauunternehmen die Kosten für Wasser Strom in Rechnung stellen wenn dieses Bauunternehmen ein Gewährleistungsschaden beheben tut.?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 27.09.2021 11:52

Hallo René,

da sind wir überfragt. Die entsprechenden Formulierungen im Gesetz würden das eventuell ermöglichen, zumindest, wenn der Verbrauch eindeutig festegestellt werden kann. Sie könnens ja versuchen. Wenn das Unternehmen ablehnt, müssten Sie sich einen Anwalt suchen, um die Forderungen durchsetzen zu können. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße, die Redaktion von bauen.de

Ute am 13.08.2021 11:37

Risse in der Wand festgestellt und in der Gewährleistung schriftl.bemängelt. Bauunternehmer meint Maurerfirma ist Pleite es geht ihn nichts an.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 13.08.2021 14:52

Hallo Ute,

wenn Sie mit dem Bauunternehmer einen Vertrag geschlossen haben, ist der auch ihr Ansprechpartner. Wenn Sie mit der Maurerfirma den Vertrag geschlossen haben, dann diese. Um Ihre Rechte durchzusetzen, bzw. für eine weitere Handlungsempfehlung müssten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Tesla1510 am 03.08.2021 17:38

Ich habe mehrere Mängel an meinem Haus fest gestellt (20 Monate alt) ....der Baugesellschaft versucht alles mögliche um keine Gewährleistung leisten zu müssen....sie verweist immer wieder auf Wartungsverträge die ich hätte abschliessen müssen damit eine Gewährleistung in Kraft tritt. Wie soll ich weiter vorgehen ?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.08.2021 12:30

Hallo Tesla,

sofern ein Gewährleistungsfall vorliegt und sich die Baufirma querstellt, müssten Sie wohl rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen durchsetzen zu können. Ob es sich tatsächlich um einen solchen Fall handelt, hängt auch vom Vertrag ab, den sie geschlossen haben. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten, insofern müssten Sie sich an einen Anwalt oder einen Bauherrenverband wenden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Kontic am 31.07.2021 22:21

Hallo,

Ich habe eine Wohnung gekauft und vermietet. Gewährleistungszeit guilt noch.

Die Heizung war Mitte Februar für 4 Wochen ausgefallen und der Mieter hat 100 % Miete einbehalten. Das habe ich akzeptiert. Wahrscheinlich war die Minderung von 100 % nicht gerechtfertigt, aber ein großer Teil ist es.

Jetzt plane ich, den Entwickler um Demage zu bitten. Wie stehen meine Chancen? Welches Recht sollte ich für die Ansprüche anwenden?

Mit fG,

Kontic

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.08.2021 12:06

Hallo Kontic,

wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Ob Sie die ausgefallene Miete vom Heizungsbauer, bzw. Hersteller zurückbekommen können, wissen wir nicht.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Fadil am 16.07.2021 16:48

Hallo ich hab vor 1 Monat mein baustelle abgebrochen weil der Bauherr zahlt die Rechnungen nicht seit zwei Monaten. Ich habe auch Leistungen gemacht ohne Vertrag und der will ja nicht bezahlen. Jetzt kommt und sagt das par Mangel sind. Wie kann ich vor gehen und dieser Leistungen sind auf Bilder beweisbar.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 19.07.2021 12:16

Hallo Fadil,

Sie können offene Rechnungen anmahnen, berechtigte Forderungen per Gericht durchsetzen lassen. Wenn Sie sich mit dem Kunden nicht einigen, brauchen Sie möglicherweise die Unterstützung eines Anwalts. Und: um festzustellen, ob etwas ein Mangel oder nicht, muss möglicherweise ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

butterfly am 29.06.2021 09:24

Hallo, wir haben vor kurzem unseren Neubau mit einer Baufirma bauen lassen. Derzeit stehen wir vor der Schlussrechnung. Ich habe irgendwo gelesen, dass man 5 % von dieser Rechnung einbehalten darf für die Gewährleistung. Ist dies richtig? Leider haben wir keinen offiziellen Vertrag vereinbart wo dies ersichtlich wäre.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 02.07.2021 09:34

Hallo butterfly,

eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Üblich ist so etwas lediglich bei Mängeln. Wenn Sie beispielsweise bei der Übergabe feststellen, dass noch etwas nachgearbeitet werden muss, können Sie eine entsprechende Summe einbehalten, allerdings nicht auf eigene Faust, sondern in Absprache mit der Baufirma. Bei Uneinigkeit sollten Sie sich Unterstützung eines Anwalts oder eines Sachverständigen holen. Ohne konkreten Grund können Sie nicht einfach einen Teil der geschuldeten Summe einbehalten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

hassan1986 am 15.06.2021 06:54

Hallo, haben vor kurzem von einen Bauunternehmen ein Neu gebautes Reihenendhaus gekauft,zwei Tage nach der Abnahme entstand in der ganzen Reihe ein Wasserschaden womit auch unser Haus betroffen war. Die Ursache des Wasserschadens konnte auch nach Begutachtung nicht festgestellten werden,angeblich kein Leck in der Wasserleitung festgestellt und alles war Dicht,woher diese Menge an Wasser kam ist bis Heute ein Rätsel. Das Bauunternehmen hat aber eigenhändig ohne unsere bitte den Wasserschaden behoben und Trocknungsgeräte durch eine Fachfirma hingestellt. Nach Beendigungen der Arbeiten stellt uns das Bauunternehmen die Trocknungsarbeiten in Rechnung,ist das rechtens oder kann ich gegen diese Rechnung abwehren?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 21.06.2021 08:35

Hallo hassan1986,

aus unserer Sicht müsste das Bauunternehmen die Rechnung selbst zahlen. Allerdings können und dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Einen zuverlässigen Rat bekommen Sie beim Rechtsanwalt, evtl. auch beim Verband Privater Bauherren, beim Bauherren Schutzbund oder bei Haus & Grund. Evtl. sollten Sie sich mit den anderen Reihenhauseigentümern zusammentun.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sperber am 01.06.2021 18:35

Hallo,

wir bauen ein Fertihaus mit Schwörer-Haus. Morgen ist Bauabnahme. Ich habe festgestellt, dass alle Fenster und Türen mit zu wenig Einbauluft eingebaut wurden. Die normale Einbauluft zwischen Fensterrahmen und Fensterleibung beträgt zwischen 10 und 15 mm je nach größe der Elemente. Schwörer-Haus hat max. 5 mm Einbauluft. Durch diese geringe Einbauluft ist eine Ausdehnung der Fenster / Außenwand nicht mehr gewährleistet und Schäden vorprogramiert.

Ich habe vor Wochen diesen Mangel reklamiert und genaue Einbaudetails angefordert ( auch um zu sehen, wie die Abdichtung nach EnEV ausgeführt wurde). Bis heute ohne Erfolg.

Die Aussage des Bauleiters: Wir nehmen diesen Punkt mit ins Abnahmeprototkoll.

Wie kann ich mich absichern, auch über die 5 Jahre Gewährleistung, dass Schwörer-Haus für evtl. Schäden aufkommt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.06.2021 10:43

Hallo Sperber,

entweder, es handelt sich um einen Mangel, oder nicht. Ein Mangel muss behoben werden oder Sie einigen sich auf eine Ausgleichszahlung. Ggfs. wäre es auch möglich, einen Teil der Zahlung einzubehalten, bis der Mangel behoben wurde - oder um damit eine Firma zu beauftragen. Das dürfte in Ihrem Fall allerdings nicht praktikabel sein. Generell dürfte es schwer sein, Ansprüche über die fünf Jahre hinaus zu sichern. Ob die alleinige Aufnahme der Sache ins Protokoll ausreicht, wissen wir nicht. Das wird im Zweifelfalle in Zukunft auch ein Gericht entscheiden müssen. Evtl. sollten Sie sich die Einschätzung eines Fachanwaltes einholen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Maya am 27.05.2021 14:25

Guten Tag,

wir hatten vor knapp drei Jahren Hausübergabe (Juni 2018) und sind seit dem im Großen und Ganzen sehr zufreiden mit unserem Haus. Im vergangenen Dezember allerdings ist das erste Rollo ausgefallen, es folgten zwei weitere im Januar. Nach Öffnen des Kastens war klar: Die oberste Kunststoffschiene ist aus den Halterungen einfach abgerissen (und das ist jeweils an Tagen ohne Frost geschehen). Unsere Hausbaufirma hat einen Monteur geschickt, der die Schäden behoben hat, indem er sowohl eine zusätzliche Halterung eingebaut als auch die oberste Schiene durch eine aus Aluminium ersetzt hat. Laut dem Zettel, der zu unterschreiben war, summierten sich die Kosten für die etwa 6 Stunden, die er bei uns tätig war (theoretisch) auf etwa 1200 € für Anfahrt und Arbeitskosten, die wir nicht zahlen mussten, da die Firma dies aus "Kulanz" nachgebessert hat. Auf die Nachfrage, ob wir jetzt damit rechnen müssen, dass nach und nach alle der Rollos abreißen, wurde natürlich geschrieben, dass dies nicht zu befürchten sei. Wir haben überwiegend bodentiefe Fenster, einige davon ca. 2 m x 2 m, also recht schwere Rolläden.

Gestern nun ist wieder ein Rollladen ausgefallen und ich würde wetten, dass es sich abermals um das gleiche Problem handelt.

Handelt es sich bei der Nachbesserung tatsächlich um Kulanz?

Gibt es eine Möglichkeit, von der Firma zu verlangen, diesen unserer Meinung nach systematischen Fehler bei allen übrigen Rollos zu beheben, auch wenn die noch nicht abgerissen sind? Oder müssen wir darauf warten, dass die abreißen? Welche Möglichkeiten haben wir, wenn es heißt, jetzt ist mal Schluss mit Kulanz, das dürfen wir nun selber zahlen?

