Heizungsgesetz welche Heizung für Neubauten

Heizungsgesetz: Welche Heizung für Neubauten ab 2024?

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Seit Jahr 2024 tritt das überarbeitete Heizungsgesetz in Kraft, das wesentliche Änderungen für das Heizen in deutschen Immobilien mit sich bringt. Im Kern der Gesetzesnovelle, einer Erweiterung des Gebäudeenergiegesetzes, steht die Forderung, dass neue Heizsysteme in signifikantem Umfang auf erneuerbare Energien setzen müssen.

Die Bedeutung einer modernen Heizanlage

Ein modernes Heizsystem ist nicht nur eine zentrale Komponente für den Komfort eines Gebäudes, es spielt auch eine entscheidende Rolle für dessen Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Über zwei Drittel des jährlichen Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfallen auf das Heizen, was eine bedeutende Quelle für CO2-Emissionen darstellt. Eine Reduzierung dieses Verbrauchs durch verbesserte Isolation und modernere Heiztechnologien kann erheblich zur Senkung der Betriebskosten und des ökologischen Fußabdrucks beitragen.

Auswahl zukunftsfähiger Heizsysteme ab 2024

Das Heizungsgesetz ab 2024 sieht vor, dass bei Neubauten und umfassenden Renovierungen Heizsysteme installiert werden müssen, die mindestens 65% ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Dies bedeutet nicht nur eine beträchtliche Steigerung der Energieeffizienz, sondern auch eine signifikante Reduktion von CO2-Emissionen und Heizkosten, speziell wenn alte, ineffiziente Systeme durch Technologien wie Gas-Brennwertkessel oder erneuerbare Alternativen ersetzt werden.

Zeitlicher Rahmen für den Heizungswechsel

Für Eigentümer alter Heizanlagen rückt der Austausch zunehmend in den Fokus, besonders da ab 2024 attraktive Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme angeboten werden. Diese Förderungen sollen allerdings in den folgenden Jahren schrittweise reduziert werden, weshalb ein zügiger Wechsel finanziell vorteilhaft sein kann.

Einsatz erneuerbarer Energien gemäß Heizungsgesetz

  • Neubaugebiete: Ab dem Stichtag müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen.
  • Bestehende Gebäude: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Ein verpflichtender Austausch ist nicht sofort notwendig, bietet aber durch frühe Umstellung Zugang zu höheren Fördermitteln.

Sonderregelungen für spezielle Neubauprojekte

Für Bauten, die bestehende Lücken in bebauten Gebieten schließen, also sogenannte Baulücken, gibt es jedoch erleichterte Bedingungen. Abhängig von der Größe der Gemeinde, wird die Anforderung von 65 Prozent erneuerbarer Energien erst ab dem 30. Juni 2026 oder sogar 2028 verpflichtend. Dies hängt davon ab, wann die kommunale Wärmeplanung verfügbar ist.

Folgen der Nichterneuerung alter Heizsysteme

Besteht keine Notwendigkeit zum Austausch einer alten Heizanlage, so kann diese weiter genutzt werden. Erst nach 30 Betriebsjahren wird ein Austausch zwingend erforderlich, es sei denn, die Anlage fällt unter spezifische Ausnahmen, wie sehr kleine oder große Heizsysteme oder solche, die bereits effiziente Technologien nutzen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.

Fortführung des Betriebs von Gasheizungen

Die Möglichkeit, weiterhin Gas- oder Ölheizungen zu installieren, besteht bis zur Vorlage eines Wärmeplans durch die lokale Verwaltung. Die Frist hierfür hängt von der Größe der Stadt oder Gemeinde ab. Es empfiehlt sich, den aktuellen Status der Wärmeplanung direkt bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Regelungen zum obligatorischen und optionalen Heizungstausch

Austausch alte Heizung gegen erneuerbare Energie

Der Austausch einer Heizanlage ist verpflichtend, wenn diese älter als 30 Jahre ist oder irreparabel defekt. Die Wahl des neuen Heizsystems ist dann von der lokalen Wärmeplanung abhängig, die festlegt, welche Energieträger in der jeweiligen Region zulässig sind. Ein Wechsel kann jedoch auch schon früher sinnvoll sein, insbesondere wenn die Heizung ineffizient ist oder häufige Reparaturen erfordert. In diesen Fällen kann die attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude die Kosten erheblich senken.