Über einen Ratschlag in dieser Sache würde wir uns freuen, viele Grüße aus Berlin

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.05.2021 11:38

Hallo Maya,

das lässt sich leider nicht so einfach sagen. Wir dürfen und können ja keine Rechtsberatung leisten. Zunächst einmal ist es aber schön, dass die Firma so schnell und kostenlos reagiert hat, das ist nicht immer so. Sollte das irgendwann nicht mehr der Fall sein, müssten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Nach Ihrer aktuellen Erfahrung könnten Sie natürlich eine Mängelrüge stellen, weil die Rollläden ja scheinbar mangelhaft oder mit mangelhaftem Material eingebaut worden sind, und fordern, dieses Mangel überall zu beheben. Zu den Erfolgsaussichten können wir Ihnen aber leider nichts sagen. Eventuell kann man Sie bei einem Eigentümerverband besser beraten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

henric-a am 10.05.2021 09:49

Guten Morgen,

wir haben an unserer Luft-Wasser Wärmepumpe eine Undichtigkeit, welche zum Ausfall der Heizung führt.

Die Undichtikeit scheint an einer Verrohrung zu sein, welche aus dem Boden in die Außeneinheit der Luft-Wasser Wärmepunmpe geht.

Wir haben im Zuge des Hausbaus eine 5-jährige Garantie beim Hersteller (Vaillant) für die Heizungsanlage mit gekauft.

Da die Undichtigkeit an der Verrohrung auftritt, sagt der Hersteller, dass dies nicht in den Garantiebereich von Vaillant fällt sondern in die Gewährleistung des Sanitärunternehmens, welche die Verrohrung/Installation vorgenommen hat.

Der Installateur redet sich damit raus, dass die Anlage 2 Jahre lang dicht war und es sich somit um keinen Gewährleistungsfall handelt.

Ich als Leie schätze es so ein, dass NUR eine Dichtung undicht ist und ersetzt werden müsste.

Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich am besten verhalte?

Vielen Dank und viele Grüße

Henric Ambrosy

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 18.05.2021 15:07

Hallo Herr Ambrosy,

da kommen Sie vermutlich nicht drumherum, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen und/oder sich einen Anwalt zu suchen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Schreiner 01 am 27.04.2021 16:31

Hallo.

Habe mein Dach vor 6 Jahren neu eindecken lassen und Jetzt habe ich es Reinregnet am Dachständer.

hab es an der Isolirung bemerkt das die Feucht war.

Aber die Firma will davon nicht mehr wissen hat sie gesagt. was kann man da dagegen mach weiß da jemand was?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 29.04.2021 13:13

Hallo Schreiner,

nach fünf Jahren läuft die Gewährleistung aus. Danach wird es schwer, Mängel noch durchzusetzen. Unter anderem müssten Sie nachweisen, dass es sich um einen Fehler der Dachdecker handelt, der erst jetzt erkannt worden ist. Sie brauchen vermutlich einen Anwalt und einen Gutachter, um hier Ansprüche durchsetzen zu können.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sonja am 12.04.2021 12:10

Hallo! Wir sind 2019 in unser neugebautes Haus eingezogen. Seit mehreren Wochen stinkt es furchtbar aus dem Abfluss unserer Dusche - der direkt neben der Toilette ist. Kein Rohrreiniger, kein tägliches Durchspülen helfen. Daher habe ich den Bauleiter angesprochen, der mich auf die Sanitärfirma verwiesen hat. Dies ist aber die Nachfolge-Firma der Firma, die während des Baus pleite gegangen ist und sie meinte daher, dass der Bauträger die Gewährleistung für solche Dinge übernommen hat. Von dem wurde mir jetzt aber gesagt, dass ich die Rohrreinigung-Firma selbst beauftragen muss. Was ist denn hier nun richtig?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 16.04.2021 09:11

Hallo Sonja,

richtig ist, dass die Firma, die Sie beauftragt haben, die Gewährleistung übernimmt. Wenn Sie also keine Verträge mit der Sanitärfirma haben, ist die Baufirma zuständig. Die müsste sich dann im Zweifel an die Sanitärfirma wenden. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, bleibt Ihnen wohl nichts andres übrig, als sich einen Anwalt zu nehmen und die Sache juristisch zu erstreiten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Vilena am 28.03.2021 18:06

Hallo!

Neubau Wohnung .

Nach Übergabe Mängel an der Decke entdeckt .Bauträger hat beseitigt ,aber sieht noch schlimmer aus.

Was können wir machen ? Restzahlung müssen wir noch bald zahlen.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 29.03.2021 14:49

Hallo Vilena,

wir können Ihnen nichts anderes sagen, als bereits im Artikel steht. Ansonsten sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Heike am 01.03.2021 14:06

Wie sieht es mit der Gewährleistung an Häusern aus , innerhalb der 5 Jahresfrist.

Bei uns ist in der Haustüre, bei einer Dreifachverglasung, die mittlere Scheibe komplett gesprungen durch die extremen Temperaturunterschiede.

Die Türe lag zum Teil mit in den Kosten bei der Hausbaufirma und dieMehrleistung wurde an den Torgauer überwiesen.

Keiner will jetzt bezahlen. Wie soll ich mich jetzt verhalten.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.03.2021 08:06

Hallo Heike,

wenn Sie auf dem direkten Weg mit den Herstellern, bzw. der Baufirma nicht weiterkommen, können wir Ihnen leider kaum helfen. Ihnen bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt. Verbände wie Haus+Grund, Bauherrenschutzbund oder der Verband Privater Bauherren beraten üblicherweise nur Mitglieder. Aber vielleicht wäre das noch eine Option für Sie.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Alfons am 01.03.2021 13:18

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Tut mir leid. Wir haben von einem Bauträger gekauft. Die Hebeanlage für die Dusche und Toilette im Keller ist von einem vom Bauträger beauftragten Unternehmen installiert und verbaut worden. Frage: Gilt hierfür auchdie 5 Jahresfrist?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 11.03.2021 08:02

Hallo Alfons,

grundsätzlich gilt je nach Vertrag für alles, was Sie dem Bauträger bezahlen vier oder fünf Jahre Gewährleistung. Der wiederum müsste sich im Zweifelsfalle selbst an den Hersteller/Monteur der Hebeanlage wenden. Mehr können wir Ihnen dazu aber leider nicht sagen, weil wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Alfons am 01.03.2021 11:55

Gilt die 5-Jahresfrist auch für eine bauseitige unter Putz verbaute Hebepumpe ?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 01.03.2021 12:33

Hallo Alfons,

Gewährleistung besteht nur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Bauseitige Leistungen werden vom Bauherrn und nicht von der Baufirma durchgeführt, insofern gibt es auch keine Gewährleistung. Evtl. gibt es Garantieansprüche dem Hersteller des Bauteils gegenüber.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

meisenring am 24.02.2021 15:54

situation:

Bauherr (Vob) Vertrag stellt vor Ablauf der Gewährleistungsfrist maängelanzeige Fristsetzung 14 tage

Auftragnehmer Reagiert nicht

Frage ist zweite verzugsanzeige notwendig

Auftragnehmer reagiert wiederum nicht

Ersatzvornahme möglich

Muss AG Ersatzvornahme anzeigen ,oder kann er einfach eine andere Firma einsetzen und die Mängel abarbeiten Lassen

auf Kommentar antworten

Miriam am 11.02.2021 11:11

Hallo, wir hätten Mal eine Frage. Wir bauen gerade auf unseren Grundstück mit einer Beauftragten Baufirma unser Traum vom Haus. Wie üblich haben wir ein Festpreis mit der Firma vereinbart. Jetzt das Problem, wie immer kommen bei solchen Projekten Mehrkosten ins Spiel. Hier ist auch noch nicht das Problem. Sondern das der Bauträger sich weigert uns die original Rechnungen vorzulegen. Die sagen sie müssen es nicht tun. Durch intensives nachfragen bzw nachforschen konnten und wurden einige Rechnungen aufgelöst bzw kosten gemindert. Dieses ist aber sehr nerven aufwendig... Stimmt es, das sie uns zusätzlich Rechnungen stellen dürfen (von dritten) ohne uns diese belegen zu müssen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 12.02.2021 15:01

Hallo Miriam,

das kommt möglicherweise auf den Einzelfall an. Aber wenn Sie die Baufirma mit einer bestimmten Leistung beauftragen, kann die Firma diese Leistung natürlich in Rechnung stellen - unabhängig davon, ob sie diese Leistung komplett selbst erbringt oder zum Teil jemand anderen beauftragt. Uns ist nicht bekannt, dass es hier einen Anspruch auf Einsicht in die Kalkulation oder Rechnungen gäbe.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Karin Vollbehr am 07.12.2020 12:26

Was ist denn, wenn erst nach 7 Jahren ein erheblicher Schaden entsteht und bei Ermittlungen festgestellt wird, das der Mangel nicht erst jetzt entstanden ist , sondern bereits langer Zeit zuvor, und auch festgestellt wurde , dass der gesamte Abschnitt fehlerhaft verbaut wurde, was bei Hausabnehme nicht erkennbar war

auf Kommentar antworten

Karin Vollbehr am 07.12.2020 12:26

Was ist denn, wenn erst nach 7 Jahren ein erheblicher Schaden entsteht und bei Ermittlungen festgestellt wird, das der Mangel nicht erst jetzt entstanden ist , sondern bereits langer Zeit zuvor, und auch festgestellt wurde , dass der gesamte Abschnitt fehlerhaft verbaut wurde, was bei Hausabnehme nicht erkennbar war

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 14.12.2020 10:49

Hallo Karin Vollbehr,

natürlich können Sie sich jederzeit mit dem jeweiligen Unternehmen auf Nachbesserung bzw. Ersatz einigen. Können Sie das nicht, müssen Sie zum Anwalt gehen, um ihre Interessen durchzusetzen. Das ist auch in diesem Fall so und weil die Gewährleistung abgelaufen ist, sind Ihre Chancen etwas schlechter. Wie es in Ihrem Einzelfall aussieht, können wir nicht sagen, einerseits, weil uns dazu Details fehlen, andererseits, weil wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Marion am 30.11.2020 16:07

Hallo,

vor sechs Jahren sind wir in unser neues Haus eingezogen und hatten seitdem nie größere Probleme

mit unserer Dimplex Wärmepumpe.

Nun zeigt sie eine Störung an, die der Servicetechniker nicht beheben kann, weil die Wärmepumpe so aufgestellt wurde, dass die Wartungsarbeiten nicht problemlos durchgefürt werden können. Haben wir noch Garantieansprüche beim Bauherrn oder müssen wir die Kosten für den Umbau der WP alleine tragen?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 04.12.2020 14:15

Hallo Marion,

die fünf Jahre Gewährleistung sind abgelaufen. Ob Sie dennoch Ansprüche haben, sollten Sie mit einem Fachanwalt klären. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Tuffi am 30.11.2020 08:32

Hallo, wir sind voe 3 Monaten in unseren Neubau gezogen. Seitdem es nun kälter wird brummt unsere Außenanlage der Luft Wärmepumpe dermaßen laut, dass sich sogar Nachbarn gestört fühlen. Ein Techniker war vorher schon mal da und fand keinen Defekt.

Man muss dazu sagen, dass das Gerät erst an der Wand hing, und Vibartionen im Haus verursacht hat. Der Bauträger hat es dann von der Wand entkoppelt und auf Betonfüße gestellt. Das Problem ist aber nicht beseitigt. Nund schieben sich Hersteller und Bauträger den schwarzen Peter zu. Wie können wir hier weiter vorgehen? Wer ist unser Ansprechparter und muss für die Beseitigung einstehen? Je kälter es wird desto mehr brummt es ja auch.

Danke für die Hilfe.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 30.11.2020 10:11

Hallo Tuffi,

bitte beachten Sie zunächst, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Ganz allgemein kommt es drauf an, wem der Vertrag geschlossen wurde. Wenn Sie zB. schlüsselfertig gebaut haben, haben Sie normalerweise einen Vertrag mit der Baufirma unterzeichnet und die hat dann einzelne Gewerke selbst vergeben, etwa den Heizungseinbau. Dann ist die Baufirma ihr nächster Ansprechpartner und die kann sich ggfs. an den Hersteller wenden. Aber ihnen gegenüber muss die Baufirma aktiv werden. Es kann sein, dass die Baufirma sich dafür an den Hersteller der WP wendet und dieser nicht reagiert. Das ist dann aber in erster Linie das Problem der Baufirma, die dafür sorgen muss, dass sie die vertraglich zugesicherten Leistungen erbringt.

Setzen Sie Ihrem Vertragspartner eine Frist, anschließend können Sie einen eigenen Handwerker engagieren, die Rechnung können Sie dem Vertragspartner weiterleiten. Letztendlich brauchen Sie aber möglicherweise icht nr eine individuelle Beratung, sondern auch Hilfe, ihre Rechte durchzusetzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

lucky am 19.11.2020 11:38

Hallo, ich habe ein neues Haus vor drei Jahren bezogen, und jetzt sind bei mir die Kunststoff Rollläden, verbogen. Ich hatte meinen Schreiner darüber informiert. Ein Mitarbeiter hat sich das angesehen und konnte sich nicht erklären wie es dazu gekommen ist. Jetzt erhielt ich eine Mail, von der Schreinerei das sich der Beauftragte Fenster Hersteller weigert

dies als Gewährleistung zu betrachten. Der Grund wäre eine Fehlerhafte Handhabung, man dürfe die Rollläden bei Starker Sonneneinstrahlung nicht komplett Schließen, damit ein Luftaustausch dahinter stattfinden kann. Was er auch immer als Anweisung zu den Rollläden als Gebrauchsanweisung mit gebe, diese Information habe nicht erhalten, auch nicht von der Schreinerei .

Ich habe der Schreinerei, angeboten das ich für die Austauschkosten auf Alus. aufkomme, und Er dafür die Einbaukosten übernehmen soll.

was könnte ich tun sollte er nicht darauf eingehen.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 20.11.2020 09:52

Hallo lucky,

wenn Sie sich nicht einigen können, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich ihr Recht juristisch zu verschaffen, also mit der Hilfe eines Anwalts. Wie die Erfolgsaussichten aussehen, kann ein Anwalt nach einer Erstberatung besser einschätzen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sandy91 am 05.11.2020 19:45

Guten Abend.

Wir sind letztes Jahr in unserem Neubau eingezogen, welches wir durch einen Generalunternehmer haben bauen lassen.

Im Abnahmeprotokoll haben wir die unterschiedliche Fugenfarbe der Außenfassade angegeben. Wir sollten den Sommer abwarten um auszuschließen, dass es nicht am Wasseranteil liegt.

Gesagt getan. Die Farbe ist unterschiedlich.

Nun heißt es, dass wir einen Sachverständigen beauftragen sollen, um ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ist das so? Muss das nicht über das Generalunternehmen laufen? Müssen wir, da wir da nun über ein Jahr mit sitzen einen Anwalt einschalten. Das Unternehmen welches verfugt hat, weigert sich zu zahlen bzw. den Schaden zu beheben.

Über eine Hilfestellung wie wir weiter vorgehen müssen würde ich mich sehr freuen.

Sandra

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.11.2020 09:56

Hallo Sandy91,

nein, Sie sollten kein Gutachten in Auftrag geben. Zumindest nicht, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben, der Ihr Anliegen für Sie durchsetzen kann und dann auch die Kosten für das Gutachten dem Generalunternehmer in Rechnung stellen kann. Einen anderen Weg sehen wir tatsächlich nicht, wenn Sie sich nicht mit dem Unternehmen einigen können. Ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, können wir allerdings schlecht einschätzen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Ostfriesland am 18.09.2020 22:46

Moin liebe Redaktion,

wir haben da mal ein paar Fragen... Wir haben im November´19 ein Haus, Bj. 1862, natürlich unter Denkmalschutz stehend, erworben. Dieses Haus haben wir nur mit der Prämisse gekauft, das der untere Teil zur Ferienwohnung ausgebaut wird und bis März, diesen Jahres fertigstellt werden sollte. Nun, dann kam Corona... Davor hatten wir aber eine andere Problematik. Der Bauleiter den wir mit dem Auftrag versehen hatten, gab uns vor Kauf zu verstehen, leider nicht schriftlich, dass wir ein Zuwegerecht haben und uns über die Umbaumaßnahmen keine Gedanken machen müssten. Da wir aber gerne auf der sicheren Seite sein wollten, haben wir um eine schriftliche Bestätigung seitens des Grundbuchamtes gehofft, leider ohne Erfolg, denn nirgends wurde das angeblich bestehende Zuwegerecht verankert. Daraufhin sind wir noch direkt zum Bauamt, wo wir die Büchse der Pandora geöffnet hatten. Nicht nur, dass wir keine Eintragung im GB hatten, kamen auch noch über fünfundzwanzig Jahre Versäumnisse des BA hinzu. Wir mussten nochmal einen Architekten und einen Statiker beauftragen, alles zu unseren Lasten, da es angeblich keine Unterlagen über die Statik etc. von unserem Haus gab. Nach vielen Terminen, Besichtigungen, neuen Berechnungen, Brandschutzbestimmungen usw. ging der neue Bauantrag zum BA und es gab bis vorgestern keine Antwort vom BA. Wir haben dann das BA angerufen und erfahren, dass der Bauantrag zwar eingegangen sei aber nochmal bearbeitet werden müsse, obwohl uns mdl. schon zugesichert wurde, dass nun alles in die Tat umgesetzt werden kann. Von unserem Bauleiter haben wir seit April nichts mehr gehört und wir denken auch nicht, dass der Bau durch ihn fortgeführt wird, da wir schon mehrere Gespräche diesbezüglich hatten und auch schon ordentlich Geld geflossen ist, obwohl keine Leistung von ihm erfolgte. Können wir den Bauleiter in die persönliche Haftung mit einbeziehen, da wir noch vor Kauf explizit darauf hingewiesen haben, dass die Finanzierung nur mit einer Ferienwohnung bestehen kann und uns zugesichert wurde, dass alles kein Problem ist und die Fertigstellung terminiert wurde, leider nur mündlich, nicht schriftlich. Wir wissen, dass klingt alles ziemlich abenteuerlich und blauäugig aber wir waren im guten Glauben, da uns der Vorbesitzer auch bestätigte, dass vor ihm auch eine Ferienwohnung eingebaut war und diese über den hinteren Eingang zugänglich war.

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen

Viele Grüße aus Ostfriesland

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Redaktion bauen.de am 28.09.2020 11:41

Hallo Ostfriesland,

wir dürfen und können keine Rechtsberatung leisten, deswegen sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, um zu erfahren, welche Ansprüche Ise haben und wie Sie diese durchsetzen können. Allerdings ein paar Anmerkungen:

- an sich ist es nicht die Aufgabe eines Bauleiters, Auskünfte über mögliche Wegerechte zu geben. Ob daraus ein Anspruch ihm gegenüber entsteht, können wir nicht sagen.