In Fällen, in denen die Heizung noch funktionsfähig ist und jünger als 30 Jahre ist, besteht keine generelle Pflicht zum Austausch nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024. Sollte die Heizung jedoch fossile Brennstoffe nutzen und nach 2024 eingebaut worden sein, gilt ab 2029 die Anforderung, einen zunehmenden Anteil an grünen Brennstoffen zu verwenden. Ausnahmen von dieser Regel bestehen, wenn eine Heizung auf Wasserstoff umrüstbar ist (H2-ready) oder wenn der lokale Fernwärmeanbieter eine Anbindung an das Wärmenetz binnen zehn Jahren zusichert.

Beratungspflicht für den Einbau fossiler Heizsysteme

Jeder, der ab 2024 den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung plant, muss eine Pflichtberatung durch einen zugelassenen Fachmann in Anspruch nehmen. Diese Experten, darunter Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger und Heizungsbauer, werden über potenzielle zukünftige Kosten aufklären, die durch die steigende CO2-Bepreisung entstehen könnten.

Beliebtheit von Wärmepumpen in Neubauten

Der Einsatz von Wärmepumpen in neuen Wohngebäuden hat deutlich zugenommen. Im Jahr 2021 nutzten bereits rund die Hälfte aller Neubauten Wärmepumpen als primäre Heizquelle, verglichen mit weniger als einem Drittel im Jahr 2011.

Bestehende Heizsysteme: Betrieb und Reparatur

Aktuelle Heizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Defekten repariert werden. Das Heizungsgesetz 2024 sieht für den Austausch einer defekten Erdgas- oder Ölheizung eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor, innerhalb derer auch Anlagen installiert werden dürfen, die nicht den 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien erfüllen.

Einfluss der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunft bestehender Heizsysteme. Sobald eine Wärmeplanung vorliegt – spätestens bis 2028 –, wird auch für Bestandsgebäude die Regelung greifen, dass bei einem Heizungsaustausch mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.

Zeitplan des Heizungsgesetzes für die Energieumstellung

  • Ab 2024: GEG-Novelle tritt in Kraft; Neubauten müssen 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen.
  • Bis 2026: Großstädte müssen ihre Wärmepläne fertigstellen.
  • Bis 2028: Kleinere Kommunen schließen ihre Wärmeplanung ab.
  • Ab 2045: Es dürfen keine neuen Heizungen mehr installiert werden, die fossile Brennstoffe nutzen.

Umsetzung der Fernwärmepläne

Sobald ein kommunaler Wärmeplan existiert, müssen auch im Altbau mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen kommen. Eigentümer haben dann die Wahl, wie sie ihre Systeme umstellen möchten, um diesen Anforderungen zu genügen.

Härtefallregelungen im Gebäudeenergiegesetz

Im GEG gibt es Härtefallregelungen für die 65-Prozent-Pflicht, die greifen, wenn die Investitionen unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Wert des Gebäudes sind oder wenn besondere persönliche Umstände vorliegen.

Heizungsgesetz 2024: Zugelassene Heizungsoptionen

Mit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes 2024 stehen Hausbesitzern verschiedene umweltfreundliche Heizoptionen zur Verfügung, um ihren Energiebedarf nachhaltig zu decken. Hier sind einige der zulässigen Systeme:

  • Wärmepumpen: Diese nutzen Umweltwärme und sind besonders effizient.
  • Elektroheizungen: Direkte Stromheizungen gelten als saubere, wenn auch oft energieintensive Option.
  • Fernwärme: Ein Anschluss hierfür reduziert die Notwendigkeit eigener Heizsysteme.
  • Pellet- und Holzheizungen: Biomasse als regenerative Energiequelle.
  • Solarthermie: Nutzt die Sonnenenergie zum Heizen.
  • Hybridheizungen: Kombinieren erneuerbare Energien mit fossilen Brennstoffen, wobei der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent betragen muss.