- Dass das Bauamt lange Zeit braucht, um einen Bauantrag zu genehmigen, zumal unter scheinbar nicht alltäglichen Bedingungen ist auch nicht sein Fehler.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

der Versicherungsmakler am 04.09.2020 14:09

Der Versicherer ist in der Pflicht. Egal wie der Schaden entstanden ist diesen zu begleichen ( einzige Ausnahme ist Vorsatz des Versicherungsnehmers ). Der Gebäudeversicherer erstattet den Neuwert und nimmt beim Handwerker Regreß.

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Samsara am 28.08.2020 00:56

Liebe Redaktion,

ich habe eine Eigentumswohnung von einem Bauträger gekauft, die Abnahme war vor 2 Jahren, es besteht also noch Gewährleistung. Es gab im Juli einen sehr großen Wasserschaden (Frischwasser), der nachweislich durch Pfusch vom Installateur des Bauträgers verursacht wurde. Dieser gesteht den Fehler auch ein. Die Gebäudeversicherung hat sich aus dem Fall rausgezogen und beruft sich auf die Gewährleistungsfrist des Bauträgers. Der Bauträger fühlt sich jedoch nicht verantwortlich und verweist auf den Installateur. Der Gutachter der Haftpflichtversicherung des Installateurs hat einen wirtschaftlichen Totalschaden attestiert. Alles muss bis auf den Rohbau entfernt und erneuert werden, die Haftpflichtversicherung wird jedoch nur den Zeitwert bezahlen. Es liegt noch kein Angebot für die Wiederherstellung vor, ich rechne jedoch mit einer Summe an die 200.000 €. Wer zahlt die Differenz zwischen Zeitwert und Wiederherstellungskosten? Das kann doch nicht sein, das wir das selbst tragen müssen. Dies müsste doch eigentlich die Gebäudeversicherung oder der Bauträger übernehmen.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 31.08.2020 11:44

Hallo Samsara,

das Haus haben Sie vom Bauträger gekauft und er ist Ihnen gegenüber auch in der Pflicht. Der Installateur ist dem Bauträger gegenüber in der Pflicht. Ob die Zahlung der Versicherung gerechtfertigt ist oder nicht, können wir nicht einschäzen, auch nicht, ob Sie einen Anspruch auf Differenzzahlungen haben. Sie sollten sich unbedingt einen Anwalt nehmen.

Herzliche Grüße und viel Kraft und Erfolg für diese Sache,

die Redaktion von bauen.de

benzjohn am 09.07.2020 09:57

Guten Morgen,

vier Jahre nach Bauabnahme haben wir festgestellt, daß sich an unserem Fertighaus im Übergang Fenster/Wand der Vorhang bewegt, vermutlich durch Zugluft. Des weiteren gab es Farbveränderungen an der Außenwand in Bodennähe. Eine Feuchtigkeitsbildung in der Wand ist nicht auszuschließen.

Die Herstellerfirma wünschte die Zusendung von Bildern. Da nach unserer Meinung eine Feststellung von Feuchtigkeitsbildung nur vor Ort möglich ist, verlangten wir einen Ortstermin. Die Firma ist bereit, gegen Vergütung der Fahrkosten plus Vergütung des Mitarbeiters dem Ortstermin nachzukommen.

Ist das rechtens?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 10.07.2020 09:29

Hallo benzjohn,

was spricht denn dagegen, zunächst Bilder zuzusenden? Viele Schäden können durchaus auf Bildern erkannt werden. Die gewünschte Reaktion wäre ja, dass die Firma nach Prüfung der Bilder sich um den Schaden kümmert - was dann ggfs. unter die Gewährleistung fällt, wofür die Firma dann keine Kosten berechnen darf.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Wladi am 30.06.2020 21:46

Hallo an die Redaktion,

wir haben dieses Jahr festgestellt das an der Aussenfassade (Putz) sich Quetschfalten bilden bzw. gebildet haben. Leider haben wir das erst dieses Jahr gesehen. Die Bauabnahme war im Dezember 2013 und damit auch die Gewährleistung seitens Hausbauer abgelaufen.

Kann aber die Quetschfalten erkennen an den Fotos die im 2016 gemacht haben und noch in der Gewährleistungsphase war. Besteht trotz noch der Anspruch auf beseitigung der Mängel ?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 01.07.2020 10:07

Hallo Wladi,

diese Frage müssten Sie mit einem Anwalt klären. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten, ohnehin kennen wir die Zustände vor Ort nicht.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sebclaudius am 22.06.2020 15:03

Hallo an die Redaktion,

unser Rohbauer löst seine Firma im nächsten Monat auf. Er macht unseren Neubau fertig. Die Garantie für das Haus fällt dann wohl flach. Wie sieht es dann mit der Restzahlung aus? Kann ich z.B. 5% von der Gesamtrechnung einbehalten? Erst vor einer Woche hat er uns mitgeteilt, dass die Firma aufgelöst wird.

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der Versicherungsmakler am 04.09.2020 14:16

der Handwerker kann eine Bürgschaftsversicherung zu ihren Gunsten abschließen. Dann werden zumindest monetäre Ansprüche bis zur Höhe der Deckung beglichen.


Redaktion bauen.de am 25.06.2020 09:43

Hallo Sebclaudius,

ohne Mangel dürfte das nicht möglich sein, aber das sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Ihre Rechte sollten deswegen ja nicht verfallen, je nach Gesellschaftsform ist der Handwerker möglicherweise auch nach Geschäftsauflösung haftbar, bzw. zur Gewährleistung verplichtet.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Dieter am 15.05.2020 12:06

Hallo Redaktion bauen.de,

wir haben ein Haus beim einem Generalunternehemen bauen lassen.

Die Gewährleistung soll nach den Bestimmung BGB erfolgen.

Der Genearlunternehmen hat einen Treppenbauen beauftragt, um eine Treppe mit Holzstufen innen zu installieren.

Das Haus / Treppe wurde ohne Mangel abgenommen.

Nach ca. 4,5 Jahren entstehen die Risse unterhalb der Holz-Treppenstufen (Risse ca. 17 cm).

Das Ganze wurde beim Generalunternehmen und Treppenbauer reklamiert.

Der Treppenbauer weigert sich Mangel zu beheben und sagt, dass die Holz-Treppenstufen keiner Gewährleistung (5 Jahre) unterliegen.

Zusätzlich hat er auf die Benutzung der Treppen hingewiesen, so wie ein Verschleißteil.

Meine Fragen:

- Unterliegt Holz / Holzstuffen in innenrem des Hauses nicht der Gewährleistung?

- Sind wir jetzt in Beweispflicht, dass die Risse nicht durch unsere Nutzung entstanden sind?

- Handelt es sich um Materialfehler oder ist Holz ein Naturprodukt, das die Risse mit der Zeit aufweisen darf?

Vielen Dank

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Redaktion bauen.de am 18.05.2020 14:02

Hallo Dieter,

wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten, deswegen nur ganz allgemein: Der Treppenbauer ist nur seinem Auftragnehmer gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet und das sind ja wie sich das anhört nicht Sie. Treppenstufen unterliegen natürlich einem gewissen Verschleiß. Aber doch nicht bereits nach fünf Jahren. Man kann eine Treppe sicherlich auch unsachgemnäß benutzen, wüsste aber nicht, wie man das im ganz normalen Alltag bewerkstelligen sollte. Andererseits ist Holz wie Sie sagen ein Naturprodukt, dass auch nach dem EInbau noch arbeitet.

Nun, Sie sollten sich an den Generalunternehmer wenden, der muss das im Zweifel mit seinen Subunternehmern klären. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, müssten Sie sich einen Anwalt nehmen. Möglicherweise brauchen Sie aber auch eien Gutachter, der feststellen kann, wo das Problem genau liegt und ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Hans Kluge am 13.05.2020 18:42

Hallo wir haben uns die Außenfassade verkleiden lassen nun nach fast 3 Jahren bemerken wir Risse des Materials an den ecken . Wer kommt für den Schaden auf ? Die firma woher das Material kommt oder der Montuer? Vilen Dank

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Redaktion bauen.de am 14.05.2020 11:07

Hallo Hans Kluge,

es kommt der für den Schaden auf, der die Fehler gemacht hat und dem Sie beweisen können, dass er Fehler gemacht hat. Möglicherweise brauchen Sie die Hilfe eines Sachverständigen und/oder eines Anwalts, um Förderungen durchsetzen zu können.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Hans Kluge am 14.05.2020 18:34

Wie ist das denn mit der Gewährleistung ? Material oder Einbau? Weil es nun auch schon fast 3 jahre her ist!

Anna am 13.05.2020 13:42

Hallo Redaktion bauen.de,

ich habe hier noch ein paar Fragen zum Thema Gewährleistung.

Wir haben im Außenbereich folgende Mängel festgestellt:

-die Einfahrt sackt ab

-der Weg zum Haus geht auseinander und ist sehr schief und schlecht verlegt, sodass z.T. große Löcher zwischen den Steinen zu sehen sind.

Die Mängel wurden an den Bauträger mit Fotos gemeldet.

Der Bauträger weigert sich jedoch , diese zu beheben.

Außerdem muss der Maurer ein paar Steine austauschen und ein Loch mit Mörtel zumachen. Wir warten schon seit 6 Monaten auf diese Gewährleistung. Nun soll ein Maler die Steine austauschen. 

Auch das Carport wurde nicht von einem Tischler, sondern von Malern errichtet. 

Und wie ist es mit der Wartung der Heizungsanlage. Muss die Heizungsanlage von der Firma, die die Heizung eingebaut hat gewartet werden, oder können wir auch eine andere Firma beauftragen? Oder verlieren wir in diesem Fall die Gewährleistung für die Heizungsanlage?

Wie sollen wir nun am besten vorgehen? Sachverständiger beauftragen, der den Mangel aufnimmt? Die Kosten für den Sachverständiger soll doch der Bauträger  übernehmen? Und dann erst den Anwalt oder beides gleichzeitig, da der Bauträger sich auch nicht an die Fristen hält. 

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 14.05.2020 10:44

Hallo Anna,

aus der Ferne im Details schwer zu beuerteilen. Würden folgendes Vorgehen empfehlen: Zuerst einen Anwalt suchen, denn wenn sich der Bauträger nicht kooperativ und einsichtig zeigt, werden Sie ohne Anwalt wohl kaum Ansprüche durchsetzen können. Mit dem Anwalt können Sie dann das weitere Vorgehen besprechen und dazu kann auch gehören, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Ob sie diese Kosten dem Bauträger übertragen können ist fraglich, kann der Anwalt aber besser beantworten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Anna am 08.05.2020 22:27

Hallo, wir haben vor 6 Monaten eine DHH gekauft. Bei Hausübergabe war im Bad OG ein Fenster kaputt. Nach mehreren E-Mail‘s kam eine Firma vorbei, die das Fenster ausgemessen hat. Danach hat es wieder lange gedauert bis endlich jemand kam, um die Scheibe auszutauschen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Maße nicht stimmen. Nach vielen E- Mail kam wieder einer vorbei und hat den Mangel aufgenommen und ist dann untergetaucht. Nach unzähligen E-Mails wurde schließlich die Scheibe nach Insgesamt 6 Monaten nach Hausabnahme ausgetauscht. In diesen 6 Monaten konnten wir das Bad nicht nutzen, da man an das Fenster nichts anbringen konnte. Die Fenster sind sehr groß. Die Scheibe war den ganzen Winter kaputt, sodass sich Schimmel zwitschern den einzelnen Verglasungen und an den Leisten gebildet hat. 3fache Verglasung.

Können wir jetzt nach einem Monat, nachdem die Scheibe ausgetauscht wurde, Kaufpreisreduzierung wegen Schimmel, erhöhtenHeizkosten und geminderter Wohnqualität für die 6 Monaten verlangen? Wenn ja, gibt es eine Frist wann man das noch geltend machen kann? Wir haben 5 Jahre Gewährleistungspflicht.

Vielen Dank

Anna

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Redaktion bauen.de am 11.05.2020 11:04

Hallo Anna,

der Mangel wurde behoben. Ob Sie darüberhinaus noch Forderungen durchsetzen können, müssten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir können und dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

klaeren klaus am 07.05.2020 14:41

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Unser Fertighaus wurde 2012 bezogen.

Seinerzeit haben wir uns zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpen Heizung entschlossen.

Jetzt nach 8 Jahren haben wir diesen Winter mehrmals das Problem, das

die Heizung ausfiel.

Die Heizungsbau Firma die uns jährlich die Heizung wartet, (nicht die Fa. die vom Bauunternehmen die Heizung eingebaut hat) stellt nun fest, das diese Störungen

darauf zurückzuführen sind, das beim Einbau der Heizung, ein Überströmventil im Heizkreis fehlt, was laut Hersteller aber verbaut sein sollte.

Der Einbau dieses Ventiles kostet laut Voranschlag ca. 800,00 Euro

Sind diese Kosten vom Bauunternehmen zu tragen?

Gemäß unseres Heizungsbauers würde hier ein 10 Jährige Frist greifen,

ist das so korrekt?

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Redaktion bauen.de am 08.05.2020 12:49

Hallo klaren klaus,

eine solche Frist ist uns nicht bekannt, vielleicht haben Sie ja aber Sonderkonditionen ausgehandelt? Und natürlich kennen wir auch nicht immer alles. Normalerweise beträgt die Gewährleistung fünf Jahre und die sind ja bereits abgelaufen. Rechtsberatung dürfen und können wir übrigens keine leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Sven D. am 26.02.2020 09:32

Hallo,

schnell zu meinen Anliegen: Meine beiden Toilettenspühlkästen sind am Anschluss Rohr zum Kasten gerissen, dadurch bedingt das diese zu straff an der Trockenbau wand festgemacht wurden und so zu einer Spannung kahm. Das Gestell das den Kasten bzw. die Toilette hält ist schon überall gerostet, also muß dieser Schaden schon länger sein. Dies ist nicht bemerkt wurden da hinter der Trockenbauwand, nur durch Nässe an den Fliessen Baujahr Haus 2004, festgestellt jetzt. Das ist eindeutig Einbaufehler der Hausbaufirma (Fertigteilhaus) im Werk. Kann ich da was gelten machen, da der Schaden bei insgesammt 3 Toiletten auftritt (Nachbar auch) Danke, Sven.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.02.2020 13:21

Hallo Sven D.,

nein, die Gewährleistung endet nach spätestens fünf Jahren.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Power am 26.02.2020 09:04

Wir haben 2011 unser EFH bezogen. Jetzt nach 9 Jahren bröckelt der Außenputz an unserem Erker ab. Seit gestern haben wir auch bekerkt, dass an den Innenwänden warscheinlich durch Feuchtigkeit ebenfalls der Putz sich zu lösen beginnt. Wir sind der Meinung, das dies nach so kurzer Zeit sein darf. Besteht da evtl. eine nicht fachgerechte Ausführung und ist nach 9 Jahren noch was zu machen damit wir nicht selber auf den Kosen sitzen bleiben?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.02.2020 13:20

Hallo Power,

nein, die Gewährleistung endet nach spätestens fünf Jahren.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

leoniepooh am 18.12.2019 10:51

Der Verkäufer reicht beim Bauamt 128qm Wfl.zum Bauantrag ein wovon wir als Käufer nichts wussten.

Uns überreichte er eine Wfl.mit 136qm welcher sich auf dem Kaufpreis niederschlägt.Wir als Käufer verlangen den Nachweis der versprochenen/dokumentierten 136qm.

Welche Möglichkeit haben wir die mindestens fehlenden 8qm in Rechnung zu stellen bzw. verrechnen zu lassen.Bei Schlußrechnung / Sicherungseinbehalt?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 19.12.2019 11:51

Hallo leoniepooh,

üblicherweise schließen Käufer und Verkäufer einen Vertrag, der beim Neubau auch Planungsdokumente und einen Kaufpreis beinhaltet. Es sollte also recht klar sein, was genau Sie für welchen Preis bekommen. Daran muss sich das Bauunternehmen, bzw. der Verkäufer halten, wobei kleinere Abweichung, etwa durch den Putz hinzunehmen sind. Im Mietrecht muss der Mieter beispielsweise Abweichungen von bis zu zehn Prozent hinnehmen, das lässt sich freilich nicht auf Ihre Situation übertragen. Urteile sind uns nicht bekannt, auch die vertragliche Situation kennen wir nicht. Ggfs, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, wir dürfen und können nämlich keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

leoniepooh am 13.12.2019 17:52

???? Sie haben uns sehr weiter geholfen.

Uns wurde eine Manipulierte Wfl.ausgehändigt.Ohne Berechnung Putzabschlag zzgl.Terrasse 100% Berechnung.Im Bauantrag ist ein 3% Putzabschlag und Terrasse 50% berechnet.Eine DIN wurde nicht ausgewiesen.Der Verkäufer Neubau teilte mir mit das es mehrere Berechnungen gibt die Ihn letztlich Recht geben würden.Wie ist sowas möglich???

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 16.12.2019 10:41

Hallo leoniepooh,

da hat der Verkäufer Recht, es gibt keine eindeutige Berechnungsmethode. Als Orientierung dient allerdings üblicherweise die Wohnflächenverordnung. Aber was genau ist denn das Problem? Der Neubau wird ja üblicherweise so geplant, dass die Größe den Bedürfnissen des Käufers entspricht. Anschließend wird üblicherweise der Preis berechnet, aber nicht anhand einer Wohnflächenformel. Die Art und Weise, wie da jetzt die Wohnfläche berechnet wird, ist insofern in den meisten Fällen unerheblich. Genau deshalb schreibt der Gesetzgeber vermutlich auch nichts vor.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

leoniepooh am 10.12.2019 16:42

Bei mir wurde das Fensterprofil falsch gebohrt.Löcher im Rahmen.Bei der Übergabe sagte man mir wird versiegelt.Hab ich Anspruch auf ein neues Fenster????

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 13.12.2019 13:55

Hallo Leoniepooh,

wenn sich der Fehler sinnvoll und ohne optische Mängel beheben lässt, nicht unbedingt. Im andern Fall hätten Sie möglicherweise zumindest Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz. Solche Fragen klären üblicherweise Richter. Insofern sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, denn wir dürfen und können keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

lore am 21.11.2019 01:58

Lore, 21.11.19 01:38

Habe neue ETW gekauft, April 19 = 5 Jahre Gewährleistung rum,, TG Tor war pro Jahr 2 mal defekt,, 2 mal 4 Wochen stand es offen,, zus. 10 Monat offen, es wurde immer was gemacht,, jetzt ist die Gewährleistung rum,, jetzt baut er neuen Motor ein,, laut HV soll dieser Motor auf alle Wohn, umgelegt werden,,2019 war von Juli bis Okt. das Tor offen,, die 13 Monate war das Tor offen,, kann über die 13 Monate keine Verlängerung von der Gewährleistung geben,, nach jeder Reperatur gibt es doch eine neue Gewährleistung

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 22.11.2019 09:19

Hallo lore,

auch auf Reparaturen gibt es eine Gewäöhrleistung, das stimmt. Ob diese in Ihrem Fall greift, können wir allerdings nicht sagen. Ohnehin dürfen und können wir keine Rechtsberatung leisten. Reden Sie doch mit der Hausverwaltung darüber, die in solchen Dingen möglicherweise Erfahrung hat und sprechen Sie ansonsten mal mit einem Anwalt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Markus am 27.10.2019 11:54

Moin. Wir haben im Mai 2017 eine neue Haustür am Einfamilienhaus einbauen lassen. Jetzt stellen wir an mehreren Stellen der 3-flügeligen blauen Tür (Tür plus 2 Elemente) hellere Streifen fest.