Gasheizungen sind unter der Bedingung zugelassen, dass sie auf den Betrieb mit grünem Wasserstoff umgestellt werden können (sogenannte H2-Ready-Heizungen).

Auswirkungen auf Mieter

Nach einer Modernisierung durch den Vermieter können Mieterhöhungen erfolgen. Das Gesetz sorgt jedoch dafür, dass in Anspruch genommene Fördermittel von den Modernisierungskosten abgezogen werden müssen, um die Belastung für Mieter zu minimieren.

Auswahl der richtigen Heizung

Auswahl der richtigen Heizung

Bis spätestens Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei jedem Heizungstausch verpflichtend. Eigentümer haben jedoch die Wahl zwischen verschiedenen Heizungssystemen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden:

1. Anschluss an ein Wärmenetz

Ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz entbindet von der Installation einer eigenen Heizanlage. Stattdessen ist lediglich eine Wärmeübergabestation erforderlich. Obwohl Wärmenetze bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen müssen, kritisieren Verbraucherschützer oft die Intransparenz der Heizkosten und die Monopolstellung einzelner Anbieter.

2. Elektrische Wärmepumpe

Wärmepumpen nutzen hauptsächlich Umgebungswärme und können durch Photovoltaikanlagen ergänzt werden, um die Umweltbilanz weiter zu verbessern. Die Art der Wärmepumpe sowie die Auslegung der Heizkörper müssen auf das Gebäude abgestimmt sein, um Effizienz und Kostenersparnisse zu maximieren. Besonders geeignet sind Systeme mit Wand- oder Fußbodenheizung. Bei umfassenden Sanierungen sollte vor dem Einbau einer Wärmepumpe ein Energieberater konsultiert werden.

3. Biomasseheizung

Holz als nachwachsender Brennstoff macht Pellets-, Holz- und Hackschnitzelheizungen zu einer nachhaltigen Alternative. Diese Heizsysteme können zentral oder dezentral eingesetzt und auch mit anderen Heiztechniken zu einer Hybridheizung kombiniert werden. Trotz höherer Anschaffungskosten bieten sie eine kosteneffektive Alternative zu fossilen Brennstoffen, wobei die langfristigen Kosten für Holz als Brennstoff variieren können.

4. Stromdirektheizung

Besonders für gut isolierte Gebäude wie Passivhäuser kann eine Stromdirektheizung in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn sie durch eine Photovoltaikanlage ergänzt wird. Obwohl bereits über 50 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Quellen stammt, empfehlen Experten diese Option nur, wenn die Gebäudeeffizienz besonders hoch ist, da sonst die Betriebskosten erheblich sein können.

5. Solarthermie-Heizung

Solarthermieanlagen, die den Heizbedarf eines Gebäudes vollständig decken können, sind gemäß GEG 2024 zulässig. In der Praxis wird diese Technologie oft als Teil von Hybridheizsystemen genutzt, die auch Wärmepumpen oder Gasbrennwertheizungen umfassen können. Die Effizienz von Solarthermie hängt stark von der Installation der Kollektoren auf sonnenreichen Dächern ab.

6. Gas- und Ölheizungen mit klimafreundlichem Brennstoff

Die Nutzung von Biogas, das aus organischen Materialien oder durch Power-To-Gas-Verfahren gewonnen wird, ermöglicht es, die gesetzlichen Anforderungen von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien zu erfüllen. Zukünftig könnte auch Wasserstoff eine Rolle spielen, besonders in H2-Ready-Gasheizungen, die für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff ausgelegt sind.

Kostenüberblick für neue GEG-konforme Heizungsanlagen

Wärmenetz

  • Investitionskosten: Die Kosten für die Installation einer Fernwärmeübergabestation liegen zwischen 5.000 und 20.000 Euro.
  • Heizkosteneinsparung: Die Kosten pro Kilowattstunde können je nach Anbieter variieren und sind zuletzt oft gestiegen.

Wärmepumpe

  • Investitionskosten: Luft-Wasser-Wärmepumpen sind am günstigsten und kosten zwischen 8.000 und 16.000 Euro, zusätzlich zu den Installationskosten. Erdgebundene Systeme sind teurer und erfordern zusätzliche Investitionen für Sonden- oder Brunnenbohrungen.
  • Heizkosteneinsparung: Bis zu 30 Prozent und mehr sind möglich, wenn die Wärmepumpe optimal ausgelegt und betrieben wird.