Diese sind je ca. 1 cm hoch, dazwischen 2,5 cm. Ein wenig wie die Streifen eines Sportartikel-Herstellers... Ich könnte mir vorstellen, dass die Tür beim Transport an einer Sicherung/Halterung auf dem Fahrzeug gescheuert hat. Das würde erklären, dass die Streifen sich auf selber Höhe quer ziehen.

Hat man beim Einbau aber nicht gesehen.

Frage: haben wir hier nach rund 2,5 Jahren noch Gewährleistungsansprüche?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 28.10.2019 13:22

Hallo Markus,

bei Bauwerken verjähren Ansprüche nach fünf Jahren, ansonsten bereits nach zwei. Sie müssten beweisen, dass die Tür beim Einbau fehlerhaft war, bzw. fehlerhaft eingebaut wurde.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

almo am 21.10.2019 13:06

Hallo,

ich habe vor kurzem eine Penthouse Wohnung gekauft. Was ich nicht gesehen habe, ist das die Abgasrohre ( 2 Gasthermen für die untere und obere Wohnung) etwas unterhalb der Dachterrasse enden. 2m von einem möglichen Sitzplatz. Es besteht im schlimmsten Fall ebenfalls die Möglichkeit das Abgase durch geöffnete Fenster gelangt.Dies ist kein Mangel der Ausführung sondern der Planung. Der zuständige Schornsteinfeger sagte dazu, dass es keine andere Lösung gab. Ist das eine Begründung?

Fertigstellung war2014.Ich muss prüfen, ob die Gewährleistungszeit noch greift. Aber was habe ich da für Möglichkeiten. Gutachten,?Könnte ich den Rechtsanwalt bzw Notar nehmen, mit dem ich den Kaufvertrag unterzeichnet habe?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 24.10.2019 13:22

Hallo almo,

die Sachlage erscheint etwas kompliziert. Einen Anspruch hätten Sie nur, wenn es tatsächlich ein Fehler war, das könnte ein Gutachter feststellen. Wenn der Fehler aber nicht zu beheben ist, hätten Sie evtl. Anspruch auf Schadenersatz. Möglicherweise haben Sie auch einen Anspruch dem Verkäufer gegenüber. Da sollten Sie aber alles am besten mit einem Anwalt klären,

herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

smile am 18.10.2019 20:56

Einen schönen guten Abend.

Wir sind im Februar 2015 in unser neues Haus eingezogen. Die 5 Jahre Gewährleistung wären dann bald vorbei. Seit letztem Jahr haben wir an 3 Hauswänden schwarze Streifen im Verlauf von der Betondecke, sowohl über EG als auch OG bzw.über den Rollädenkästen. Welche Möglichkeiten gibt es diese Mängel zu beheben und muss der Bauträger dafür haften? Vielen Dank.

auf Kommentar antworten

smile am 21.10.2019 15:30

Hallo die Redaktion von bauen.de.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Die linearen Verfleckungen auf den Fassadenseiten resultieren aus thermischen Unterschieden auf der Putzoberfläche, welche wiederum aus den Baustoffen im Untergrund verursacht werden. ( Überdämmen der Betonflanken der Decke, um eine bessere gedämmte Fläche zu schaffen als in den Mauersteinbereichen .) Auf feuchten Stellen bleiben Staub,Polen "kleben", es tritt eine Dunkelfärbung auf kühleren Flächen auf .

Meine Frage war lediglich ob eine Verfärbung während der BGB-Gewährleistung aus ihrer Sicht hingenommen werden muss? Die weiteren Schritte mit Gutachter und Anwalt sind mir auch klar.


Redaktion bauen.de am 24.10.2019 13:28

Hallo smile,

Sie haben nur dann Anspruch auf Gewährleistung, wenn Fehler gemacht wurden. Ob das der Fall ist, können wir nicht wissen. Die Verfärbungen, die Sie da beschreiben, können schon auftreten, auch ohne Fehler.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de


Redaktion bauen.de am 21.10.2019 10:45

Hallo smile,

das können wir Ihnen leider nicht sagen, wir wissen ja nicht, woher dieser Streifen kommen. Der Bauträger ist nur dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn er etwas falsch gemacht hat. Rufen Sie doch als erstes bei der Baufirma an und sprechen die Sache an. Alternativ oder als nächsten Schritt könnten Sie auch einen Baugutachter bauftragen - oder gleich mit einem Anwalt sprechen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Nurullah karaca am 02.10.2019 01:27

Hallo

Meine Problem ist bisschen schwierig weil wir haben eine haus gekauft und das haus steht 1 meter tief und das abwasser kann nicht ab ..

Dann nach haus verkauft der neu Eigentümer hat die untere Etage (die keller war)alls neu wognung gebaut mit Badezimmern und wc und eine häbe ablage abgeschlossen meine frage haus ist jetzt 40 jahre alt und ich habe in 2015 ge kauft was soll ich machen wenn regnet verstopft wenn kalt verstopft wetter unter 0 ist eigentlich der häbeanlage wenn verstopft druck nicht die wasser ab bis jetzt Versicherung hat bezahlt jetzt was soll ich machen wenn ich die Firma finde darf ich klagen

Oder kann ich mein abwasser leitung zu haupt strasse verbinden? aber liegt ein haus zwischen unsere haus und haupt strasse

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 07.10.2019 10:41

Hallo Nurullah karaca,

leider können wir Ihr Problem nicht ganz nachvollziehen. Aber wir versuchen mal, ein paar Dinge zu beantworten:

- Sie dürfen nur dann eine Leitung durch ein fremdes Grundstück verlegen, wenn für Sie ein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist.

- Gewährleistung kommt nur in Frage, wenn die Firma die Hebeanlage falsch eingebaut hat, ob das der Fall ist, können wir aus der Ferne nicht sagen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

EA2015 am 17.09.2019 17:29

Hallo, auch wir haben ein Problem. Mit viel Ärger mit dem Bauunternehmen sindwir vor knapp 4 Jahren in unser neues Haus eingezogen. Jetzt haben wir Mängel am Dachüberstand ( Die Stirnseiten ) hier wurden 3 Schicht Platten angebracht und gestrichen.

Da diese Platten aber nicht wasserfest sondern nur feuchtfest sind ( haben wir jetzt erfahren ) lösen sich diese so langsam auf. Bekommen Risse , sind wellig. Besonders an der Wetterseite. Ein kleines Stück ist schon abgebrochen. Wir haben den Bauunternehmer mit einer Mängelrüge schon aufgefordert diesen Schaden zu beheben.

Er ignoriert das Schreiben einfach. Meldet sich nicht. Was können wir machen. Nochmal schreiben ? Aber sicherlich einen Anwalt nehmen. Haben wir Chancen bei einem evtl. Rechtsstreit vor Gericht zu gewinnen. Es wurden zur Beweissicherung FOTOs gemacht bzw. man kann den Schaden vor Ort ja sehen. Oder läuft alles evtl. auf einen Vergleich aus.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 20.09.2019 14:35

Hallo EA2015,

diese Fragen kann Ihr Anwalt sicherlich besser beantworten, als wir. Ein Gutachter könnte Klarheit bringen, was den Schaden angeht und ob dieser auf Fehler des Bauunternehmens zurückzuführen ist.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

LD08 am 17.09.2019 00:04

Hallo! Wir sind vor 5 Jahren in unser Haus eingezogen. Vor ca. 3 Jahren wurde die Außenanlage fertiggestellt. Dabei wurde das Gelände mit großen Steinen abgefangen. Nun haben wir festgestellt, dass die Steine Risse bekommen und teilweise auch schon auseinander gebrochen sind. Greift da die Gewährleistung gegenüber der Firma, die die Außenanlagen gemacht hat?

Vielen Dank vorab.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 20.09.2019 14:24

Hallo LD08,

nur bei Bauwerken gilt eine fünfjährige Gewährleistung, ob das in Ihrem Fall zutrifft, können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen, hört sich aber zumindest so an. Nun müssten diese Risse aufgrund einer fehlerhaften Bearbeitung aufgetreten sein und auch das können wir nicht einschätzen. Am besten Sie nehmen sich einen Anwalt, der im Zweifel einen Gutachter beauftragt.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

dehe am 05.09.2019 18:22

Hallo,

Wir sind vor 1 Jahr und 9 Monaten in eine Mietwohnung (Neubau) eingezogen.

Kurz nach dem Einzug wurde bereits festgestellt, dass die Terassentür samt Flügel schwer zu schließen ist. Dies wurde dementsprechend dem Vermieter mitgeteilt. Die Türen sollten vom Fenster Bauer eingestellt werden. Da dies nicht geschah hat der Bauleiter diese eingestellt. Nach einem Jahr ist die Tür wieder schwer zu schließen, weil diese zu tief durchhängt, sodass man diese vorher vertikal anheben muss, damit diese auch in den Rahmen reinpasst.

Dies wurde nun wieder der Vermieterin und dem Bauträger gemeldet.

Ist hier noch von Gewährleistung zu sprechen? Die eigentliche Fa. hat den Schaden nicht behoben, bzw. sich auch damals kein Bild davon gemacht.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 06.09.2019 10:50

Hallo dehe,

wer da wem gegenüber möglicherweise einen Anspruch auf Gewährleistung hat, können wir aus der Ferne nicht sagen. Das hängt ja unter anderem davon ab, wer mit wem Verträge geschlossen hat. Das heißt, der Vermieter könnte Ansprüche melden, wenn er das denn möchte. Sie haben lediglich Ihrem Vermieter gegenüber Anspruch, der sich ja aber bisher scheinbar gut gekümmert hat. Sollte die Terrasse nicht mehr benutzbar sein, könnten Sie die Mieter mindern, andernfalls zwar vielleicht auch, das dürfte sich aber in einem Bereich von einem oder zwei Prozent bewegen.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Küstenkind am 27.08.2019 16:12

Hallo,

Wir sind vor 1 3/4 Jahren in unseren Neubau, Einfamilienhaus gezogen. Es ist uns aufgefallen, dass an der einen Fassade die Klinker unterschiedlich sind. Das Bauunternehmen mit dem wir gebaut haben, erkennt diesen Mangel nicht an und verweist auf unterschiedliche Brände bei der Fertigungstechnik der Klinker. Ich habe mich persönlich beim Fachverband Ziegel Nord erkundigt. Unterschiedliche Brände können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, dürfen aber nicht das Erscheinungsbild beeinträchtigen.

Was können wir nun tun?

Viele Grüße

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 30.08.2019 12:26

Hallo Küstenkind,

ob es sich um einen Mangel handelt, können wir aus der Ferne nicht einschätzen. Möglicherweise muss dass auch ein Gericht feststellen. Weisen Sie das Bauunternehmen ruhig mal auf die Informationen vom Fachverband hin und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Ggfs. sollten Sie sich rechtzeitig die Unterstützung eines Anwalts holen. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Manfred Kunkel am 27.07.2019 19:15

Wir haben einen neuen Bungalow bezogen. Die Baugarantiezeit von 5 Jahren ist vor drei Monaten vorbei. Gestern hatten wir einen großen Schaden indem der Deckenputz von der Decke herunterkam und das in drei Zimmer. Kann ich den Bauunternehmer dafür verantwortlich machen, denn die Renovierung ist sehr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden.

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 29.07.2019 12:30

Hallo Herr Kunkel,

das ist zwar ärgerlich, aber da können Sie den Bauunternehmer höchstwahrscheinlich nicht haftbar machen. Wenn überhaupt, müssten Sie den Weg über einen Anwalt gehen und per Gutachter feststellen lassen, dass der Bauunternehmer fehlerhaft gearbeitet hat.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Susi am 22.07.2019 19:34

Hallo, wir sind vor 4 Jahren in eine neugebaute Eigentumswohnung eingezogen. Alles wurde von Handwerksfirmen gebaut, jetzt ist im Bad der Wandspiegel 140cm

herunter gefallen und hat den Waschtisch mit kaputt gemacht. Was kann ich machen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 23.07.2019 09:07

Hallo Susi,

Sie wollen vermutlich wissen, ob der Handwerker für diesen Schaden verantwortlich ist? Das ist er höchstwahrscheinlich nicht. Der Spiegel hat vier Jahre gehalten, was genau der Fehler war, ob das Material der Wand fehlerhaft war, ob es irgendwelche Verarbeitungsfehler gegeben hat, die sich erst vier Jahre später bemerkbar machen, ist schwer nachzuweisen. Andernfalls hat es eben irgendeinen anderen Einfluss gegeben. Wenn Sie den Schaden nicht auf sich sitzen lassen wollen, bleibt Ihnen höchstwahrscheinlich nur der Gang zum Anwalt, der Sie umfassend zu Ihren Chancen und Risiken beraten kann. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Zawo am 19.06.2019 10:27

Hallo,

kurz vor Ablauf der Gewährleistung haben wir noch eine Mängelrüge aufgesetzt. Hierbei geht es um Zwei elektrische Rollläden. Bei einem Rollladen ist ein kleines Teil abgebrochen, dass für das korrekte Ablassen des Rollladens zuständig ist.

Dieses befindet sich hinter der Wartungsklappe. Der Bauträger hat dies aufgenommen und dem Hersteller weitergeleitet. Dieser hat nun den Gewährleistungsanspruch abgelehnt, da der Mangel schon bei Abnahme hätte vorhanden sein müssen.

Wenn nach 4,5 Jahren so ein Teil abbricht, ist meines Empfinden nach von einem mangelhaften Bauteil auszugehen. Wie kann man nun hier vorgehen?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 21.06.2019 09:26

Hallo Zawo,

grundsätzlich hat der Hersteller recht. Die Gewährleistung ist keine Garantie sondern es geht um Fehler beim Einbau. Der Mangel hätte also schon bei der Abnahme vorhanden sein müssen. Sollte tatsächlich mangelhaftes Material verbaut worden sein, könnte das möglicherweise einen Gewährleistungsanspruch bedeuten. Allerdings können auch einwandfreie Materialien mal abbrechen oder beschädigt werden. Sie sollten sich Rechtsbeistand besorgen und vermutlich brauchen Sie einen Gutachter, der Ihnen den Mangel bestätigt. Das sollten Sie aber im Details mit Ihrem Anwalt besprechen, wir dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Herzliche Grüße,

die Redaktiopn von bauen.de

Pech gehabt am 05.06.2019 22:54

Hallo, wir sind 2003 in unser Haus gezogen. Nach den ganzen Jahren hat jetzt die Abwassergesellschaft festgestellt, dass unsere Baufirma das Schmutzwasser mit dem Regenwasser verwechselt hat. Das heißt, vom Haus weg ist noch alles okay, aber dann in den falschen Schacht geleitet und falsch angeschlossen. Die Einfahrt muss daher jetzt geöffnet ( Steine) , ein riesen Loch gebaggert werden und die Anschlüsse gewechselt und alles wieder geschlossen und neu verlegt werden. Nach so vielen Jahren ist die Gewährleistungsfrist ja abgelaufen, aber es ist ja auch etwas, was wir gar nicht abnehmen konnten, weil wir es nicht gesehen haben. Es ist kein Mängel sichtbar gewesen, denn er befand sich 4 Meter unter der Erde. Für unser Befinden ist das schon von der Baufirma in Ordnung zu bringen, denn wir haben ja für einen richtigen Anschluss bezahlt. Wie ist da die Rechtslage??

auf Kommentar antworten

bauen.de-Redaktion am 06.06.2019 12:38

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

es gibt aktuell keine besondere Regelung für sogenannte verdeckte oder versteckte Mängel. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber daher in der Regel keine Ansprüche mehr geltend machen. Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn der Auftraggeber beweisen kann, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Das jedoch ist in der Praxis schwierig. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Bauherren- oder Eigentümerverein oder direkt von einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

die bauen.de-Redaktion

inchen am 02.05.2019 08:50

Hallo, unser Fertighaus befindet sich noch in der 5-Jahres-Gewährleistung.

Seit Kurzem lässt sich die Haustür von außen nicht mehr aufschließen, wenn von innen ein Schlüssel steckt. Kann ich das auch als Garantiefall an die Baufirma melden ?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 03.05.2019 09:28

Hallo inchen,

Garantie und Gewährleistung sind unterschiedliche Dinge. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung üblicherweise des Herstellers über einen Zeitraum, den der Hersteller festlegt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir Ihnen also nicht sagen.

Bei der Gewährleistung geht es um fachgerechte Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein Gewährleistungsfall wäre es also nur, wenn die Haustür beim Einbau schon kaputt war oder wenn der Schaden entstanden ist, weil die Haustür falsch eingebaut wurde. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, wenn der Schließmechanismus kaputt ist.

Wenn Sie nicht wissen, ob der Hersteller Ihnen Garantie bietet, können Sie sich an das Hausbauunternehmen wenden, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen können. Der richtige Ansprechpartner ist aber letztendlich der Hersteller.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Dora am 08.03.2019 15:30

Guten Tag,

wir sind vor 3 Jahren in unseren Neubau eingezogen.

Nun haben wir Probleme mit der Heizung. Laut Hersteller Vaillant gibt es darauf 2 Jahre Garantie.

Haben wir hier noch Ansprüche an den Bauträger?

auf Kommentar antworten

Redaktion bauen.de am 12.03.2019 14:54

Hallo Dora,

grundsätzlich gilt die Gewährleistung fünf Jahre lang. Wenn der die Heizung eingebaut hat, bzw. wenn er den Einbau veranlasst und an ein Subunternehmen vergeben hat, gilt die Gewährleistung auch für Heizungsteile. Allerdings geht es bei der Gewährleistung darum, dass Bauleistungen richtig erbracht worden sind. Das heißt, die Heizung muss richtig eingebaut worden sein und vor allem muss ein funktionierendes Geräht eingebaut worden sein. Mit anderen Worten: Sie hätten nur Ansprüche, wenn die Heizung entweder schon beim Einbau kaputt war oder fehlerhaft eingebaut wurde und dadurch kaputtgegangen ist.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Fensterscheiben am 10.12.2018 14:52

Hallo, haben 2013 unser Haus bauen lassen. Im November 2013 sind wir eingezogen obwohl noch nicht alles fertig war. Jetzt stellt sich raus dass alle Fensterscheiben unsauber Sind, ich bin davon ausgegangen dass ich dir nicht richtig sauber bekommen konnte. Heute war eine professionelle Firma da und meint das kommt von der Folie. Was kann ich tun? Vielen Dank schon mal!

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Redaktion bauen.de am 11.12.2018 14:03

Hallo Fensterscheiben,

die Fenster muss man natürlich putzen können und wenn die Baufirma hier etwas falsch gemacht hat, besteht evtl. Gewährleistung, allerdings nur fünf Jahre lang. Und diese Frist ist bei Ihnen abgelaufen. Wenn das Reinigungsunternehmen nicht weiß, wie man die Fenster putzen kann, könnten Sie sich evtl. an den Fensterhersteller werden.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Bungalowbauer am 06.11.2018 22:14

Habe auch ein Problem. Haben in unserem Haus seit Bauabnahme in 08/2017 ein Problem mit einer Terrassentür , welche schleift und dann schwergängig ist. Da zwei baugleiche Terrassentüren existieren haben wir einen direkten Vergleich. An der reklamierten Tür wurden mehrere Versuche gestartet, diese funktionsfähig zu bekommen. Letzter Versuch bestand darin, dass beide Türflügel ersetzt wurden. Beide Terrassentüren standen im Sommer von morgens bis nachmittags unter direkter Sonneneinstrahlung. Ergebnis: die bemängelte Tür mit den neu eingebauten Flügeln schleift trotzdem massiv und ist mit normalen Kraftaufwand nicht mehr zu schließen.