Biomasse

  • Investitionskosten: Eine Holz-Pellets-Zentralheizung kostet inklusive aller notwendigen Installationen zwischen 20.000 und 30.000 Euro.
  • Heizkosteneinsparung: Pellets waren in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 27 Prozent günstiger als Heizöl und Erdgas.

Solarthermie

  • Investitionskosten: Eine solare Heizungsunterstützung für einen Vier-Personen-Haushalt kostet je nach Anlage zwischen 9.500 und 14.000 Euro.
  • Heizkosteneinsparung: Bis zu 600 Euro pro Jahr können eingespart werden, abhängig von der Witterung.

Wasserstoff, Bio-Öl & -Gas

  • Investitionskosten: Ein „H2-ready“ Gasbrennwertgerät kostet aktuell zwischen 9.000 und 11.000 Euro. Vollständig wasserstofftaugliche Geräte, die ab 2026 erhältlich sein sollen, haben noch keine festgelegten Kosten.
  • Heizkosteneinsparung: Die zukünftigen Kosten sind schwer vorhersehbar, da sie von der Verfügbarkeit und Preisentwicklung des Wasserstoffs abhängen.

Hybridheizungen

  • Investitionskosten und Heizkosteneinsparung: Diese sind individuell und hängen stark von den ausgewählten Komponenten ab.

Förderungen und finanzielle Anreize für den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen

Das Heizungsgesetz 2024 stellt eine bedeutende Veränderung für Hausbesitzer dar, die ihre Heizsysteme modernisieren oder austauschen möchten. Dank der umfangreichen Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten, um die Kosten für die Installation energieeffizienter und umweltfreundlicher Heiztechnologien zu senken.

Übersicht der BEG-Förderstruktur

Die BEG gliedert sich in drei Hauptbereiche, die unterschiedliche Aspekte der Gebäudesanierung und Energieeffizienz abdecken:

  1. BEG Wohngebäude (BEG WG): Richtet sich an private Wohngebäude.
  2. BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Fokussiert sich auf kommerzielle und andere nicht-wohnliche Gebäude.
  3. BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Ideal für spezifische Sanierungsprojekte wie Heizungstausch.

Anleitung zur Beantragung von Fördermitteln

Eigentümer, die lediglich ihre Heizung austauschen möchten, finden in der BEG EM die passende Förderung. Eine fachgerechte Beratung durch einen Heizungsspezialisten ist hier vorgeschrieben. Für umfassende Sanierungen könnte die BEG WG finanziell attraktiver sein. Fachkundiger Rat ist auch hier essenziell, um die beste finanzielle Unterstützung zu sichern. Anträge für Förderungen müssen über das Portal „meine KfW“ gestellt werden, wobei ab dem 27. Februar 2024 Förderanträge möglich sind. Benötigt werden eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieberater oder Heizungsbauer und ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag.

Finanzielle Vorteile und Konditionen

Dank der Förderung können bei einem Heizungstausch bis zu 23.500 Euro als staatliche Zuschüsse realisiert werden. Bei Kosten bis zu 30.000 Euro pro Einfamilienhaus sind bis zu 70 Prozent der Kosten förderfähig, was maximal 21.000 Euro entspricht. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag von bis zu 2.500 Euro möglich. Um die maximale Förderung zu erhalten, ist es entscheidend, sich einen „Geschwindigkeitsbonus“ zu sichern, der bis 2028 angeboten wird und weitere 20 Prozent der Kosten decken kann.

Fazit: Zeit zum Handeln, aber auch zum Überlegen

Mit dem Inkrafttreten des Heizungsgesetzes 2024 müssen neue Heizsysteme in Neubauten zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt werden, bis lokale Wärmepläne die Anpassung erfordern. Für defekte Erdgas- oder Ölheizungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Austausch. Erlaubte Heizungsoptionen umfassen eine Vielzahl umweltfreundlicher Lösungen wie Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Fernwärme und mehr.