Frage ist nun: ist das noch ein Punkt welcher der Bauabnahme zuzuordnen ist oder fällt es bereits unter Gewährleistung nach Bauabnahme?

Bin ich berechtigt, von der Schlussrechnung den bereits einbehaltenen Betrag weiter einzubehalten?

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Redaktion bauen.de am 09.11.2018 09:03

Hallo Bungalowbauer,

Sie haben natürlich Anspruch auf eine funktionierende Tür. Was in diesem Fall das Problem ist, können wir aus der Ferne natürlich nicht einschätzen. Es hört sich aber so an, als ob man das Problem bei der Bauabnahme nicht unbedingt hätt erkennen können. Wenn weder Sie noch die Baufirma rauskriegen, was genau das Problem ist, könnten Sie auch einen Bausachverständigen zu Rate ziehen - den aber die Baufirma bezahlen sollte. Möglicherweise ist gar nicht die Tür das Problem sondern der Boden? Hebt der sich vielleicht? Möglicherweise durch einen Wasserschaden?

So oder so sollte das Problem gelöst werden. Wenn Sie sich mit der Baufirma nicht einigen können, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

Julia Glänzel am 28.09.2018 14:14

Bei uns tropfte eines Tages plötzlich Wasser im HeizungsRaum aus den Rohren die unter der dusche im OG ist. Nach dem wir den AbflussDeckel geöffnet haben und den Sieb herausgenommen haben haben wir festgestellt das das Abfluss rohr überhaupt nicht verschreibt war. So drang das Wasser wahrscheinlich schon seit längerem in die Zwischendecke und das demmmaterial. Die Baufirma haben wir unformiert, doch die verweist uns sofort auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist und das sie für diesen Aufgabenbereich niemanden ermitteln können.

Aber eigentlich ist es doch baupfusch. Die schrauben wurden einfach vergessen.

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Redaktion bauen.de am 01.10.2018 12:51

Hallo Frau Glänzel,

das scheint in der tat ein Mangel zu sein - wenn die Baufirma auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist verweist und keine Verantwortung übernehmen will, bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Anwalt. Hier geht es ja auch nicht nur darum, den Mangel zu beheben. Das könnten Sie vielleicht auch selbst. Aber es geht darum, den Schaden zu bezahlen.

Herzliche Grüße,

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Bauenttäuschung am 15.06.2018 09:39

Beim Bau unseres Hauses in Neuenhaus für die Fenster, Türen usw. haben wir der Tischlerei [...] Aufträge von mehr als 20.000 Euro erteilt.

Leider hatten wir mehr Probleme mit der Ausführung des Auftrages als mit anderen Auftragnehmern. Vor allem sind wir mit folgendem nicht zufrieden:

1. Während der Ausführung erhielten wir eine Anfrage, um anzugeben, wie die Fenster drehen sollten. Wir hatten dies jedoch schon lange gemeldet. Schlimmer noch, dass die Anfrage implizit auch ergab, dass wir für manche innere Türen eine andere Größe bekommen würden. Als wir das durchstanden, konnten wir uns noch erholen, aber Spaß ist anders.

2. Wir mussten extra für Fehler beim Hinhängen der Türen bezahlen. Leider haben wir dies erst später auf der Rechnung entdeckt.

3. Unter dem Rollladen der Hebeschiebetür befindet sich ein Metallstreifen, so dass der Rollladen gut auf den Boden passt. Bei zwei großen Fenstertüren fehlt dieser Streifen. Dadurch erzeugt der Rollladen bei Sturm eine Menge Lärm. Auch optisch ist es nicht korrekt. Trotz wiederholter Bitten, diesen Mangel zu beheben, blieb [...] in Verzug. Ihr Argument ist dass ein Metallstreifen wurde nicht in das Angebot aufgenommen. Die Ausschreibung macht aber keine Ausnahme für die großen Fenstertüren. Wir haben einen solchen Streifen auf großen Fentstüren bei anderen Häusern gesehen. Es kann daher nicht sein, dass dies nicht üblich ist. Schließlich kauften wir selbst einen Streifen für beide großen Fenstertüren und haben die Rechnung an [...] geschickt.

[Firmennamen entfernt, d. Red.]

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Maeddele am 16.05.2018 10:24

Innerhalb von der Gewährleistung würde festgestellt dass durch unwissentlichem falscher Aufbau der Fassade Wasser eingedrungen ist. Allerdings betrifft das nur die Westseite und zum Teil die Südseite (Wetterseiten). Meine Frage: Haben wir ein Recht darauf dass sie die noch nicht betroffenen Fassaden auch neu machen oder die Gewährleistung verlängern, da die Schwachstellen bekannt sind? Vielen Dank

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Redaktion bauen.de am 17.05.2018 10:37

Hallo Maeddele,

das können wir Ihnen nicht ohne weiteres beantworten. Grundsätzlich muss ein Bauwerk der Leistungsbeschreibung entsprechen. Allein deswegen müsste nachgebessert werden, wenn es nicht unzumutbar ist. Wenn allerdings Wasser eindringt, ist ja eine der wichtigsten Funktionen der Fassade nicht erfüllt, das sollte auf jeden Fall nachgebessert werden müssen. Und das sollte für alle Fassadenseiten gelten. Im Zweifel müsste sich mit dieser Frage allerdings ein Anwalt bzw. dann ein Gericht beschäftigen. Wir dürfen Sie in Rechtsfragen leider nicht beantworten.

Herzliche Grüße,

die Redaktion von bauen.de

1998 am 27.04.2018 11:52

Ich habe 1998 ein Fertighaus errichten lassen und wohne seit dem darin. Bei der Sanierung des Gästebad habe ich bemerkt dass im Estrich keine Armierung ist, obwohl in den Bauunterlagen eine Armierung für das gesamte Haus aufgeführt ist. Da ich in der Küche Risse in den Fliesen habe, gehe ich davon aus dass auch dort keine Armierung vorhanden ist. Mich würde nun mal interessieren ob ich da noch Gewährleistung erwarten kann, denn der Mangel war ja vorher nicht feststellbar.

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Redaktion bauen.de am 27.04.2018 13:13

Hallo 1998,

theoretisch könnten Sie den Mangel schon noch melden. Gibt es denn die damalige Baufirma noch?

Sie sollten sich aber von einem Anwalt beraten lassen, denn wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Ohne weiteres wird die Baufirma den Mangel nicht akzeptieren.

Beste Grüße,

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Häuslbauer am 30.06.2017 11:39

Hallo,

unsere 5-jährige Gewährleistung ist nach Baufertigstellung letztes Jahr ausgelaufen. Spoaradischer Wassereintritt vom Dach alle 2 Jahre (vermutlich Kondenswasser aufgr. ungenügender Hinterlüftung Dachkonstruktion) durch die Zimmerdecken im OG wurde schon während der Gewährleistung 2x schriftlich gerügt, die Firma ist dem auch sofort 2x nachgekommen. Jedesmal sah es so aus, als ob nun alles in Ordnung wäre. So wie es aussieht wurde nur an den Symptomen gebastelt, ohne die Ursachen zu beheben, denn ein Jahr nach Gewährleistungsende ist der Schaden wieder da. Frage: verlängert sich die Gewährleistung, wenn der Schaden nachweislich und gut dokumentiert nicht behoben wurde - oder kann sich eine Baufirma mit "kosmetischen Maßnahmen" über den Gewährleistungszeitraum hinaus durchretten?

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Redaktion bauen.de am 05.07.2017 15:20

Hallo Häuslbauer,

die Frage lässt sich nicht klar beantworten. Uns sind nur wenige Fälle bekannt, die Gewährleistung scheint sich mit der Reparatur oder Nachbesserung nicht automatisch zu verlängern. Wir dürfen allerdings keine Rechtsberatung leisten, sofern das Unternehmen nicht auf eine erneute Mängelrüge reagiert, bzw. eine Reparatur in Rechnung stellen will, bliebe Ihnen ohnehin nur der Gang zum Anwalt. Alternativ könnten Sie sich natürlich auch beim Bauherrenschutzbund oder ähnlichen Vereinen melden.

Herzliche Grüße,

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Mario am 22.02.2017 12:22

Hallo,

in unserem Bauwerkvertrag ist eine Bauzeitengarantie von 6 Monaten ab Baubeginn enthalten. Da wir einen Um- und Anbau haben, ist meine Frage, ob Baubeginn bereits Arbeiten im Bestand sind (Firma hat Treppenloch zubetoniert) oder Baubeginn erst war, als mit dem Anbau begonnen wurde. Das Treppenloch wurde nämlich bereits im August zubetoniert, mit dem Anbau aber erst ohne erkennbaren Gründe im Oktober begonnen.

Gruß Mario

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Redaktion von bauen.de am 23.02.2017 09:51

Lieber Mario,

besten Dank für Ihren Kommentar. Es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde: ob hier sowohl die Arbeiten am bestehenden Gebäude als auch die des Neubaus enthalten sind oder ob es zwei separate Verträge gibt. Davon ist auch abhängig, auf welchen Zeitpunkt sich der Baubeginn bezieht. Leider können wir Ihren Fall aus der Ferne pauschal nicht beurteilen - daher möchten wir Ihnen empfehlen, das Gespräch mit dem Bauträger zu suchen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Redaktion von bauen.de